Beiträge von DasNaechsteAuto

    Pfeif auf Ladeplanung (mein Auto ist viel moderner und plant/erledigt das Laden der Fahr-Batterie vollautonom :P :P :-P), aber eine bessere Verkehrszeichenerkennung wäre doch mal fein: ich hab hier Strecken, da verhält sich der Kona bei jeder Passage anders. Mal wird ein Zeichen erkannt, mal nicht, mal springt die Anzeige der zulässigen Höchstgeschwenigigkeit aus für mich unerkennbaren Gründen herum, ohne dass weit und breit ein rundes Verkehrszeichen mit Ziffern oder überhaupt ein Verkehrszeichen steht, mal werden Ortseingänge erkannt, mal nicht, ebenso Ortsausgänge ....


    Ja klar, es ist ein unterstützendes System und letztlich bin ich als Fahrer allein verantwortlich - aber dann bitte lieber keine Hinweise falsche.

    Denn was in bekannten Gegebenden und auf vertrauten Strecken nur irritierend ist, kann auf fremden Strecken teuer werden - wer noch nie ein Schild übersehen hat, kann fast nur Fahranfänger und im assistierten Schleichgang unterwegs gewesen sein. Manche Schilder sind halt schwer erkennbar, sei es wegen Bäumen oder Sträuchern, die nur aus einem sehr kleinen Winkel freie Sicht ermöglichen (und wenn man in diesem Moment gerade auf die Kindergruppe auf der anderen Seite achtet, weil unklar ist, ob die auf die Straße laufen ...) oder gern auch mal in engen Rechtskurven, wo sie verblüffend genau durch die rechte A-Säule verdeckt werden ..... oder lange Strecken ohne Schilder und man wird unsicher, ob das letzte Limit nun aufgehoben wurde oder nicht auf der inzwischen vierspurigen, topfebenen Straße mit freier Sicht bis zum übernächsten Landkreis ....

    Das wohlmöglich Vorbestellungen von Händlern eher bedient werden als fixe Bestellungen von Kunden, traue ich dem Verein aber mittlerweile auch ohne weiteres zu.

    Hyundai wird vermutlich garnicht wissen, welche Fahrzeuge seine Händler nur für sich und ihre Vorführräume geordert haben und welche sie konkret für Kunden geordert haben, oder hast du gesicherte gegenteilige Erkenntnisse? Der Hersteller sieht eine Bestellung über ein Fahrzeug des Modells A mit Motorisierung B und Ausstattungen CDEFG vom Händer H. Aus die Maus.


    Dass die Bestellsysteme mutmaßlich etwas zuwenige Infos enthalten, hatten wir doch bereits "großräumig" um den letzten Jahreswechsel herum bei den auslaufenden Förderungen für Privatkunden im Zusammenhang mit Behindertenrabatten festgestellt, welche intern offenbar als gewerblich Bestellungen gelistet werden, weil es sehr wahrscheinlich für die Händler nur einen einzigen auswählbaren Rabattgrund, jedoch keine Möglichkeit gibt, ein Häkchen o.ä. für einen vom Kunden vorgelegten Schwerbehindertenausweis im System zu setzen ....


    Hyundai hätte vielleicht irgendein Konzept oder ggf eine Ahnung, welche Fahrzeuge bei den Händlern verkauft sind oder wer Verträge storniert hat.

    Das ist eher unwahrscheinlich bzw. wäre im Zeifelsfall ein komplett anderes System. Der Hersteller - oder eher die deutsche GmbH! - bekommt maximal die Infos nach den Zulassungen auf die Endkunden, um sie bei Rückrufaktionen erreichen zu können - aber vielleicht bekommen sie dann auch die Namen und Adressdaten der Halter von der Zulassungstelle ..... mit dem Bestellsystem hat das aber nichts zu tun. Das enthält, wenn ich die bisher von allen Forumsbesuchern mitgeteilten Infos einigermaßen richtig deute, keinerlei Daten von den tatsächlichen Bestellern (die ihrerseits ohnehin nicht mit dem bei der Zulassung angegebenen Haltern identisch sein müssen), weil diese in den Fabriken ohnehin nicht benötigt werden.


