Beiträge von Kona39

    Liebe Kona-Gemeinde,

    hat sich mit dem aktuellsten Software-Stand auch was am Batterie Management geändert? Ich war am 21.12.21 zum Service und habe den neuesten Softwarestand bekommen und heute ist uns aufgefallen, dass bei 12% (37km Restreichweite) die Schildkröte ansprang. Schneller als 60 kmh war nicht drin. Die Außentemperatur betrug knapp unter 0. Im Sommer ging selbst bei 6% keine Akkuschonung an.


    Weiß zufällig Jemand, ob es an den Temperaturen lag oder ob sich was in der Software geändert hat? Es war auf jeden Fall ziemlich nervig.


    Vielen Dank

    Sebastian

    Ist bei euren Koreanern mit kleinem Akku denn das AVAS nicht mehr abstellbar?

    Das wäre ja entscheidend.

    Das BAFA ist ziemlich unberechenbar in dieser Hinsicht.

    Laut Hyundai ist die Typengenehmigung entscheidend und so steht es ja auch in der BAFA Richtlinie. Diese Typengenehmigung soll es eben für das Modell mit kleinem Akku nicht geben. Klingt erstmal auch plausibel, dass der große KONA mit Produktionsstandortwechsel eine angepasste Typengenehmigung erhalten hat. Wer weiß... Gut wenn Einige Glück bei der Bafa haben.

    Danke für die Erfahrungen. Mein AVAS ist nicht abschaltbar. Ich denke, die KONA Fahrer mit kleinem Akku, die die AVAS Prämie bekommen haben, hatten vielleicht Glück. Interessant wird es erst, wenn tatsächlich jemand mit kleinem Akku eine Bestätigung über die Förderfähigkeit von Hyundai bekäme, wie sie hier im Forum schon öfter erwähnt und zitiert wurde. Ohne die Bestätigung werde ich es nicht bei der Bafa versuchen, scheint mir dann nur Zeitverschwendung zu sein. Ich bekomme die Bestätigung derzeit nicht beim Händler oder dem Hyundai Support. Tipps nehme ich aber gern entgegen.


    Viele Grüße

    Moin,


    Hyundai hat mich angerufen und ich habe die Info bekommen, dass es die AVAS Prämie tatsächlich nicht für das 100 KW (39 KWh Akku) Modell gibt, da es in Korea produziert wird und keine entsprechende Typengehmigung vorliegt. Der "große" Kona hat mit dem Übergang der Produktion nach Tschechien eine neue Typengenehmigung erhalten und deshalb ist es für das Modell förderfähig.


    Viele Grüße

    Hi liebe Kona-Gemeinde,


    ich habe heute mal unter die Haube meines Kona geschaut und vor der Wärmepumpe auf mittlerer Höhe fand ich ein kleines transparentes Teil rumliegen. . Es sieht aus wie ein Fingerhut und ist ca. 4cm hoch und 2cm breit.


    Weiß Jemand was das ist?


    Kürzlich war er wegen des Rückrufs in der Werkstatt und möglicherweise hat ein Mechaniker was vergessen.


    Viele Grüße

    Sebastian

    Hast du den Widerspruch online eingelegt? Wenn ja, über das Portal hochgeladen oder über ein einfaches Kontaktformular? Hast du die Bestätigung von Hyundai bei deinem Händler angefordert oder zentral?

    Moin,

    ich habe dazu auch kürzlich was im Titel "Neues zur Elektroförderung" geschrieben. Muss wegen des AVAS auch Widerspruch einlegen. Die haben wohl das falsche Jahr 2020 anstatt 2021 in. Der Richtlinie abgelesen. Anders kann ich mir das nicht erklären. Genauso verstehe ich nicht, warum es für den Kona nicht endgültig bei der Bafa geklärt wird. Die Autos werden ja nicht täglich anders hergestellt und die Typengenehmigung wurde ja eingereicht im Oktober 2020.

    Ich habe mir mal die Passage zum AVAS rausgesucht und damit dürfte klar sein, dass die Förderung bis zum 30.06.2021 vorgesehen ist. Die Aussage im Bescheid ist also falsch. Oder übersehe ich Etwas?


    Zitat:

    Der Erwerb eines akustischen Warnsystems (AVAS) ist unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 30. Juni 2021 förderfähig. Das AVAS muss zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt eingebaut worden sein. Ein AVAS ist förderfähig, wenn zum Zeitpunkt der Fahrzeughomologation ein solches System nicht verpflichtend in das Fahrzeug eingebaut werden musste und zudem im Sinne der Richtlinie EU-Typengenehmigt ist.

    Bei der Zulassung ab dem 1. Juli 2021 ist der Einbau eines AVAS für alle Fahrzeugtypen verpflichtend und damit nicht mehr förderfähig.


    Merkwürdig finde ich die Aussage in meinem Bescheid, dass das Fahrzeug über kein AVAS verfügt. Das Abschalten des AVAS ist definitiv nicht mehr über einen Schalter möglich und zumindest beim rückwärts fahren piept er außen.


    Kann dieser einfache Vorgang wirklich so oft falsch laufen oder wo ist da der Haken? Hat da der/die Bewilligende 2020 gelesen?