Der Vermutung, dass sich die 60.000 km Angabe von den anderen Wartungsintervallen absetzt hat man dort widersprochen. Der Wechsel der Kühlflüssigkeit wird im Rahmen der 4. Inspektion durchgeführt.
Das bedeutet, wenn du auf Basis der damals durchgeführten Serviceaktion bei 50000km die Kühlflüssigkeit getauscht bekommst möchte diese Werkstatt bei 60000 erneut tauschen. Das hat dann keine technische Begründung, sondern ist nur "Zahlung für Garantie".
Beim Bordbuch bin ich übrigens nicht deiner Meinung. Im Serviceheft stehen die Intervalle direkt im Anschluss an die Garantieangaben. Das halte ich für verbindlich, die Bedienungsanleitung nicht.
Im Serviceheft steht bei mir "Jährlich oder nach 15000km Inspektion nach Wartungsplan" und getrennt davon Flüssigkeit und e-call. Also nur drei Sätze. Dadurch kann tatsächlich der Wartungsplan auch angepasst werden. Natürlich könnte man in dem Rahmen die Flüssigkeit fest in den Wartungsplan aufnehmen.