Beiträge von DasNaechsteAuto

    Ich bin auch im Gleichbehandlungsgesetz nicht so richtig fündig geworden

    Hm, ich sehe da Einiges.

    Aber beginnen muss man wohl mit dem § 20 AGG, der Fälle zulässiger unterschiedlicher Behandlung beinhaltet. Ich persönlich glaube jedoch eigentlich nicht, dass man die Gewährung von Preisnachlässen für Schwerbehinderte, nachdem sie ganz ausdrücklich und ausdrücklich/zweifelsfrei für private Bestellungen angeboten werden, wieder zulässig in Abrede stellen oder einkassieren darf durch Gleichsetzung mit gewerblichen Kunden.


    Und dann wären wir ruckzuck bei § 2 Absatz 1 Satz 8 AGG, dem "... Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen ...",

    ebenso natürlich bei § 19 AGG, Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot, und natürlich auch der Unabdingbarkeit im § 31 AGG.


    Hinzu kommen Grundgesetz (Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 GG: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.") , Europarecht, nicht zuletzt das Vertragsrecht (BGB) ...... Wohl dem, der eine Rechtsschutzversicherung und einen guten Anwalt (oder Anwältin) hat.



    Angeblich ist das nun mein Problem da ich dadurch im System als "Gewerblich" gelte

    Im ellenlangen Thread "Wartesaal" wurd das schon intensiv diskutiert. Eine endgültige und nachgeprüfte Erklärung gibt es mangels Einblick in die Bestellsysteme nicht, aber als mutmaßlich plausible Erklärung kristallisierte sich heraus, dass es im Bestellsystem Hyundais höchstwahrscheinlich gar keine unterschiedlichen auswählbaren Rabatt-Gründe gibt, die Händler deswegen die für Nachlässe wegen Schwerbehinderung nur "gewerblich" auswählen konnten und dies auch lange problemlos taten.

    Erst in der Sondersitiation der befristeten, mittlerweile ausgelaufenen Förderung, kombiniert mit massiven Lieferproblemen (eingeleitet durch das im Suez-Kanal verkeilte Schiff, verstärkt durch den Krieg) fällt diese pragmatische Sparlösung nun Händlern und Hersteller massiv auf die Füße - leider oft zulasten diverser Kunden wie dir.


    Kann mir da wer weiterhelfen??

    Dies kann dir nur eine richtige Rechtsberatung sagen, denn die kennen sich dann auch sehr viel besser aus mit der Verbindlichkeit und vor allem Einklagbarkeit von Pressemitteilungen. Im Arbeitsrecht sind öffentliche Zusagen von Arbeitgebern sowas wie vertragliche Nebenabreden, aber wie das im Vertragsrecht aussieht, wollten dir die Profis sagen können.

    Warte nicht zu lange, da gibt es sehr wahrscheinlich auch Fristen!

    Ergänzung zur Frage "wie bekommt man die Batterie voller?"

    Ich nutze die Paddel / Rekuperationswippen hinterm Lenkrad mittlerweile recht häufig, wenn ich auf Ortseingänge oder rote Ampeln etc. zufahre oder bei Gefällen.

    Braucht natürlich Umgewöhnung, aber nach acht Monaten mit dem Kona denke ich inzwischen recht häufig dran, statt nur "normal" zu bremsen.


    Der Tempomat scheint mir "von Haus aus" hochtouriger zu fahren und viel zügiger von reinem Elektroantrieb umzuschalten auf Hybrid oder Verbrenner only. Da muss ich bei der nächsten längeren Tour mal diese Kraftfluss-Darstellung ins Display holen und beobachten. Im Stadtverkehr oder bei den nur kurzen Landstraßen-Abschnitten meinen täglichen Weges zur Arbeit bringt der Tempomat kaum etwas und deswegen nutze ich ihn nach anfänglicher Euphorie nicht mehr für solche kurzen Strecken mit häufig wechselndem Tempo.

    Ich vermute, 100% sind garnicht vorgesehen. Die Art Akkus soll man weder komplett randvoll machen noch komplett leer, das mögen wie nicht.

    Tatsächlich hatte ich im Herbst mal die Meldung im Display, dass die Rekuperationswippen nicht funktionieren, weil die Batterie bereits voll sei.


    ... und frage mich, ob es Sinn macht die Batterie so voll wie möglich zu bekommen.

    Sehr wahrscheinlich "macht" es keinen Sinn. Wozu auch?

