Beiträge von millbreak

    Die SMS-Befehle sind meistens Kombinationen aus Zahlen und Sonderzeichen, wie etwa #55 oder *22.

    Früher hat man damit beim Handy oder GPS-Tracker mit SIM-Karte, Gerätezustände ändern können.

    Zum Beispiel Mailbox ein- oder ausschalten oder Geofencing beim GPS-Tracker aktivieren oder deaktivieren.

    Das funktioniert heute noch genauso, nur sieht der Anwender die SMS-Kurzbefehle hinter den Texten, die er optional auswählen kann, nicht mehr.


    Da das alles über Mobilfunkt und Server läuft, sind Störungen nicht selten.

    Sorry, dass ich Dir widerspreche, aber meiner Ansicht nach bezieht sich Hyundai eindeutig auf die vom Bund gewährte BAFA-Prämie in Höhe von 6.000EUR.

    Hier noch mal ein weiterer Auszug aus der oben bereits erwähnten Pressemitteilung:
    "Planungssicherheit und schnelle Verfügbarkeit sind für den Kunden wichtige Kaufargumente angesichts der zum Jahresende auslaufende Umweltprämie für Plug-in-Hybride (PHEV) und der Unsicherheit, wie es mit der Umweltprämie für batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) 2023 weiter gehen wird. Damit die Umweltprämie in der jetzigen, vollen Höhe ausbezahlt werden kann, müssen die Fahrzeuge bis zum 31. Dezember 2022 ausgeliefert und zugelassen sowie die BAFA-Antragsstellung korrekt erfolgt sein. Das Garantieangebot von Hyundai gibt diese Sicherheit."
    Sicherlich kann man den Passus auch anders auslegen, zumal der Betrag der Umweltprämie nicht eindeutig beziffert wird.

    Jeder weiß aber, was gemeint ist... ;)

    Daher denke ich, dass Hyundai es sich nicht leisten möchte, negative Presse zu generieren oder gar eine Sammelklage zu riskieren (genügend Anwälte würden sich einem solchen Fall bestimmt finden lassen).


    Der Herstelleranteil ist in meinem Kaufvertrag eindeutig beziffert.

    Daher bleibe ich optimistisch und gehe davon aus, dass ich meinen Kona EV bis zum 31.12.2022 geliefert und zugelassen bekomme :)

    Auszug aus der Pressemitteilung von 21.4.2022 - den KONA Elektro betreffend:


    "Für den bei den Kunden sehr beliebten KONA Elektro gibt Hyundai Privatkunden eine Auslieferungsgarantie bis zum 31. Dezember 2022, wenn das elektrisch angetriebene Kompakt-SUV bis zum 30. Juni 2022 gekauft ist. ..."

    und

    "Hyundai garantiert Privatkunden die Umweltprämie bei rechtzeitigem Abschluss eines verbindlichen Kaufvertrages bei einem Hyundai Vertragspartner ... für den KONA Elektro... bis 30. Juni 2022"

    Ich denke das sollte juristisch ausreichen.

    Ich habe da einen interessanten Artikel zum Thema entdeckt.


    Chip

    https://efahrer.chip.de › News

    Autodiebstahl nur mit einem USB-Kabel: Tik-Tok-Trend kostet Menschenleben - EFAHRER.com

    In den Artikeln zum Thema Autodiebstahl von eFahrer, "the truth about cars" und "car and driver" steht allerdings nichts von EVs.
    Insgesamt sind die Artikel doch sehr pauschal gehalten.

    Sie sollten uns daher nicht beunruhigen.

    Ja, den Text kenne ich, aber den unverbindlichen Liefertermin gab es nur immer mündlich...

    Na ja, ist Mitte Sept. vllt. gibt es ja in den nächsten 2 Wochen einen verbindlichen Termin. Bzw. habe hier ja schon geschrieben, dass mein Händler meinte, dass auch er erst 2-3 Tage vor der Anlieferung bei ihm informiert wird...

    Shit happens, es nervt eben, irgend wann wird der elektr. Reiskocher schon kommen...

    In meinem Vertrag ist der unverbindliche Liefertermin (35. KW 2022) schriftlich fixiert.

    Insofern könnte ich den FHH in Verzug setzen.

    Allerdings frage ich mich was das bringen sollte... außer Ärger.

    Deshalb warte ich ab, trinke Tee und freue mich auf den Anruf des FHH, wenn der Kona geliefert werden kann:)

    Ich weiß nicht ob das hier schon einmal besprochen wurde, habe aber zum Lieferverzug Folgendes gefunden:

    "... Unverbindlicher Liefertermin

    Dabei bleibt Ihnen nur, Ihre Ungeduld zunächst zu zügeln. Kalkulieren Sie beim unverbindlichen Liefertermin ein, dass der Händler diesen um bis zu 6 Wochen überziehen darf. Erst danach können Sie Ihr Missfallen auf zweierlei Art äußern:

    • Sie mahnen den Händler schriftlich an, das Fahrzeug zu liefern – und setzen ihn damit in Verzug. Für jede weitere schuldhaft verursachte Verzögerung können Sie dann Schadenersatz geltend machen. Der beschränkt sich allerdings bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5 % der Kaufsumme.
    • Noch wirksamer ist, wenn Sie Ihrem Händler schriftlich eine Frist (etwa von 2 Wochen) zur Lieferung setzen. Zuckt er nach Ablauf der Frist immer noch hilflos mit den Schultern, treten Sie vom Vertrag zurück. Der Rücktritt führt dazu, dass der Kaufvertrag erlischt. Wenn Ihnen ein Schaden entstanden ist, pochen Sie außerdem auf Schadenersatz. Dieser ist jedoch bei leichter Fahrlässigkeit auf 25 % des Kaufpreises begrenzt.

    Gegen höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen) sowie Betriebsstörungen beim Hersteller oder Verkäufer (z. B. Streik, Aussperrung) sind Sie machtlos, ebenso wie Ihr Händler. Deshalb verändern dadurch eingetretene Lieferverzögerungen die genannten Termine und Fristen um die Dauer der Störung. Länger als 4 Monate müssen Sie allerdings nicht warten. Sie können dann vom Vertrag zurücktreten. ..."

    Quelle: https://www.ergo.de/de/rechtsp…uf/neuwagen/lieferfristen