Ich habe meinen gestern auch endlich abholen dürfen
Viel Freude damit, du Kona-Fahrer mit symphatischem Vornamen ![]()
Ich habe meinen gestern auch endlich abholen dürfen
Viel Freude damit, du Kona-Fahrer mit symphatischem Vornamen ![]()
Mein Hybrid-Kona sieht hinten auch recht eingesaut aus. Weiter oben (Heckscheibe) geht es noch, dürfte am Dachkantenspoiler (oder wie immer das Ding heißt) liegen. Insgesamt sieht der Kona einfach nur dreckig aus. Wird beim nächsten Regen wieder sauber, aaaber: die Rückfahrkamera saut es bei Matschwetter auch ein, was ihr Bild sichtlich verschlechtert, und die erwischt normaler Regen aber nicht. Das ist dann auch fast das größte Problem an dem dreckigen Heck neben natürlich schmutzigen Fingern beim Öffnen der Klappe.
Schmutzfänger bringen meiner Erfahrung nach ein wenig, sie können aber die "Gischt" aus beim Fahren hochgerissenen Tröpfchen und deren Verwirbelung hinter dem Fahrzeug samt "Anhaftung" am Heck nur verringern und nicht komplett abstellen.
Beide sind zu kurz somit ohne großen Nutzen.
Tatsächlich sind sie geradezu "zierlich", am Toyota Carina die waren seinerzeit definitiv größer.
Was die unauffäligen Schmutzfänger am Kona wirklich leisten, kann ich noch nicht so genau einschätzen, denn einerseits habe ich das Auto noch nicht so lange und andererseits .....:
Vorn hab ich bereits Schmutzfänger dran, die hinteren sind angeblich noch immer nicht lieferbar (nach nunmehr 13 1/2 Monaten seit Fahrzeugbestellung, ca. 8 Monaten seit Eintreffen des Konas beim Autohaus und auch reichlich 6 Monaten seit der Fahrzeugübergabe), ebenso auch der Edelstahl-Ladekantenschutz.
Wenn die hinteren Schmutzfänger irgendwann auch noch ans Fahrzeug kommen, wird die Verschmutzung sicherlich etwas weniger, aber ganz sauber bleibt das Heck prinzipbedingt sowieso nicht.
gehört das nicht besser nach Stromanbieter, Ladekarten, Apps, Roaming und Abrechnung?
ich finde meine Anmerkung keinesfalls respektlos
Neeeiiiinnnn, eine frei erfundene, unterstellende Behauptung, um einen Diskussionspartner herabzusetzen und ohne Vorbringen eigener Argumente als weniger glaubwürdig darzustellen, ist natürlich sowas von überhaupt nicht respektlos.
Sprache ist wohl nicht so deins, sachliches Argumentieren auch nicht.
Aber ich bin der Ansicht, das jemand der ab und an mal eine Fahrt mit einem BEV gemacht hat, noch lange nicht über andere die seit Jahren Stromer fahren Urteilen kann
Wenn du dich bitte mal dem Satzbau widmen würest, wirst du festellen, dass ich keiner Weise über Andere geurteilt habe. Gelegentliche Handlungen oder Äußerungen von Personen sind nämlich nur arg, arg selten die Person selbst.
So ziemlich jeder Mensch hat Eigenheiten oder Marotten, manche davon machen Andere echt wahnsinnig, fröhlich oder wütend, und das betrifft dann nicht die Person an sich mit all ihren weiteren Eigenheiten oder Gewohnheiten.
Also lass doch bitte den ganzen rein persönlichen Quatsch endlich mal stecken.
Es ging doch um diese Studie, wieviel Reichweite verschiedene E-Auto-Modelle einbüßen bei Kälte. Magst du dich auch dazu äußern oder möchtest du mir erneut irgendwas andichten oder unterstellen?
Auch wenn das jetzige eAuto vielleicht nur eine Übergangstechnologie ist - was ich auch teilweise denke. Garantiert nicht auf dem Weg zum Wasserstoffantrieb. Diese sind und bleiben immer wesentlich ineffizienter als rein Batterie betriebene Fahrzeuge. Warum sollte man den Strom in Wasserstoff umwandeln, nur um mit der gleichen Menge verwendeten Strom nur noch 2/3 so weit zu kommen? Da sich die Grenzen der Physik nicht verschieben lassen, wird sich daran auch nichts ändern!
Danke, auch wenn du mit reinen Tatsachen den Glauben an den Wasserstoff nur unwesentlich schwächen wirst.
Ganz abgesehen davon, daß das Ausland auch noch mitziehen müßte.
Wenn die sich verweigern, kann ich mit meinem Wasserstoff-Auto letztendlich auch nicht mehr ins benachbarte Ausland in Urlaub fahren.
Ja, das kommt noch hinzu ![]()
das könnte der Artikel sein, den du zitiert hast.
???
