8 Liter, 7,5 Liter ?? Das kann es doch nicht sein. Angegeben werden 5,2/100 km bei normaler Fahrweise. Und ich fahre normal.
Mehr als zehn Prozent Mehrverbrauch bilden erheblichen Mangel
Obwohl das Vorgehen der Autohersteller bei der Verbrauchsermittlung rechtlich zulässig ist, ist es für Käufer nicht ohne rechtliche Bedeutung. Laut der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) stellt ein Verbrauch von mehr als 10 Prozent über den Herstellerangaben bei einem Neuwagen einen erheblichen Mangel dar. Dieser mindert den Fahrzeugwert (BGH, Urteil v. 18.06.1997, Az.: VIII ZR 52/96 und 08.05.2007, Az.: VIII ZR 19/05). Maßgeblich für die Abweichung ist dabei die Angabe zum kombinierten Verbrauch, der der gewöhnlichen Verwendung – innerorts und außerorts – am besten entspricht.