    Insofern musst du eventuell mal überlegen, ob du da nicht völlig unrealistische Vorstellungen und Erwartungen hast und eigentlich nur seit Wochen enttäuscht bist, dass (nur!) deine Erwartungen verfehlt werden und das ständige Gemotze und die Vorwürfe nur Frustabbau auf Kosten der "Community" sind ...

    VESS ist eine Funktion des Kona Hybrid, Virtual Engine Sound System.

    Danke dir. Werde die Tage mal nachlesen, was das im Detail bedeutet, denn ein solcher Knopf ist mir bisher nicht "ins Auge gesprungen" und auch die Bezeichnung habe ich entweder bei der Beschäftigung mit meinem tollen Auto nicht wahrgenommen oder längst wieder vergessen. :)

    Und wenn es dann überraschend fertig ist, hat niemand den zeitnahen Transport organisiert. Als würden die Autos völlig überraschend jeden Tag einfach fertig in der Produktionshalle stehen.

    Ich hatte es bisher so verstanden, dass die die neuen Autos problemlos vom Hof bekommen. Die Autos landen dann im zentralen Auslieferungslager und von DORT kregen sie sie mangels Fahrern nicht bzw. nicht wirklich gut planbar und zeitnah weg.

    Offenbar gibt es für die Etappe vom Auslieferungslager zum Händler andere Zuständigkeiten und eben auch andere Ressourcen.

    WolfgangK :

    MK soll vermutlich Mehrkosten heißen? Ohne konkreten Kontext sind solche selbst-kreierten Abkürzungen kaum zu deuten und innerhalb des hier zum Glück erkennbares Kontextes auch nicht unbedingt immer selbsterklärend :-/


    Von wem kam die Erstattung, wie erfolgte die Beantragung, wie lange hat es gedauert und vor allem: wie konntest du die Höhe dieser Mehrkosten belegen, ca. 3.000 Euro sind ja nicht gerade wenig .... ?


    kinki & Dopamine danke euch beiden :)

    Es gibt tatsächlich diverse solcher Listen und Aufstellungen, u.a. bei Behindertenverbänden und teils auch bei Firmen, die Fahrzeuge behindertengerecht umrüsten. Der ADAC ist hier aber eine auch m.E. verlässlichere Quelle und scheint seine Auflistung zudem auch ab und an zu aktualisieren.

    Am Ende geht es aber auch nur um "teilnehmende Händler", welche sich an die Empfehlungen der Hersteller halten oder eben auch nicht. Man muss fragen und ggf. vergleichen, je nach Region ggf. auch bei mehreren Händlern derselben Marke.

    Dazu kommt dann, dass es manche Fahrzeuge gar nicht als Schaltwagen gibt, somit das "rausrechnen" gar nicht geht um ein Automatikgetriebe bezahlt zu bekommen.

    Wenn es das Fahrzeug nicht als Handschalter gibt, entstehen auch keine Mehrkosten durch Wahl des Automatikgetriebes.

    Insofern ist es nachvollziehbar, dass es keine Erstattung gibt, denn die bezieht sich ja auf behinderungsbedingte Mehrkosten und nicht auf Automatikgetriebe als Solches.

    Es gibt m.W. keine Vorschriften für Preisnachlässe beim Autokauf für Schwerbehinderte, sondern das ist freiwillig, was dann auch die Höhe des Preisnachlasses betrifft.

    Das ist das Eine.


    Das andere ist die interne Berechung bei den Autohäusern und Verkäufern.

    Die Einen geben einen Hauspreis oder Grundrabatt auf die unverbindliche Preisempfehlung (uPE) der Hersteller, oder wie immer sie es nennen. Die nennen dann eher kleine zusätzliche Nachlässe für Schwerbehinderte wie oben die 3% - die dann sozusagen auf den ohnehin schon gewährten Hauspreis draufkommen und vermutlich auch die ehrlichere Angabe des tatsächlichen Behindertenrabatts sind.


