Beiträge von DasNaechsteAuto

    Könnte möglicherweise von der Straßenbreite abhängig sein.

    Wenn die Spur _deutlich_ breiter als der Kona ist, also so ab ca. doppelter Fahrzeugbreite, scheint mein Kona auch ein klein wenig unentschlossen zu sein, ob er sich eher an der linken oder rechten Linie orientiert, vielleicht hat er dann nur Probleme, die Mitte sauber zu finden.

    Auf normalen oder schmalen Spuren fährt er aber wie auf Schienen.

    Und Du findest die bessere Vorgehensweise ist den Rabattempfänger komplett im Unklaren zu lassen und dann erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist zu sagen, dass man jetzt Pech gehabt hat?

    Nein. Sonst hätte ich das geschrieben.


    Da wir hier aber viel mutmaßen und wenig wissen, verzichte ich bewusst auf Empfehlungen oder "Meinungen" zu einem besseren Vorgehen.

    Das schließt aber nicht aus, erkennbar unkluge Empfehlungen auch als solche zu bezeichnen, und natürlich habe ich auch begründet, weshalb ich anderer Ansicht bin, denn eine sachliche Begründung für eine Meinung gehört doch zu einer sachlichen Diskussion dazu.


    Am besten wäre wohl, wenn "Behinderung" und "gewerblich" auseinander gehalten würden von Hyundai und von den Händlern, was dem Anschein nach nicht passiert.. Dann hätten wir auch nicht die diversen Beschwerden und diese Diskussion.


    Ein Verbraucher wird nicht zum Gewerbekunden, nur weil er einen Gruppen- oder Behindertenrabatt annimmt.

    So ist es. :thumbup:


    Ich kann keine Werbeversprechen anpreisen und dann, ohne Hinweis, außer Kraft setzen - da helfen auch keine AGB‘s, darüber muss ein Endverbraucher explizit aufgeklärt werden, wenn er dadurch finanziellen Schaden nimmt.

    Solch ein Schaden darf gar nicht erst eintreten!


    Wie du bereits geschrieben hattest: Eine Privatperson mit Schwerbehinderung bleibt eine Privatperson.

    Wenn man allen Privatpersonen (welche in einem bestimmten Zeitraum ein BEV kaufen) eine Prämie zusagt, dann wüsste ich keinen Sachgrund, aus welchem man Privatpersonen mit Behinderung diese Prämie vorenthalten dürfte. Das wäre eine Diskriminierung aufgrund Behinderung und die ist verboten.


    Erlaubt wäre sicherlich, die Bedingungen für Preisnachlässe aufgrund von Behinderung enger zu fassen, z.B. Anmeldung des derart rabattierten Fahrzeuges auf die/den Schwerbehinderten (oder bei Minderjährigen auf die Eltern oder zur Pflege Bestellten), ebenso eine Beschränkung auf einen Mindest-GdB und/oder Vorliegen bestimmter Merkzeichen wie H, G oder aG o.ä.

    Meiner Meinung nach hätte der Verkäufer die Betroffenen DEUTLICH UND SCHRIFTLICH darüber aufklären müssen (mit Unterschrift von Euch, dass er es getan hat), dass durch den Gruppenrabatt (entweder aufgrund einer körperlichen Einschränkung oder aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe) ein allgemein beworbenes Merkmal des Kaufes (Ausgleich der Differenz der Bafa Prämie bei später als prognostizierter Lieferung) wegfällt.

    Autsch! Das wäre Harakiri mit Anlauf.

    Diese BAFA-Dingens gibt es für den BEV-Kauf und offenbar (?) nur für Privatpersonen (?). Wenn sich ein Händer schriftlich bestätigen ließe, aufgrund Behinderung die BAFA-Prämie nicht gewähren zu können, kann er sich auch gleich selber wegen Diskriminierung anzeigen.

    Daher: wirklich wirklich wirklich eine gaaanz schlechte Idee von dir - meiner Meinung nach ;)


    Das grundsätzliche Problem liegt doch hier eher beim Verkäufer bzw. an der Schulung des Verkäufers.

    Das wäre tatsächlich möglich und dürfte zumindest ein Teil des Problems sein.

    Aber falls es im System von Hyundai tatsächlich nur einen Rabatt-Grund geben sollte (Gewerbekunde) und der Hersteller den tatsächlichen Grund (z.B. Schwerbehinderung) nie erfährt, läge das grundsätzliche Problem im System an sich, u.a. wie der Hersteller mit seinen Vertragshändlern kommuniziert .... und die Händler/Verkäufer schult!


    In der Vergangenheit war es so, dass man bei den Verkäufern etwas unterschrieben hat, was zum Rabatt über den GdB berechtigt hat. Dabei wurde auch auf das hingewiesen was eben die Einstufung als "Gewerbekunde" aussagte.

    Zumindest ich erhielt keinen derartigen Hinweis, aber mein Hybrid (ohne Stecker) wurde ja ohnehin nicht gefördert und drum ist das in meinem Fall irrelevant.

    Einen kleinen Rabatt wg. Schwerbehinderung (u.a. mit Merkzeichen aG) erhielt ich nämlich auch, kann ihn aber nicht in Zahlen (Prozente oder Euro) bemessen. Ich hatte nämlich noch diverse Zusatzausstattung geordert und bekam dann einen wirklich akzeptablen, mittleren vierstelligen Nachlass aufs Gesamtpaket.


    Ich denke nicht das die Hyundai-Händler in ihren AGB stehen haben, dass bestimmte Käufergruppen bevorzugt behandelt werden.

    :thumbup: Sehe ich ebenso.

    Ich hatte ganz am Anfang im Juni 2022 Probleme, BlueLink im Auto überhaupt zu aktivieren. Ging erst nach über einer Woche.

    Ansonsten hatte ich lediglich neulich nach Weihnachten mal ca. zwei Tage lang keine online-Routenführung.


    Darüber hinaus - toi toi toi, sind mir die hier immer wieder mal berichteten Probleme unbekannt, möge es auch noch lange so bleiben :)



    PS: ja klar, auch bei mir zeigt die App nur noch dauerhaft 0 Kilometer an, das ist aber kein Verbindungsproblem.

    PPS: bei mir rennt die App übrigens auf einem Android-Smartphone. Wäre ja möglich, dass die App für iOS und die für Android hier unterschiedlich robust sind ...