    Eine 50% oder 100% größere Batterie habe ich mir schon öfters gewünscht für den Hybrid, damit man ggf. auch mal etwas weiter rein elektrisch fahren kann als die ca. 3 Kilometer, welche ich bisher gelegentlich erreicht habe (im Prospekt stand was von 2 km?), aber es ist halt, wie es ist.

    ne Stange Geld geflossen, die ich nicht eingeplant hatte

    Bitte ausdrücklich nicht als Kritik oder gar Angriff werten, sondern wirklich nur als sachliche Bemerkung, auch aus meiner eigenen Erfahrung gespeist:

    Für eine zu kurze oder zu optimistische Planung können Dritte nichts.


    Wie ich an derer Stelle im Forum bereits schrieb, hatte sich auch die Lieferung bzw. Übergabe meines Hybrid-Konas ewig hingezogen, obwohl der dann sogar schon auf dem Hof des Händers stand! Der Umbau auf Handbetrieb musste in die Papier eingetragen werden und die dafür zuständige Zulassungstelle kam über ~drei Monate nicht aus'm Knick.

    Ich konnte mein Alt-Fahrzeug deswegen auch nicht verkaufen; angesichts einer negativen Prognose für den nächsten TÜV konnte man praktisch dem Schwinden des Restwertes zusehen, den höheren Spritverbrauch gegenüber dem Kona würde ich dabei fast vernachlässigen.


    Da ich aber nie einen Liefertermin genannt bekam, habe ich auch meinerseits keinen Termin und davon abhängige Aktionen fest geplant.

    Es ist, wie es ist.

    Auch bei meinem Kona hat die Übergabe deutlich länger gedauert als fast (*) jedes Worst-Case-Szenario, aber ohne Termin wäre es töricht gewesen, irgendeinen Termin als sicher anzunehmen und fest damit zu planen. Ich konnte immerhin anderthalb Wochen nach Fahrzeugübergabe damit in den schon länger geplanten Urlaub nach Holland fahren, aber zur Not wäre ich halt nochmal mit dem 13 Jahre alten, kleinen lauten Yaris gefahren .... sehr ungern (weniger Platz für Personen und Gepäck, wie gesagt recht laut, "rumpelig" und schon mit der einen oder anderen Macke behaftet, aber allemale besser als Urlaub stornieren. (Bahn wäre keine Option gewesen, weder hier noch dort eine einigermaßen gescheite Anbindung und mehrfach Umsteigen mit Urlaubsgepäck wäre nochmal ein eigenes Thema.)


    *) wenn das Auto z.B. auf der letzten Etappe noch vom Transporter gefallen wäre, z.B. weil der Transporter auf der Autobahn in einen Unfall verwickelt wurde, dann hätte es wohl nochmal drei bis sechs Monate länger gedauert. Wenn man so ungeduldig wartet, malt man sich seltsame Schreckgespenster ;)

    Oder beim Rollen auf eine "rote Ampel" stärker "motorgebremst" wird?

    Genau das!

    Geht in drei Stufen (links + stärker; rechts - schwächer) und wirkt, bis du auf unter 20 km/h runter bist. Ab diesem niedrigem Tempo ist kein Unterschied mehr spürbar. Du solltest das dann besser deaktieren, damit beim Anfahren der Benzin-Motor nicht gegen deinenen eigenen bremsenden E-Motor ankämpfen muss ;)


    Beim EV sind die Wippen oder Paddles zum Einstellen der rekuperationsstufe (1-3).

    Beim Hybrid bei automatischer Schaltung auch, nur halt - beim Hybrid! - nicht bis zum Stillstand.

    Die Wippen funktionieren nicht bei aktivem Abstandstempomat und auch nicht, wenn das Fahrzeug noch zu kalt ist (was wiederum in sich inkonsistent ist, aber das ist dann wirklich ein anderes Thema).

    Auch wenn die Batterie bereits voll ist (nach Meinung des Konas), zeigt dieses Rekuperationspaddel keine Wirkung, die Meldung verweist dann auch auf die bereits volle Batterie.


    Beim Hybrid sollen die zum Schalten sein

    Jaein: wechselt man von der Automatikschaltung zum manuellen Schaltung (Ergänzung: also im sog. Sportmodus), dann (und m.W. nur dann) dienen die Paddel zum Schalten, siehe auch RE: Schaltwippen am Lenkrad. Bei automatischem Schalten regeln sie aber wirklich nur die Rekuperation.