HYUNDAI Leasing - Antrag eines Kraftfahrzeug-Sicherungsscheins - Ist das Pflicht?

  • Hallo,


    mein Leasing hat vor 3 Tagen begonnen.


    Heute kam eine Mail, in der ich einen "Antrag auf Ausstellung eines Kraftfahrzeug-Sicherungsscheins" ausfüllen soll.


    Ist es Pflicht, diesen Antrag auszufüllen?


    Und warum auch die eVB-Nummer?

    Das Fahrzeug ist bereits zugelassen.


    Ich denke, vor 4 Jahren beim letzten Leasing hatte ich diesen Antrag nicht erhalten.


    Kraftfahrzeug-Sicherungsschein.jpg

    Hyundai Kona Elektro Prime MY26 150 kW (204 PS), 65 kWh, Technik-Paket, Meta Blue Mineraleffekt

    Software: SX2EV.EUR.ccNC.001.002.250601

    Wallbox DaheimLader Touch 11 kW


    fraenk for friends Code: MATF103
    THG-Prämie: https://quotlix.de/r/986f263d

  • Musste ich glaube ich damals auch ausfüllen.

    Der Sicherungsschein (auch Sicherungsschein für Kredit-/Leasinggeber genannt) schützt den Leasinggeber: Er stellt sicher, dass bei Schaden (z. B. Vollkasko) die Versicherungsleistungen direkt an den Eigentümer (Leasinggeber) gehen, nicht an dich als Nehmer. Das ist standardmäßig in den AGB deines Leasingvertrags vorgesehen und vermeidet Deckungslücken für den Geber. Du als Nehmer bist verpflichtet, die Versicherung „für fremde Rechnung“ zu organisieren und den Schein beantragen zu lassen.

    Fülle es aus und schicke es zurück – Ignorieren kann zu Mahnungen, Vertragsbruch oder Problemen bei Schaden führen.


    Wenn allerdings nichts dazu in Deinem Leasing Vertrag stehen sollte könntest Du es theoretisch auch ignorieren..

    Kona Electric MJ24, PRIME, 65kWh, 17", WP + Extras :thumbsup: