Beiträge von rubberduck

    2. Service nach Herstellervorgabe 0,7 Std.

    Bremsflüssigkeitswechsel 0,5 Std.

    Wechseln des Pollenfilters 0,2 Std.

    Fehlerspeicher auslesen und löschen 0,5 Std.

    Batterie überprüfen 0,01 Std.

    Wie wir hier aus dem Thread ermittelt haben liegt der Zeitaufwand bei rund 1,3 h. Eine tatsächliche Vorgabe gibt es anscheinend nicht.


    Pollenfilter und Bremsflüssigkeitswechsel sind korrekt einzeln aufgeführt. Das erste ist optional und das zweite zählt extra. Bleiben 0,7h + 0,5h = 1,2h, was ungefähr unseren Erfahrungen entspricht. Mit Pollenfilter halt 1,4h. Zusätzlich der Bremsflüssigkeitswechsel.


    Also in Ordnung! Bisher kann ich nichts Negatives finden.


    Der Bremsflüssigkeitswechsel ist laut meinem FHH Pflicht für die Garantie. In 3 Jahren mit gut 70000km haben wir bereits zwei Wechsel. Ist aber von den Kosten her überschaubar. Mein FHH berechnet 20 Minuten, wenn ich das richtig im Kopf habe, und 12€ Material.


    Klimawartung anzubieten ist nicht verwerflich. Aufschwatzen wäre doof. Wurde ja auch raus genommen.


    Kommen wir zum Stundensatz. Wie ist der Preis für eine AW oder Stunde?

    Wir haben bereits einen Bereich von 80 bis 250 € hier lesen können. Rund 150€ ist durchaus üblich. Bei Werkstätten in guter Lage (teures Umfeld) auch mehr. Und zuletzt die Materialpreise.


    Rechnen wir teuer 50€ für Pollenfilter und Flüssigkeit bleiben 280€ arbeitslohn für knapp 2h Arbeit laut der Aufstellung. Macht rund 150€/h.


    Ist preislich zwar kein Schnäppchen aber ok. Billiger wird es durch geringere Stundensätze und da helfen die angesprochenen Angebote.

    sollte/könnte das einem 'unwissendem Kunden' doch eigentlich egal sein?! Man muss ja als normaler WB-Nutzer darauf vertrauen können, dass der Eli alles 'richtig' macht...

    Nein. das Gesetz spricht eindeutig vom Betreiber, nicht vom Installateur.

    Analog zu PV Anlagen. Für die Anmeldung und Anträge ist der Betreiber verantwortlich.


    So ist zumindest meine Auffassung des o.g. §14.

    Ob man wirklich spart werden wir sehen, wenn diese verbaut sind und welche jährliche Kosten dann dafür zu zahlen sind.

    Die Kosten für aus Pflicht eingebauter smart Meter sind vom Gesetzgeber gedeckelt. Bis 10000 kWh/Jahr 20€ p.a.

    Damit ist das billiger als der alte, schwarze Zähler in der Wohnung meiner Tochter.


    Problem dabei sind intransparente kosten für den Messstellenbetrieb, wenn das im Strompreis inbegriffen ist.


    Ich hab bereits ein smart Meter, das aber offline ist. Im Keller kein Mobilnetz-Empfang.

    Eigentlich könnte ich eine Steuerung nachrüsten und somit weniger Netzentgelte bezahlen. Wenn der Netzbetreiber nicht steuern kann ist es per Gesetz sein Problem.


    Mal schauen...

    Das kann man ausrechnen und ist hier Nebensache. Es geht um die Genehmigung.


    Die Elektriker haben alle keine Steuereinrichtung vorgesehen. Das ist bemerkenswert, denn die ist inzwischen Vorschrift.

    Unabhängig von Zähler(n) bekommt man allein dadurch reduzierte Netzentgelte. Spart also beim Verbrauch.


    Ob die Aussage bezüglich der Anmeldung oder Genehmigung verlässlich ist...

    Ator Seit 1.1.2024 müssen alle Wallboxen steuerbar sein. Genau genommen alle Verbraucher mit einer dauerhaften Last über 4,2 kW. Der Fall "nicht steuerbar" kommt nicht mehr vor. Steht in der Quelle oben zum EnGW. Zumindest verstehe ich das so.


    Die Frage ist dabei tatsächlich, ob es noch eine "Genehmigung" gibt. Anmeldung in jedem Fall. Laut dem §14a darf der netzbetreiber gerade wegen der Steuermöglichkeit keinen Antrag mehr ablehnen. Steht auch da drin.


    Und die Frage ist, ob das Gesetz bereits umgesetzt ist.


    Theoretisch gibt es keinen Unterschied mehr zwischen 11kW und 22kW. Der Fachbetrieb von RuhrpottChaot hat das jedoch anders gesehen.

