Garantieanspruch für EU-Fahrzeuge

  • Hallo Kona Freunde


    Es geht um folgendes:

    Ich habe im Mai den Kona als EU Fahrzeug beim Händler um die Ecke gekauft als Neufahrzeug. Der sagte mir das er nur Händler ist und die Garantie würde die normalen offiziellen Hyundai Händler übernehmen. Erste Generalprobe war dann zwei Monate später ein Austausch meiner defekten Batterie. Der Offizielle zierte sich, übernahm dann aber kulanter weise die entsprechenden Kosten und den Austausch der Batterie. Gleichzeitig sollte ich sowas wie ein Antrag auf Garantieübernahme für Deutschland stellen, was ich auch gemacht habe, aber bis heute noch kein Feedback bekommen habe. Heute war ich wegen der Rückrufaktion wieder beim Offiziellen der nicht viel von der Aktion wusste und mich aber darauf aufmerksam machte, das ich mit meinem EU Fahrzeug bei Ihm doch mehr oder weniger an falscher Stelle sei. Mein Ansprechpartner sei das Land wo das Fahrzeug hergestellt worden sei... Jetzt meine Frage gibt es gesetzliche Vorgaben, die das mit dem EU Fahrzeuge regeln, oder habe ich ne fünf Jahres Garantie die mir überhaupt nicht weiterhilft,

    weil ich sie hier in Deutschland nicht einfordern kann....????

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder bin ich der Einzige mit einem Kona EU-Fahrzeug?


    Gruß aus dem Pott...

  • Jetzt meine Frage gibt es gesetzliche Vorgaben, die das mit dem EU Fahrzeuge regeln, oder habe ich ne fünf Jahres Garantie die mir überhaupt nicht weiterhilft,

    Um Garantieansprüche zu beurteilen müsste man erst mal wissen ob es ein von Hyundai offiziell autorisierter Händler ist/war. Und dann muss man noch zwischen gesetzlicher Gewährleistung und Garantie unterscheiden. Gewährleistung ist vom Gesetzgeber vorgegeben (2 Jahre in D), Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.


    Wie schon im anderen Thread geschrieben hat Hyundai hier klare Regeln was die 5 Jahre Garantie angeht. Das Auto MUSS dafür bei einem in der EU ansässigen autorisierten Händler gekauft worden sein. So werden Re-Importeure ausgesperrt, oder sonstige Händler.


    Also, hast du bei einem autorisierten Händler in der EU gekauft, oder bei z.B. Re-Importeur? Im letzteren Fall Pech gehabt und keine 5 Jahre Garantie.

  • Danke für die ausführliche Info..... das muss ich noch klären beim Händler, weil ich glaube, dass auch er nur zwischen Händler war und er das Auto aus Köln bezogen hat. Aber ich frage nach


    Was kann ich denn, schlimmster Fall vorausgesetzt, mit der Gewährleistung anfangen?

  • Was kann ich denn, schlimmster Fall vorausgesetzt, mit der Gewährleistung anfangen?

    Mit der gesetzlichen Gewährleistung bist du innerhalb der ersten 2 Jahre rundum geschützt, so wie bei jeder anderen Automarke auch. Und alle Defekte werden eben auch behoben.


    Du musst halt einen Händler finden der dich damit nicht hängen lässt. Helfen müssen sie dir unterm Strich alle, wie sie das ausgestalten ist ihnen überlassen.

    Wenn sie ihre Kunden, welche eben bei einem autorisierten Händler gekauft haben, mit Abwicklung und Terminen bevorzugen, dann ist das eben so.


    Billig ist nicht eben immer gut, aber eine gesetzliche Gewährleistung hast du trotzdem.

  • Ich kenne ja jetzt nicht die Gegebenheiten über das wo und wie du gekauft hast. Was das für ein Händler ist, usw. und das macht es nicht leichter zu antworten.


    Fakt ist erst mal das du bei einem Neuwagen in D eine gesetzliche Gewährleistung. Eine defekte Batterie in der kurzen Zeit muss übernommen werden. Was und wie das jetzt bei dir läuft weiß ich nicht.

    Aber sowohl dein verkaufender Händler, als auch Hyundai selber sind hier in der Pflicht.

  • Hyundai hier klare Regeln was die 5 Jahre Garantie angeht. Das Auto MUSS dafür bei einem in der EU ansässigen autorisierten Händler gekauft worden sein.


    Meines Wissens nach falsch...die 5 Jahresgarantie ist landesspezifisch und gilt nur, wenn es ein autorisierte deutscher Händler war der das Auto verkauft hat......das häusliche Schild an der Seite....

  • Meines Wissens nach falsch...die 5 Jahresgarantie ist landesspezifisch und gilt nur, wenn es ein autorisierte deutscher Händler war der das Auto verkauft hat......das häusliche Schild an der Seite....


    Kein Problem, fehlendes Wissen kann man sich ja aneignen. Weniger gut finde ich dann, wenn man sein "Wissen" nicht belegen kann, aber das andere gleich als "falsch" bezeichnet :thumbdown:


    Hier nachzulesen: KLICK MICH


    Gleich der 3. Satz lautet, Zitat:


    Das jeweilige Hyundai Garantiepaket für das Fahrzeug gilt nur, wenn dieses ursprünglich von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz an einen Endkunden verkauft wurde

  • ok..war nicht böse gemeint und hieß auch ... meines Wissens nach falsch ...also bitte nicht nachtragend sein...


    Ich habe neben dem Kona noch einen ca. 3 Jahre alten Tucson (als Reimport gekauft). Damals wurde mir gesagt, es wäre die letzte Generation an Fahrzeugen die nicht aus Deutschland kommen die noch die 5 Jahre bekommen...Der Tucson wurde von einem Techischem Händler bei Hyundai gemeldet ...nach Aussage meines Deutschen Hyundai Händers müsste jetzt die Techischen Garantiebedinnungen gelten...


    Aber gut, wenn es denn so jetzt steht, dann wird wohl alles passen und man bekommt die 5 Jahre...Zeiten ändern sich und mein Kenntnisstand, wenn er denn richtig war ist drei Jahre alt...


    Allzeit gute und störungsfreie Faht ?