Erlaubte Felgen/Reifengrößen nach COC beim Kona mit Einpresstiefe

  • Danke holgi. Die Referenz übersehe ich hier im Forum öfter.

    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

    Heißt, die Freistellung muss explizit genannt werden, die Abwesenheit von A01 reicht nicht. Wofür die Auflage A01 gedacht ist frage ich mich dann aber auch. Möglicherweise bestimmt das den Preis: Ohne A01 muss der Prüfer nicht prüfen und mit A01 ist eine Prüfung nach §19 erforderlich. Wobei der Prüfer das am ende verantworten muss.

    Die KI irrt sich also. Waldilein frage das ChatGPT mal, ob man in Deutschland Reifengrößen fahren darf, die nicht in CoC oder Teil 1 genannt sind.


    In der ABE ist auch die Frage nach den Radmuttern beantwortet. Beim Kona EV steht in den Auflagen S02. Da sind Radmuttern vom Hersteller der Felge genannt, nicht "Serienradmuttern". Die könnten eine andere Tiefe in den Hutmuttern haben. dann würdest Du nicht die Felge anziehen sondern die Hutmutter stößt am Radbolzen an.


    In dem "Multipack 23" für eine Achse sind auch zwei Zentrierringe enthalten, wenn ich das richtige gefunden habe: https://zentrierring.shop/multipack-mp-23. Die stecken möglicherweise in den gebrauchten Felgen, musst Du schauen. Dann reicht es, die richtigen Muttern zu beschaffen.



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    PS: Noch eine Quelle zur Eintragung, die mit ChatGPT genannt hat: https://www.pneumaticidiretti.…ml?utm_source=chatgpt.com

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  • Heißt, die Freistellung muss explizit genannt werden, die Abwesenheit von A01 reicht nicht. Wofür die Auflage A01 gedacht ist frage ich mich dann aber auch. Möglicherweise bestimmt das den Preis: Ohne A01 muss der Prüfer nicht prüfen und mit A01 ist eine Prüfung nach §19 erforderlich. Wobei der Prüfer das am ende verantworten muss.

    Genau. Wobei zwischen dem allgemeinen Hinweis und der Auflage A01 beim genauen Hinsehen ein Unterschied besteht. A01 bedeutet erst TÜV (Abnahme), dann Zulassungsstelle. Der allgemeine Hinweis spricht aber nur von einer "Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsstelle", das verstehe ich so, dass eine Vorführung bei der Zulassungsstelle und anschließende Eintragung der Räderdimension ausreicht, sprich man spart sich die TÜV-Abnahme. Papierkram und Kosten hat man jedoch trotzdem. Im Zweifelsfall würde ich einfach bei der zuständigen Zulassungsbehörde nachfragen wie die das handhaben. Und nicht eine KI ;)

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  • okay, in meinem Fall gibt es wohl Entwarnung.

    Ich weiß gar nicht, warum der Verkäufer der Felgen mir diese Schrauben mitgegeben hat, ich vermute mal, sie gehören zu irgendwelchen anderen Rädern, weil laut der KBA (die er mir ebenfalls mitgegeben hat) werden die Felgen mit Mutter M12x1,5 Kegel 60° befestigt. Der Verkäufer schien auch nicht so die Ahnung zu haben, weil er meinte, dass er die Räder immer bei Hyundai hat montieren lassen. Er meinte auch, dass sie keine RDKS-Sensoren haben. Hatten die aber natürlich, denn nach 5 km Fahrt haben sich diese initialisiert und der Reifendruck wurde korrekt angezeigt.

    Meine originalen Felgen, die auf dem Kona beim Kauf drauf waren (52910 - K4000) werden laut KBA ebenfalls mit Mutter M12x1,5 Kegel 60° befestigt, diese waren bei mir auch dran, so habe ich sie wieder genommen auch für die neuen Räder. Mir wäre sonst schon beim Wechsel bestimmt aufgefallen, dass da etwas nicht passt. D.h. da bin ich erstmal beruhigt.

  • tatsächlich ist es bei mir so, dass im Fahrzeugschein eine Größe eingetragen ist und das ist die: 215/55/R17 94V und diese Größe haben auch die Räder, die drauf waren beim Kauf mit den Felgen 52910 - K4000

    Die neuen, die ich am Wochenende abgeholt habe, sind diese Felgen: 00321497 (felgenshop.de) und drauf sind Winterreifen in der Größe: 215/50/R17 95V. Sprich die Reifenhöhe und der Lastenindex unterscheiden sich. In der KBA ist diese Größe für den Kona erlaubt.

    Und die Räder wurden bei dem Vorbesitzer von der Hyundai-Werkstatt offiziell auf einen Kona montiert, deshalb sind die definitiv schon für Konas ausgelegt.

    D.h. aber dann, dass ich sie wohl noch eintragen lassen muss.. Dann werde ich mich an die örtlichen Behörden wenden und mal nachfragen, was die alles haben wollen und was es kosten wird.

    Gerne kann ich dann hier über meine Erfahrungen berichten.

  • tatsächlich ist es bei mir so, dass im Fahrzeugschein eine Größe eingetragen ist und das ist die: 215/55/R17 94V und diese Größe haben auch die Räder, die drauf waren beim Kauf mit den Felgen 52910 - K4000

    Die neuen, die ich am Wochenende abgeholt habe, sind diese Felgen: 00321497 (felgenshop.de) und drauf sind Winterreifen in der Größe: 215/50/R17 95V.


    Du hast tatsächlich Glück gehabt mit dieser Felge. Das Problem ist, dass meistens (wie im von Dir verlinkten Gutachten) die eigentliche ABE davor fehlt. Wenn man sich aber das vollständige Dokument für deine Felge besorgt dann steht vorne in der ABE folgendes:


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    Das ist die weiter unten erwähnte "Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere".


    Sprich, mit diesem Dokument an Bord kannst Du die vorhandene Rad/Reifen-Kombi tatsächlich legal ohne Eintragung fahren! Achte aber darauf, dass Du die Version des Dokuments verwendest, die vorne auch die eigentliche ABE dabei hat, nicht nur das Gutachten.

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