    Noch eine Ergänzung:

    Wallboxen über 11KW müssen beim Versorger angemeldet und genehmigt werden. Bis 11kw reich eine Meldung, die meistens der Elektriker übernimmt.


    Ist das wirklich noch so?


    Seit 01.01.2024 gelten mit EnWG §14a neue Vorschriften für die Inbetriebnahme von Verbrauchern über 4,2 kW. Diese müssen über eine Regeleinrichtung verfügen, so dass die Leistung durch den Netzbetreiber reduziert werden kann. Der Netzbetreiber darf den Anschluss nicht mehr ablehnen (und man zahlt ein reduziertes Netzentgelt).


    Zitat aus u.g. Quelle: "Der Netzbetreiber darf den Anschluss von neuen Wärmepumpen oder privaten Ladeeinrichtungen für E-Autos zukünftig nicht mehr mit Verweis auf mögliche lokale Überlastung seines Netzes ablehnen oder verzögern."


    Hab ich was übersehen?

    Hat schon jemand Erfahrung mit einer regelbaren Wallbox?


    Ganz allgemein muss man mit der Gültigkeit der Informationen bei der BNetzA sehr aufpassen. Ich hatte wegen den Kosten für intelligente Messysteme nachgefragt, da verschiedene Seiten der BNetzA sich widersprachen.

    Ergebnis war: Das Gesetz ist im Mai 23 in Kraft getreten, aber noch nicht umgesetzt. Die Messstellenbetreiber dürfen bis zur Umsetzung noch die alten Entgelte verlangen. Eine Frist wurde nicht genannt bzw 12 Monate vermutet. Paradox, da die Umsetzung ja die Anpassung der Entgelte und somit die Rechnung ist.


    Die Seiten der BNetzA zu Wallboxen haben nach meiner Einschätzung einen veralteten Stand. Leider steht da kein Datum drauf.

    Bundesnetzagentur - E-Mobilität


    Quelle:

    Bundesnetzagentur - §14a EnWG Steuerbare Verbrauchseinrichtungen - Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen

    Ergänzend zu cloph : es gibt keine Verlängerungskabel.

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    Eigentlich zum Festeinbau und nicht als Verlängerung gedacht.

    So Kabel gibt es. Sicherheitstechnisch nicht unbedingt zu empfehlen.

    Du kannst 1P mit 7kW laden. Also auf jeden Fall ein Kabel kaufen, das dies unterstützt.

    Also 22kW 3P oder 7kW 1P. So wie cloph beschrieben hat.


    Über Schieflast braucht man sich an öffentlichen Ladepunkten gar keine Gedanken zu machen. Das regelt der Betreiber.

    Insgesamt sind gut 7kW auf einer Phase für öffentliche Netze kein Ding. Im Eigenheim üblicherweise auch problemlos. Im Zweifel den netzbetreiber fragen. Die Leitungen müssen selbstverständlich entsprechendnausgelegt sein.

    Danke, interessanter Link.


    Zum Kona ist Deiner Ausführungen hinzu zu fügen: Ein Lagerschaden ist im Kona typisch bei einer Laufleistung zwischen 50000 und 100000 km. Das zeigen auch die Rückmeldungen zum Kona. Steht im Kona-spezifischen Teil. Die Rückmeldungen seien sehr positiv (wie Du schreibst). Schäden beziehen sich auf den Motor. Tausch bei HY dann 10000€.


    Der Grund für den Fehler wird auch direkt genannt. Zitat aus o.g. Webseite "This is extremely important as cooling also helps maintain the bearings, which could otherwise be damaged after 50,000 km without adequate cooling (as seen in vehicles such as Kia, Hyundai, Zoe, Twingo, Smart, etc.)."


    Die Motorkühlung ist also für eine lange Lebensdauer der Lager erforderlich und Hyundai hat das im Motor vernachlässigt.


    Passt zu unserer Erfahrung. Heute will die Werkstatt mit dem neuen Motor fertig werden :)

    Für mich hört sich das nach einem Defekt im Mobilfunkmodul, am Antennenkabel oder an Steckverbindern an.


    Vor allem, wenn du direkt neben dem Fahrzeug mit einem normalen Telefon in verschiedenen Netzen gut telefonieren kannst ist das ein Indiz.


    Bei unserem kona ist der Empfang viel besser als mit einem Telefon. In der Tiefgarage auffe Arbeit ist gar nix mit telefonieren. Weder d1, d2 noch o2 (Telefonica). Den Kona kann ich jedoch problemlos abfragen, der hat Verbindung. Nutze ich regelmäßig wegen des Ladevorgangs.


    Allgemein sollte die Verbindung des Kona auch viel besser sein, weil 2G und spezielle IoT Funkstandards genutzt werden, die eine viel bessere netzabdeckung haben. Zudem werden alle Netze dafür verwendet, nicht nur eines (Roaming).


    Siehe auch: https://www.vodafone.de/business/loesungen/iot-easy-connect/