Öl bestellt man nicht. Das kauft man lokal und gibt dort auch das Altöl ab.
Gewährleistung und Garantie werden nicht eingeschränkt, wenn man das Öl anderswo kauft. Hauptsache es entspricht der Spezifikation. Die Garantie als zusätzlich vereinbarte Leistung darf aber an Vertragswerkstätten und andere Pflichten gebunden werden. Es muss explizit in den Garantiebedingungen stehen.
Das Öl auch beim Freundlichen zu kaufen ist eine Zahlung für bessere Kulanz, also eine rein freiwillige Leistung im Schadenfall, der von der Garantie nicht (mehr) abgedeckt ist. Die Motivation ist bestimmt höher, wenn man immer alles dort holt. Das ist der menschliche Faktor ohne belastbare Vereinbarung.
Es sind halt alles Menschen mit unterschiedlichen Meinungen, Ansichten und Eigenheiten.
Was wäre, wenn man die Akku-Kühlflüssigkeit entsprechend der Spezifikation selbst mitbringt? Ist also nicht ganz zu Ende ![]()