Beiträge von ManfredK

    Dies kann dir nur eine richtige Rechtsberatung sagen, denn die kennen sich dann auch sehr viel besser aus .....

    Da sind wir ganz sicher einer Meinung.


    Ohne die rechtliche Bedeutung beurteilen zu können, scheint es aber zulässig zu sein, dass Hersteller bei Gewährung eines Behindertenrabatts andere Aktionen und Sondernachlässe ausschließen


    Zitat: Der Behindertenrabatt gilt ausschließlich für den Kauf eines Neuwagens und wird üblicherweise auf den Listenpreis angewendet. Nur in seltenen Fällen, etwa bei Ford und Toyota ist der Behindertenrabatt mit weiteren Rabattaktionen, Preisnachlässen oder Hauspreisen kombinierbar.

    Zitat Ende


    Quelle https://www.mobile.de/magazin/…rabatt-beim-autokauf-8004 es gibt weitere Quellen die ähnliches/gleiches aussagen.


    Daher ist es wohl unumgänglich einen Rechtskundigen z.B. Automobilclub zur Beurteilung zu befragen.

    Das wirst du wohl mit deinem Händler aushandeln müssen. Wenn kein Kompromiss möglich ist wirst du wohl eine Fachberatung durch einen Juristen z.B. Automobilclub benötigen.

    Hyundai schein diesen Unterschied zu machen.


    Ich bin auch im Gleichbehandlungsgesetz nicht so richtig fündig geworden https://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html ob dieses Gesetz auf Kaufverträge überhaupt in irgendeiner Form Anwendung finden kann. Bevor man sich da vielleicht persönlich in die falsch Ecke begibt, sollte man sich beraten lassen

    Wenn sich jemand geistig von einem Projekt (neues Fahrzeug) bereits distanziert hat, sollte man nicht den versuch machen ihn aufzuhalten.


    Liefertermin war für mich eher zweitrangig (habe ein funktionierendes Auto) - mir kam es eher auf die sachlichen Themen des Fahrzeuges an. Das war der Grund den Kona EV auszuwählen. Wenn bei "Sauerländer82" ausschließlich die Verfügbarkeit der Grund für die Auswahl war, dann wird er sich nicht an möglichen, eventuellen sachlichen Problemen aufhalten sondern einen Ersatz suchen der schnell verfügbar ist. Das ist bei Tesla und vorkonfigurierten Polestar der Fall. Über Probleme oder Problemchen die mit den Fahrzeugen auftreten können, muss man sich an anderer Stelle informieren. Ist auch eine ganz andere Baustelle.


    Natürlich würden auch wie lieber gestern als morgen elektrisch fahren - aber es bricht uns keine Zacke aus der Krone wenn es noch ein bisschen dauert.


    Wenn jemand kein Fahrzeug mehr hat und auf eine schnelle Lieferung gewartet hat, können die persönlichen Entscheidungen anders ausfallen.


    Aber je nach persönlichen Präferenzen muss und sollte man dann handeln. Unverbindlicher Liefertermin plus Kulanzzeit 6 Wochen dann den Händler in Verzug setzen und nach weiteren 14 Tagen den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären...... oder zu sagen - Nöö ich will ja den Kona... und wenn ich letzteres möchte dann wird man warten. Sich darüber zu ärgern ist auch ok... aber doch bitte nicht andauernd... was man da an Lebenszeit vergeudet. Freuen wir uns doch lieber auf die angenehmen Seiten des Lebens.

    Ich warte nur noch auf Freigabe von Chef, dann kann Hyundai seine Karre Gott weiß wann liefern und ich fahre bald ein sofort verfügbaren Tesla Model Y.

    Da du die Freigabe deines Chefs sicher schon hast, viel Spaß mit dem neuen Tesla. Alternativ gibt es ja einige Polestar Fahrzeuge die kurzfristig verfügbar sind.


    Da es dich anscheinend doch sehr ärgert, würde ich an deiner Stelle nicht mehr Lebenszeit mit dem Ärger verschwenden sondern handeln.

    Meine Sicht der Dinge um die Wartezeit leichter zu verschmerzen....


    1) Gab es gute Gründe weshalb wir uns für einen Kona EV entschieden haben? - Kompakter SUV, geringer Verbrauch, erträgliche Anschaffungskosten, Werkstatt vor Ort usw.

    2) Hat sich an den Gründen seit Bestellung des Kona etwas geändert? Nöö alles wie bisher...

    3) Gibt es Alternativen auf dem Fahrzeugmarkt - Ja evtl. KIA Niro EV

    4) Ist die Alternative sofort verfügbar - Nein ca. 12 Monate Wartezeit

    5) Macht es Sinn die bestehende Bestellung mit einer Frist von 14 Tagen mit einem Rücktritt vom Kaufvertrag zu beenden - Nein da eine neue Wartezeit mit unbekannter Dauer für ein anderes Auto entstünde


    Ergebnis der Überlegungen..... Nicht aufregen, warten und sich freuen auf das was kommt

    Wie ist das eigentlich, wenn man den Lieferverzug anmahnt? Wie sind da die Fristen, bis kann vom Vertrag zurück treten kann?

    Du kennst ja die Inhalte deiner Auftragsbestätigung.... (Alle Termine daher nur als Beispiel verstehen)


    Möglichkeit 1 nach BGB


    Termin der unverbindlichen Lieferung z.B. Dezember 2022

    Wartezeit von 6 Wochen muss eingehalten werden 31.12.2022 + 6 Wochen = 15.02.2023

    Angemessene Nachfrist setzen um Fahrzeug zu liefern... (was angemessen ist, darf ausgiebig diskutiert werden) können 14 Tage sein aber auch weitere 6 Wochen.... und gleichzeitig bei erfolglosem Ablauf der Nachfrist den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären (um Fehler zu vermeiden sollte man ein paar Euro in die korrekte Formulierung investieren)


    Möglichkeit 2


    Du gehst zu deinem Händler und besprichst die einvernehmliche Auslösung des Auftrages, ohne dass Schadensersatz nach den AGB verlangt wird... denn sonst würdest du zu Möglichkeit 1 greifen.


    Nachdem du dann rechtssicher aus dem Vertrag draußen bist kannst du dich in die Reihe der Wartenden beim neuen Hersteller einreihen.

    .... erklärte mein Verkäufer vor der Bestellung, dass vom Autohaus nichts garantiert wird.!

    Dein Verkäufer hat recht - er garantiert nichts.... aber im Zuge der Gewährleistung muss er für Werbeaussagen z.B. des Herstellers die Haftung übernehmen und steht damit direkt in der Haftung. Es stet natürlich dem Händler offen seinerseits den Hersteller der die Werbeaussage getroffen hat in die Verantwortung zu nehmen. Bedeutet im Klartext wenn die sonstigen Voraussetzungen (Privatkauf zwischen 21.04. und 30.06.) zutreffen MUSS der FHH den Ausfall er Bafa übernehmen und zwar unabhängig davon ob er die Kosten auf dem internen Garantieweg ersetzt bekommt. (§434 BGB Absatz 3 Punkt 2b)