Beiträge von row-dy

    Das steht alles in §23 „Abs.1c unter 3


    3Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.


    Der Blitzerwarner muss also deaktiviert werden können.

    Hallo,


    ihr wisst aber schon, das ein Blitzerwarner nach § 23 Abs. 1c StVO


    „(1c) 1Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.2Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). 3Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.


    unzulässig ist.


    Wenn man sich mit einem betriebsbereiten Radarwarner erwischen lässt, kostet das 75 € und es gibt einen Punkt in Flensburg.

    Wir haben uns ja gerade den KONA bestellt.

    Es wird auch eine PV-Anlage installiert.

    8,4 kWp mehr passt nicht auf das nach südsüdost ausgerichtete 45 Grad Dach. Den Speicher haben wir mit 6,8 kWh an die Grundlast des Wohnhauses (4 kWh/Tag) angepasst.

    Das Auto steht auch tagsüber sehr oft in der Garage und soll nach Möglichkeit nur mit dem überschüssigen Solarstrom geladen werden.

    Ich stelle mir das so vor:

    Im Fahrzeug die Batterieladung auf 80% begrenzen und die Wallbox so einstellen, dass das Auto nur geladen wird, wenn ausreichend Solarstrom zu Verfügung steht.

    Nur wenn die Batterieladung knapp wird, will ich mit Strom aus den Netz laden.

    Da normalerweise unsere Fahrten im Umkreis von 50 km liegen, selten auch mal 200 km (Batterie vorher voll laden) glaube ich öffentliche Säulen nur extrem selten benutzen zu müssen.

    Hallo zusammen,


    zunächst will ich mein Nicknamen erklären.

    Ich wohne im Landkreis Rotenburg/Wümme, KFZ-Kennzeichen ROW.

    Die einzige sinnvolle Buchstabenfolge ist DY und so fahre ich seit Jahren mit ROW-DY durch die Gegend. Daher mein Nickname, den ich auch in anderen Foren nutze.


    Wir haben am 10. Juni 2022 einen

    KONA Elektro MY23 (150 kW) in Teal Blue gekauft.

    Ausstattung:

    Trend-Paket, Navigations-Paket, Assitenz-Paket, Glas-Schiebedach und Goodyear Gamzjahresreifen.

    Die Auslieferung soll im November/Dezember 2022 erfolgen