Beiträge von rubberduck

    Also, ich lasse meinen go-eCharger nicht draußen herum liegen. Aber er hat ja diese Spezifikation:

    IP65: Schutz vor Schmutz und Wasser, für den dauerhaften Betrieb im Freien geeignet

    Bitte Vorsicht. Der go-e darf nicht liegend betrieben werden.

    Zitat aus der Anleitung:

    Zitat

    Der go-e Charger ist senkrecht hängend zu verwenden bzw. senkrecht in der Wandhalterung...

    (auf S. 5 in: https://go-e.com/fileadmin/Sup…ungsanleitung-web-1-4.pdf)


    Und nur darauf bezieht sich die angegebene Schutzklasse. Der juice darf mit IP67 lageunabhängig betrieben werden. Für die hier gewünschte Nutzung (ohne Installation) ist der go-e kaum geeignet.

    Aber ne geile Schnittstelle hat er :)

    Wegen Missverständnis auch noch neue Scheibenwischer bekommen, 33 netto.

    Eben kam Rückmeldung wegen der Freisprecheinrichtung (Mikrofon wird getauscht) und die Ankündigung, dass wieder die alten Wischer drauf kommen und ich eine Gutschrift erhalte. Das Auto steht noch dort vor der Türe, hatte gestern keinen Fahrer.


    Sehr kulant, sowas hatte ich nicht erwartet. Es war ja kein Fehler der Werkstatt.

    Die dritte bei 45504km.


    Durchsicht 10 AW für 119,- und 4 Euro Kleinteile. Netto.

    Spülung Kühlsystem wird nach Absprache erst nächstes Mal gemacht.


    Wegen Missverständnis auch noch neue Scheibenwischer bekommen, 33 netto. Und die neuen Bosch (für 25 brutto) hängen in der Garage... :rolleyes:


    186 brutto

    Ich denke ähnlich. Ohne dem Käufer zu nahe treten zu wollen: Wenn der Käufer den Test selbst gemacht hat bestünde zumindest die Möglichkeit, einen schlechten Akkuzustand zu 'produzieren', um den Preis zu drücken.


    Es würde mich einfach interessieren, wie das in diesem Fall gelaufen ist.


    Gibt es andere Verkäufer mit Erfahrung darin?

    Das OLG Frankfurt hat sich damit beschäftigt: Urteil vom 09.03.2021; Az.: 23 U 120/20

    Der Hintermann trägt eine Mitschuld wegen zu geringem Sicherheitsabstand.

    Die Fahrerin ist "zu einem Drittel Schuld".


    Ich hatte auch einen Urteil aus 2018, da wurde dem Fahrer die komplette Schuld angelastet, auch wenn das Auto wegen eines defekt die Vollbremsung ohne Einfluss des Fahrers vornimmt. Das finde ich aber nicht wieder.


    Meinung: ich denke, es geht dabei darum, wer den Schaden bezahlt. Es geht nicht darum, die Fahrerin mit Bußgelder oder Punkten zu belasten. In einer zweiten Klage kann die Versicherung oder der Fahrer zivilrechtlich den Schaden beim Hersteller geltend machen.