Der Preisnachlass, den einzelne Gruppen wie z.B. Behinderte erhalten, wird von den Konzernen ja nicht wegen deren sozialer Ader gewährt, sondern ist eine Gegenleistung für die Werbung für den Autokonzern, den ein entsprechender Ausweis hinter der Windschutzscheibe immer hat.
Da kommen wohl völlig verschiedene Aspekte zusammen.
Nachlässe für Berufsgruppen sprechen sich rasch herum! Mercedes hat Taxifahrern jahrzehntelang gute Nachlässe eingeräumt und deutschlandweit stellen Mercedes´ bisher noch das Gros der Taxis. Journalisten wurden weiter oben schon genannt ..... Solche Nachlässe mögen durchaus Werbung für eine Marke sein. Kommt aber auch auf die jeweilige Marke an - es ist halt ein Unterschied, ob man sich "schau mal, die fahren alle Lexus!" zuraunt oder "schlecht bezahlt, die fahren alle Dacia" .... ![]()
Bei Schwerbehinderten mag es auch um soziale Aspekte gehen, womöglich geht da steuerlich was für die Anbieter, wer weiß. Imagepflege kommt auch hinzu frei nach "wir tun was!". Aber ausgerechnet der Ausweis oder wohl viel eher die blaue Parkkarte hinter der Scheibe dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht als werbewirksam erwogen worden sein, denn sehr viele Schwerbehinderte legen die blaue (oder ggf. orange) Karte nur beim Parken auf Behindertenparkplätzen auf das Armaturenbrett (während der Ausweis im Auto m.W. rechtlich keinerlei Wirkung entfaltet und es i.d.R. Quatsch ist, den da auszulegen; Diskussionen darüber werden aber OT) und haben sie garnicht ständig an der Windschutzscheibe befestigt. Ergo: normalerweise nicht zu sehen -> nicht werbewirksam.
Denn schließlich muss man nur bei Inanspruchnahme eines Nachteilsausgleiches nachweisen, dass man dafür berechtigt ist. Deswegen trägt man ja z.B. auch nicht den Behindertenausweis ständig am Revers, sondern kramt ihn heraus und zeigt ihn vor, wenn man z.B. an der Kinokasse wegen Preisnachlass oder kostenloser Begleitperson fragt.
Auch nicht ganz auszuschließen: Schlimmstenfalls ginge das sogar nach hinten los, denn bei besonders rückständigen Menschen sind Behinderungen Makel - die würden dann womöglich Marken oder Modelle eher meiden, bei denen sie die blaue Karte besonders oft sehen.
Insofern bin ich mir ziemlich sicher, dass niemand auf die Werbewirkung von Parkerleichterungen für (Geh-)Behinderte oder gar Behindertenausweise für Automarken setzt ...
Abseits davon finde ich rubberducks Anmerkung interessant:
Wie wir hier gelernt haben werden freiwillige, systematische Rabatte für Journalisten, Schwerbehinderte, bestimmte Arbeitgeberzugehörige, Ärzte uvm. bei Hyundai als "Gewerbekunde" eingestuft. Der Grund ist unbekannt, tut auch nichts zu Sache. HY möchte keine zwei Rabatte gewähren
Das wäre tatsächlich eine Möglichkeit, dass es zwar verschiedene Gründe oder Auslöser für Nachlässe gibt, diese Preisnachlässe aber an sich einheitlich hoch sind und deswegen bei Hyundai aus Bequemlichkeit allesamt nur unter einem einzigen Grund "gebucht" werden können. Dies würde die hier oft erwähnte Gleichsetzung erklären.
Dämlich, aber möglich.
Blöd und falsch wäre es dennoch, Schwerbehinderte gegenüber "normalen" Privatpersonen zu benachteiligen, indem man sie bei der Belieferung hintenan stellt und in der sehr speziellen Konstellation der auslaufenden bzw. verringerten BAFA-Förderung zum Jahreswechsel in Einzelfällen tatsächlich effektiv benachteiligt - abseits davon macht es doch in der Praxis vermutlich keinen Unterschied und deswegen wurde das System mutmaßlich (?!) wohl auch so gestaltet.
Wenn solch eine Benachteiligung wirklich "gerichtsfest" belegbar ist, gewinnt man einen Rechtsstreit vermutlich ziemlich locker, denn Verstöße gegen AGG und EU-Recht und und und ergäben eine nette Liste und sind nicht trivial. Aber es muss beweisbar sein mit nachweisbarem Schaden, nehme ich an.
Wenn obige Mutmaßung stimmt, weiß Hyundai als Konzern/Hersteller/Lieferant möglicherweise nicht einmal, welcher Besteller schwerbehindert ist. Denn wenn der Händler nur einen einzigen Grund im System für Preisnachlass eintragen kann und dieser lautet "Gewerbekunde", dann wird er das einerseits nutzen und andererseits kann das im Sprachgebrauch durchaus dazu führen, dass über kurz oder lang im Hyundai-Umfeld Schwerbehinderte fälschlich mit Gewerbekunden gleichgestellt werden. ... und solange niemand klagt, wird das wohl nicht sauber aufgedröselt und kommmuniziert.