Ich stimme euch zu, erst mal anfragen.
Das Umweltbundesamt kann ich nicht verstehen: Die THG-Quote ist eine staatliche Förderung. Erhält man diese wegen Angabe falscher Tatsachen ist das meines Erachtens Subventionsbetrug. Ich hätte erwartet, dass das Amt solchen Fällen nachgeht, wobei die Feststellung ja hier noch besonders einfach wäre. Vielleicht stehen die Kosten dafür trotzdem nicht in angemessenem Verhältnis.
Falls das freundliche Ansprechen des Verkäufers nicht hilft würde ich Beschwerde und Einspruch zu Deinem Bescheid beim Umweltbundesamt einlegen. Eventuell sind Fristen zu beachten
Danach stellt sich auch die Frage, wieviel Aufwand man selbst in 300 Euro stecken mag oder ob man ein Prinzip-Mensch ist.