Wo stehen die denn?
Auf Mobile de stehen 360 sofort verfügbare Kona EV, davon 7 mit großem Akku....
Wo stehen die denn?
Auf Mobile de stehen 360 sofort verfügbare Kona EV, davon 7 mit großem Akku....
Wartungsintervalle lassen sich problemlos vor Kauf eines Fahrzeuges erlesen oder erfragen. Dazu gehören auch die Kosten.
Warum man sich nachträglich darüber aufregt kann ich daher nicht verstehen.
Wenn maingau die Haushaltstarife aber auf ca 30cnt senkt,
Der günstigste Tarif bei Maingau ist 30,84ct plus 120€ Grundgebühr. Bei 3500 kWh sind das dann 34,28 ct je kWh; bei 2500 kWh wären das 35,64 ct.
Als Maingau Kunde zahle ich ohne Grundgebühr 49 bzw. 59ct. je kWh - muss aber kein Kapital in die Elektroinstallation (Ladesäule und deren Anschluss) stecken.
Zuhause bin ich für die Kosten der Elektroinstallation selbst verantwortlich.
Da Maingau nur ganz wenige eigene Ladesäulen selbst betreibt und die Masse von Roamingpartnern stammt z.B. in DE enBW zahle ich im vergleichbaren Tarif ohne Grundgebühr dort an enBW eigenen Ladesäulen 61 ct/kWh - bei Roamingpartnern von enBW 65 ct/kWh. Bei mir im Umfeld gibt es z.B. keine enBW eigenen Ladesäulen und ich müsste den Preis von 65 ct/kWh zahlen. Pro kWh immerhin 6 ct mehr. Günstiger wird es erst wenn ich einen Tarif mit monatl. Grundgebühr wähle. Bei angenommenen 200 kWh/Monat zahle ich im M Tarif immer 60 ct/kWh (= +1 ct) erst mit em "L" Tarif komme ich auf die gleichen 59 ct/kWh
Im direkten Preisvergleich steht Maingau für "Weniglader" immer noch gut da.
Generell stehen wir natürlich vor dem Problem der hohen Energiepreise, mit der wir auch die Kosten der Energiewende mit finanzieren
Ich melde mich demnächst hier aus dem Wartesaal ab... unser Kona steht beim Händler und ab Ende April/Anfang Mai bei uns
Noch am Freitag war im System von Hyundai nichts im System hinterlegt (auch keine VIN) und heute stand er da.... Große Augen beim Händler ![]()
Der Kontakt zu unserem Händler war immer gut, wir hatten aber auch keinen Zeitdruck
Nach 293 Tagen Wartezeit ist dann alles gut.
Eine "angemessene Frist" ist zum Beispiel das Ende der Förderung.
Ich bin kein Jurist und empfehle, sich rechtzeitig beraten zu lassen.
Hinsichtlich der fachlich notwendigen Beratung volle Zustimmung
Hinsichtlich der Frist ab der der Verzug eintritt und ggfs. Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden, gilt es die Frist auf 14-Tage bis 4 Wochen zu setzen. (unverbindlicher Liefertermin plus 6 Wochen Wartezeit plus 2 - 4 Wochen bis Verzug eintritt)
Denn erst ab diesem Termin kann nachgewiesener Schadenersatz geltend gemacht werden
In meinem Fall sind das:
Reduzierung der BaFa Förderung um 1500 € (durch Hyundai Werbeaussage abgedeckt)
Mehraufwand an Kfz-Steuer für das Bestandsfahrzeug
Mehraufwand an Versicherung für das Bestandsfahrzeug
Mindererlös für das Bestandsfahrzeug gegenüber dem ursprünglichen Verkaufstermin
Mehraufwand für Betriebskosten wie HU, anfallende Inspektionen, Reparaturen, Kraftstoffe
Alles muss natürlich nachweisbar sein und mit Rechnungen, Quittungen usw. belegt sein
Und natürlich bestehe ich auch weiterhin auf die Lieferung des Fahrzeuges wie bestellt, denn genauso wollten wir das Fahrzeug.
Am Ende wird es auf einen Kuhhandel mit dem FHH hinauslaufen, der wahrscheinlich auf einige "kostenlose" Regelinspektionen hinauslaufen wird.
.....dass die Händler sogar die Preise der Teile selbst kalkulieren dürfen.
Wenn man keine Probleme mit dem Kartellamt möchte muss das auch so sein - es gibt vielleicht eine unverbindliche Preisempfehlung durch den Hersteller - aber in die Kalkulation des konkreten Händlers darf von außen nicht eingegriffen werden (Teile + Arbeitszeit)
Auf "mobile.de" sind momentan 196 "sofort verfügbare" EV Konas gelistet. die meisten mit dem kleinen Akku
Es ist dabei völlig unbekannt wann die Händler das Fahrzeug bestellt haben, daher kann das schon glaubhaft sein.
Der genannte Bericht wertet "543 Händler von 32 Automarken" aus. Also pro Automarke knapp 20 Händler im Durchschnitt. Das lässt durchaus einen kleinen, statistischen Rückschluss auf den Konzern zu, gibt aber gar keinen Aufschluss über die Werkstatt um die nächste Ecke.
Vielleicht ist es wichtig auf die Testkriterien hinzuweisen.
Es war KEIN Werkstatttest - getestet wurde der Verkaufsvorgang!
Testkriterien waren z.B. Bedarfsanalyse, Bedarfsberatung, Empfang im Autohaus, Abschlussorientierung, Verkäuferverhalten, Gesamteindruck beim Fahrzeugkauf bzw. -angebot, Angebot von Finanzdienstleistungen usw. usw.
Das ganze hat also nichts mit der Produktqualität oder der Servicequalität zu tun.
Da ist in Deutschland noch viel Luft nach oben...
Herzliche Grüße
Marshal
Du magst da sicher recht haben - aber halt auch bei Löhnen/Gehältern nach unten für das "Empfangskomitee"
Der Test aus dem ersten Post ist sicher interessant aber ohne zu wissen was genau geprüft und wie bewertet wurde recht uninteressant.
Über Freundlichkeit und auch Herzlichkeit kann ich mich bei meinem FHH auch nicht beschweren.
....mal hypothetisch gefragt.
Wäre es wirklich denkbar, dass Hyundai Kaufverträge storniert, ....
Man muss da etwas differenzieren...
Ja es ist möglich dass ein Hersteller angenommene Bestellungen des Fachhandels storniert, die rechtliche Auslegung hängt von den jeweiligen Händlerverträgen ab und kann deshalb auch nicht weiter kommentiert werden.
Der andere Punkt ist das Außenverhältnis von Händler und Kunde (ich unterstelle mal Kaufvertrag von privat). Hier greifen für den Gattungskauf die ganz normalen BGB Vorschriften zum Thema Kaufvertrag unter Berücksichtigung dessen was in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers vereinbart wurde
Sind die Änderungen in Form und Konstruktion (Modellwechsel) für den Käufer zumutbar dann muss der Händler das Neufahrzeug liefern. Sind diese nicht zumutbar (weil z.B. das Neumodell nicht mehr in die Garage passt) kann ein eingetretener nachweisbarer Schaden (z.B. Anschaffungspreis, entgangene BaFA usw.) geltend gemacht werden