Ja, einen verbindliche Bestellung ist ein Kaufvertrag.
Als spitzfindiger Mensch (so kennt ihr mich
) finde ich die Pressemitteilung nicht eindeutig. Bekanntlich besteht die Prämie aus einem Bundesanteil und einem Herstelleranteil. Der Hersteller oder Verkäufer übernimmt normalerweise gar keine Garantie für den Bundesanteil der Umweltprämie.
Nach meiner Ansicht geht aus der Pressemitteilung nicht hervor, welche Teile der Prämie garantiert werden. Beide sinken in 2023. Hyundai könnte sich also auf den Herstelleranteil beziehen.
Einen näheren Text oder eine Erläuterung der Garantie habe ich nicht gefunden.
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Sorry, dass ich Dir widerspreche, aber meiner Ansicht nach bezieht sich Hyundai eindeutig auf die vom Bund gewährte BAFA-Prämie in Höhe von 6.000EUR.
Hier noch mal ein weiterer Auszug aus der oben bereits erwähnten Pressemitteilung:
"Planungssicherheit und schnelle Verfügbarkeit sind für den Kunden wichtige Kaufargumente angesichts der zum Jahresende auslaufende Umweltprämie für Plug-in-Hybride (PHEV) und der Unsicherheit, wie es mit der Umweltprämie für batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) 2023 weiter gehen wird. Damit die Umweltprämie in der jetzigen, vollen Höhe ausbezahlt werden kann, müssen die Fahrzeuge bis zum 31. Dezember 2022 ausgeliefert und zugelassen sowie die BAFA-Antragsstellung korrekt erfolgt sein. Das Garantieangebot von Hyundai gibt diese Sicherheit."
Sicherlich kann man den Passus auch anders auslegen, zumal der Betrag der Umweltprämie nicht eindeutig beziffert wird.
Jeder weiß aber, was gemeint ist...
Daher denke ich, dass Hyundai es sich nicht leisten möchte, negative Presse zu generieren oder gar eine Sammelklage zu riskieren (genügend Anwälte würden sich einem solchen Fall bestimmt finden lassen).
Der Herstelleranteil ist in meinem Kaufvertrag eindeutig beziffert.
Daher bleibe ich optimistisch und gehe davon aus, dass ich meinen Kona EV bis zum 31.12.2022 geliefert und zugelassen bekomme