Beiträge von ManfredK

    Dementsprechend ist meine Rechnung auf den vollen Betrag ausgestellt.

    Da würde ich mit meinem Händler Klartext reden... sprich ihn auf seine Verantwortung im Sinne der Sachmangelhaftung nach BGB für Veröffentlichungen seines Herstellers hinweisen. Da er diesen nicht widersprochen hat, bekäme er genau 1 Woche Frist bevor ich durch meinen RA Klage beim zuständigen Gericht einreichen würde. Ohne weiteres Anschreiben.... Das ganze natürlich nur dann wenn du das Garantieversprechen Bafa erfüllst (also Privatkunde, Bestelltermin usw.)

    Hallo Leute,

    gibt es schon neue Erkenntnisse, wie Hyundai bzw. die jeweiligen Händler mit der Erstattung der Bafa-Differenz umgehen?

    Privatkauf Juni 2022 - Auslieferung 04/2023 - keine Finanzierung oder Leasing. Die Bafa Reduzierung in Höhe vom 1500€ wurde vom Rechnungsbetrag abgezogen und intern zwischen Hyundai und Hyundaihändler geregelt.

    Zu den Verbrauchswerten.... Hyundai weist den Verbrauch nach WLTP aus.... KIA misst zwar auch nach WLTP gibt aber in den Daten den Verbrauch nach NEFZ an (rechnerisch aus WLTP ermittelt). Wegen unterschiedlicher Fahrzyklen sind daher die Messwerte nicht zu vergleichen..... NEFZ sind halt niedrigere Werte.... Taschenspielertrick von KIA würde ich meinen


    Rechtlich ist das Vorgehen von KIa zulässig da das PKW-EnVKV noch in einer veralteten Version aus 2020 existiert und nicht an die EU-Vorgaben angepasst wurde, das soll (vielleicht) in 2023 erfolgen.

    Hyundai wird vermutlich garnicht wissen, welche Fahrzeuge seine Händler nur für sich und ihre Vorführräume geordert haben und welche sie konkret für Kunden geordert haben,

    Zumindest die geplanten Vorführfahrzeuge sind Hyundai bekannt, denn diese wurden unserem FHH im Juni 2022 storniert um die privaten Kundenfahrzeuge bevorzugt bauen zu können. Seit relativ kurzer Zeit stehen jetzt auch wieder E-Vorführer beim FHH. Im Bereich Kona sind das aber ausnahmslos die Modelle mit kleinem Akku

    Hi Zusammen,


    ....Ich finde es ziemlich schade, dass wenn der Händler das Fahrzeug nicht übernimmt ich nun im Regen stehen gelassen werde und jetzt so einen Streß habe mit dem Abgeben.

    Viele Grüße

    https://www.hyundaifinance.de/wp-content/uploads/2023/04/HF_RNG-Ruecknahmeprozess_Endkunde_230417.pdf


    Es ist sicherlich nicht besonders tröstlich für dich wenn man auf das Kleingedruckte verweist und du das Pech hast, dass dein Hyundai Händler das geleaste Fahrzeug nicht zurücknimmt und deswegen unter den beiden Fällen 2a bzw. 2b des obigen Dokuments wählen musst. Ich kann auch verstehen, dass bei aller Vorfreude auf das neue Fahrzeug das "kleingedruckte" nicht oder nur teilweise gelesen wird und man am Ende "überrascht" wird.


    Ob 416,50 € für einen Fahrzeugtransport quer durch Deutschland unverschämt ist lasse ich im Raum stehen, man kann das Fahrzeug ja auch auf eigene Kosten verbringen. Ob das billiger wird muss jeder für sich ausrechnen. Ich nehme auch an, dass die kein neues Fahrzeug bei deinem alten Händler leasen willst und daher bei ihm auch in einer schlechten Verhandlungssituation bist und daher das damals unterschriebene "kleingedruckte" akzeptieren musst. Tipp... denke beim nächsten Leasingvertrag vorher an das kleingedruckte...