Ich habe doch garkeinen Artikel zitiert?! Ich habe lediglich den Text auf Winfuture erwähnt und verlinkt sowie, um euch keine unnötigen Umwege aufzudrängen, auch den Direkt-den Link zur erwähnten Studie.
Schon bei kurzem Überfliegen wird erkennbar, dass es zwar um das gleiche Thema geht, aber anderes Zahlenmaterial aus anderen Quellen, sogar mit anderem Fokus bei der Präsentation. Der Text aus deinem Link berichtet von Berechnungen, der andere von Messwerten von mehreren Tausend Fahrzeugen im Alltagsbetrieb.
PS: Du hättest auch den tatsächlichen Link https://www.auto-motor-und-spo…ite-bei-hitze-und-kaelte/ aufschreiben können statt diesem unnötigen Kurzlink von hinten um die Ecke über Bande durch die Brust.
Nebenbei lädt das Ganze etwas schneller ohne solche Umwege und man hinterlässt auch weniger Datenspuren bei Seiten und Anbietern, die mit dem tatsächlichen Surf-Ziel nicht das Geringste zu tun haben.
Selbst beurteilen kannst Du es ja wohl nicht,
Woher nimmst du den Glauben, dass ich noch nicht in solchen Autos gefahren sei, nur weil ich aufgrund meiner Lebensumstände noch nicht auf diese Antriebsart setzen kann? Wieso hätte ich mir das Erlebnis der stillen, aber dennoch heftigen Beschleunigung entgehen lassen sollen, nur weil E-Autos auf dem jetzigen Stand der Technik noch nichts für mich sind?
Ich bin dir meines Wissens noch nie zu nahe getreten, darf ich also bitte von dir denselben Respekt erwarten?!
Wenn es wirklich kalt ist ...
Auch wenn aus diversen Gründen für mich aktuell noch kein reines Elektroauto infrage kommt und mich der Hype samt maßlos übertriebener Lobeshymnen hin und wieder nerven, mag ich das technische Konzept und verfolge die Entwicklung auf dieser Ebene weiter interessiert.
Bei Winfuture.de war heute ein Beitrag drin, der eine Studie einer US-Firma thematisiert, die wohl auf reletiv vielen Echt-Daten basiert und Aussagen über Reichweitenverlust bei -6°C gegenüber +20°C macht.
Winfuture-Beitrag Link
Recurrent-Studie Link
MfG ![]()
Ich habe heute die Reifen etwas über 2,6 bar aufgefüllt.
Behalte es im Auge. Ich hatte 2,7 (laut Luftsäule) genommen und habe momentan wieder, natürch auch den Minustemperaturen geschuldet, laut den Sensotn es Konas nur noch 2,4 Bar drauf.
Werde demnächst etwas nachfüllen, wenn es wieder konstant über 10°C ist und ich mir dabei nicht gleich die Finger abfriere ![]()
Wenn man solche vermeintlichen Thesen in den Raum stellt, sollte man auch belegbare Fakten bringen, meine Meinung.
Welche vermeintliche Thesen denn bitte ganz genau? Und was meinst du denn konkret mit belegbaren Fakten?
So richtig schlau werde ich aus deinem Zitat leider nicht :-/
Für alle Fälle zitiere ich einen relevanten Teil auch nochmal:
wenn [.....] die Zurückstellung wegen des in Anspruch genommenen Behinderten-Rabatts in der Form nachweisbar ist
Ohne einen solchen Nachweis ist eh nix, das ist wohl klar.
Aber mit Nachweis sind die Rechtsgrundlagen weder "vermeintlich" noch "Thesen", sondern Fakten. Spannend daran ist nur, ob man diese Benachteiligung belegen kann oder nicht, auch daran ist nichts vermeintlich oder These. So ganz glücklich war deine Wortwahl nicht ![]()
War es nicht so, dass den Rabatt für Schwerbehinderte die Händler selber gewähren, denn alle Händler geben ihn ja nicht und die Höhe ist wohl auch unterschiedlich. Sie verrechnen ihn mit Hyundai (vielleicht kommt das eine Prozent ja von Hyundai selber?), meinte ich bisher.
Aber Schwerbehinderung mit Gewerbe gleichzusetzen, finde ich echt schräg. Vor allem, wenn es jetzt um Lieferfristen und Erstattungen geht und die Zurückstellung wegen des in Anspruch genommenen Behinderten-Rabatts in der Form nachweisbar ist, wäre dies ja eine ganz glasklare Benachteiligung aufgrund Behinderung. Da dürfte jeder Anwalt Luftsprünge vor Freude machen, denn so ein systematischer (!) Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie gegen das Grundgesetz (GG) lässt sich nun wirklich nicht durch "firmen-übliche" Handhabung in Form "interner Einstufung" rechtfertigen. Wenn man das nicht völlig falsch aufzieht, ist eine entsprechende Klage praktisch unverlierbar.
§ 1 AGG: "Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen."
Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."