Beiträge von rubberduck

    Der Vermutung, dass sich die 60.000 km Angabe von den anderen Wartungsintervallen absetzt hat man dort widersprochen. Der Wechsel der Kühlflüssigkeit wird im Rahmen der 4. Inspektion durchgeführt.

    Das bedeutet, wenn du auf Basis der damals durchgeführten Serviceaktion bei 50000km die Kühlflüssigkeit getauscht bekommst möchte diese Werkstatt bei 60000 erneut tauschen. Das hat dann keine technische Begründung, sondern ist nur "Zahlung für Garantie".


    Beim Bordbuch bin ich übrigens nicht deiner Meinung. Im Serviceheft stehen die Intervalle direkt im Anschluss an die Garantieangaben. Das halte ich für verbindlich, die Bedienungsanleitung nicht.


    Im Serviceheft steht bei mir "Jährlich oder nach 15000km Inspektion nach Wartungsplan" und getrennt davon Flüssigkeit und e-call. Also nur drei Sätze. Dadurch kann tatsächlich der Wartungsplan auch angepasst werden. Natürlich könnte man in dem Rahmen die Flüssigkeit fest in den Wartungsplan aufnehmen.

    In meinem Wartungsplan steht eCall alle drei Jahre und Flüssigkeit alle vier drei Jahre. NICHT bei der 3. Und 4. Inspektion! Als Gegenteil zB die Bremsflüssigkeit bei jeder 2. Inspektion, unabhängig von der Zeitdauer. Dementsprechend dürfte bei silky-bro mit MY23 noch keine eCall fällig gewesen sein.

    Hier noch mal präziser anhand eines konkreten Serviceplans. Da sieht man, dass der Flüssigkeitswechsel relativ angegeben wird und nicht bei einer bestimmten Inspektion.

    Wie gesagt: Verschiedene Modellreihen haben unterschiedliche Servicepläne.


    da hatte ich noch Bilder vom Wartungsplan im Bordbuch angehängt, die meinem Bordbuch entsprechen.


    So, und zur kompletten Verwirrung habe ich heute in mein Serviceheft geschaut, da steht "Alle 60000km oder 4 Jahre".

    In Serviceheft und Wartungsplan im Bordbuch stehen also unterschiedliche Angaben.


    Auschlaggebend ist meines Erachtens das Serviceheft, da darin auch die Garantie-Dokumente sind. (Die Anschlussgarantie ist getrennt)

    sehr verwirrend. Kommt man irgendwie an korrekte Angaben?

    Schau in Dein Service- und Garantieheft. Darin stehen die für Dich gültigen Intervalle direkt vor den Servicenachweisen. Davor sind die Garantiebedingungen und das Garantiezertifikat für Dein Fahrzeug. Bei mir steht da für den Kühlmitteltausch "Alle 60000km oder 4 Jahre".

    Ich mache das mal in einen neuen Thread.


    Nach diesen guten Nachrichten leider auch noch eine extrem negative bezüglich der Mobilitätsgarantie.

    Der Wechsel der undichten Wanne dauerte insgesamt 36 Tage.

    Die Mobilitätsgarantie hat für den Leihwagen aber nur 5 Tage übernommen, so das ich auf Restkosten von über 1000 € sitzen geblieben bin.


    Ja, so sieht es die Mobilitätsgarantie vor.


    Meine Werkstatt hat mir beim Tausch von Motor und Getriebe den Leihwagen über 6 Wochen zur Verfügung gestellt. Ob von HY bezahlt oder von der Werkstatt weiß ich nicht. Das hat mich an Sprit schon knapp 500€ mehr gekostet. In der Standzeit sind allein vier Wochen für die Fehler- und Garantieprüfung drauf gegangen, Ursache der Verzögerung also bei HY.


    Wenn man sich die Garantiebedingungen im "Service- und Garantieheft" durchliest hat HY ganz viele Ansatzpunkte, die Garantieleistung zu verweigern. Flüssigkeitswechsel und eCall sind nur zwei davon.


    Das ist für mich übrigens inzwischen ein Argument, warum ein Leasing auch für Privatnutzer sinnvoll sein kann: Man hat dem Leasinggeber gegenüber ein Recht auf einen funktionierenden Leasinggegenstand. Fällt das Auto aus steht einem Nutzungsausfallentschädigung zu. Ansonsten finde ich privates Leasing aus verschiedenen Gründen wenig sinnvoll.

    Hier hat der ADAC hilfreiche Informationen zum Tausch des eCall-Systems zusammengetragen.


    Zunächst gibt Hyundai hier vier Jahre an, es gilt natürlich der Wartungsplan. Wichtig finde ich die Aussage, dass kein HV-geschultes Personal für diese Arbeit notwendig ist. Die Stundensätze für HV-geschultes Personal sind im Allgemeinen höher als die Stundensätze für normale Tätigkeiten ohne HV-Schulung. Leider sieht man hier auf den Rechnungen, dass manche Werkstätten darin keinen Unterschied machen und bei Elektro immer HV-geschultes Personal abrechnen.


    https://assets.adac.de/image/upload/v1753777935/ADAC-eV/KOR/Text/PDF/eCall-Herstellerumfrage-Batterien_qamlt0.pdf

    In meinem Wartungsplan steht eCall alle drei Jahre und Flüssigkeit alle vier drei Jahre. NICHT bei der 3. Und 4. Inspektion! Als Gegenteil zB die Bremsflüssigkeit bei jeder 2. Inspektion, unabhängig von der Zeitdauer. Dementsprechend dürfte bei silky-bro mit MY23 noch keine eCall fällig gewesen sein.


    Hier noch mal präziser anhand eines konkreten Serviceplans. Da sieht man, dass der Flüssigkeitswechsel relativ angegeben wird und nicht bei einer bestimmten Inspektion.

    Wie gesagt: Verschiedene Modellreihen haben unterschiedliche Servicepläne.


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    Die Gewährleistung ist nach drei Jahren eh abgelaufen, die gibt es nur zwei Jahre.


    Die Garantie ist an das Serviceheft gebunden. Gibt es bei den Menschen mit ECall-Batterietausch einen Eintrag dazu im Serviceheft?


    In meinem Wartungsplan steht eCall alle drei Jahre und Flüssigkeit alle vier drei Jahre. NICHT bei der 3. Und 4. Inspektion! Als Gegenteil zB die Bremsflüssigkeit bei jeder 2. Inspektion, unabhängig von der Zeitdauer. Dementsprechend dürfte bei silky-bro mit MY23 noch keine eCall fällig gewesen sein.


    Das interpretieren die Werkstätten jedoch auch nach belieben. Bei mir wurde der Flüssigkeitstausch als Serviceaktion durchgeführt und ab dann zählen vier Jahre. Bei anderen Foristi wurde trotzdem bei der 4. die Flüssigkeit nochmal getauscht.


    Update: Die Flüssigkeit natürlich auch nach 60000 km, nicht nur drei Jahre. Zumindest ist es nicht die 3. oder 4. Inspektion, sondern eine relative Angabe im Serviceheft. Da unterscheiden sich die Serien anscheinend auch. Siehe auch unten.

    Suche hier mal unter "Anschlussgarantie". Die Konas hatten zu der Zeit 5 Jahre Herstellergarantie und 3 Jahre Anschlussgarantie über real garant. Die Anschlussgarantie ist an einige Bedingungen verknüpft und muss auf den neuen Besitzer übertragen werden.

    Falls Motor oder Getriebe einen Lagerschaden bekommen ist das sehr wichtig.


    Falls einer von denen den 3phasigen Lader hat würde ich den vorziehen.