    Andere hingegen lassen den Hauspreis mal fix unter'n Tisch fallen und präsentieren einfach den gesamten Preisnachlass (wie oben die 11%) auf die uPE als angeblichen fetten Behinderten-Rabatt.

    Am Ende des Tages kommst du auf sehr ähnliche Endpreise bei beiden Berechnungsmodellen und die Aufregerei wegen 3% vs. 11% ist so unsinnig wie überflüssig. Pfeif auf geschönte(!) Prozente dank anderer Berechnungsmethode, sondern vergleiche Endpreise.


    Die zweite Variante kannst du übrigens leicht prüfen, indem zwei Tage (oder drei Tage vorher :)) später ein Cousin oder Kollege hingeht und sich ein Angebot für ein sehr ähnliches Modell erstellen lässt (die Konfiguration sollte nicht zu exotisch und einzigartig ausfallen, ganz doof sind die Verkäufer ja auch nicht). Dieses Angebot wird auch ohne Schwerbehinderung hübsch ausfallen und du kannst dann die Differenz als tatsächlichen Preisnachlass für Schwerbehinderung betrachten.

    Natürlich gibt es auch Schwankungen je nach Verkäufer, für Verhandlungsgeschick etc ...


    Ursprünglich sollten diese Nachlässe dienen Behindertengerechte Umbauten oder wenigstens das (früher) oft Aufpreispflichtige Automatikgetriebe bezahlbar zu machen.

    Das muss dann aber SEHR lange her sein.

    Wie bereits von WolfgangK erwähnt gibt es dafür nämlich andere Wege je nach GdB und ggf. Merkzeichen. Die Umbauten werden übernommen, Umfang und Häufigkeit variieren vermutlich je nach Kostenträger. Sofern die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zuständig ist, übernehmen die die kompletten Umbaukosten (wie auch Mehrkosten für behinderungsbedingte Ausstattung (*)) und dies minimal aller 5 Jahre, die Formulare für die Beantragung kann man unkompliziert aus dem Internet holen.

    Andere Kostenträger mögen dies abweichend handhaben, ich hatte bisher immer nur bei der DRV beantragt. Das ist recht problemlos und auch die Bearbeitung der Anträge klappte eigentlich stets recht flott, lediglich die Auszahlung oder Überweisung dauerte bisher fast jedesmal ziemlich lange, so dass die bei Vorliegen der schriftlichen Bewilligung und Kostenübernahmezusage in Vorleistung gegangenen Werkstätten unruhig wurden.


    *) Sofern man entsprechende Auflagen belegen kann (ich habe z.B. u.a. Handbedienung und Lenkungsdrehknopf, Automatikkgetriebe und Heckscheibenwischer "bei leicht verschmutzender Heckscheibe" und noch etwas weiteren Kleinkram als Auflage im Führerschein stehen), werden auch entsprechende Mehrkosten voll übernommen (zumindest von der DRV).

    Es war vor dreißig Jahren nur etwas kurios, dass der Sachbearbeiter die Umbaukosten von Schaltgetriebe auf Automit haben wollte. Es ließ sich dann per Schreiben vom Autohaus (mit etwas technischem Hintergrund) aber überzeugen, dass diese Umbauen nicht möglich seien, sondern man von vornherein entsprechend ordern muss. Und ich konnte dann ein Angebot jeweils für das Auto mit Schaltgetriebe liefern und - mit sondern gleicher Ausstattung - ein Angebot für das Auto mit Automatikgetriebe, die DRV hat die Differenz bezahlt.

    Die Auflage Heckscheibenwischer ist inzwischen weitgehend irrelevant; sie gilt nur für Steilheckautos ("...leicht verschmutzende Heckscheibe ..."), also Kleinwagen und Kompakte, Kombis, viele SUV, aber auch Pickups und Transporter, aber eben nicht für Stufenhecklimousinen, und wird auch nur dann bezahlt, wenn der Wischer eine auswählbare Option ist. Da die Dinger heute i.d.R. schon in den Basisversionen Serie sind und keine separaten Kosten ausweisbar sind, wird da auch nix bezahlt.