Beiträge von row-dy

    Habe gerade folgende Anfrage per Kontaktformular an Hyundai Motor Deutschland GmbH gestellt.


    Ich habe am 10.6.22 folgenden Kona Elektro bestellt:

    KONA Elektro MY23 (150 kW), Teal Blue, Trend-Paket, Navigations-Paket, Assitenz-Paket, Glas-Schiebedach.

    Nach der Pressemitteilung vom. 21.04.22 garantiert Hyundai die Auslieferung bis zum 31.12.22 wenn das Fahrzeug bis zum 30.06.22 bestellt wird. Das trifft auf den von mir bestellten KONA Elektro zu.


    Leider wurde das Fahrzeug noch nicht geliefert auch ist das Autohaus nicht in der Lage einen Liefertermin zu nennen.


    Ich bitte um die Nennung eines verbindlichen Liefertermins,

    Zur Sicherheit, damit wir über das Gleiche sprechen: https://www.bayern.de/herrmann…ennzeichen-in-umweltzonen



    Es tut mir leid, aber ich kann in der Pressemitteilung wirklich nicht erkennen das ein Recht ignoriert wird. Sie handeln im Rahmen ihrer Möglichkeiten, lies gerne selber nochmal nach, und das geile ist, es ist gut so diesen unsinnigen Quatsch mit den Plaketten so zu entgegnen.

    Warum nutzt er dann nicht das geregelte Verfahren über den Bundesrat, sondern geht den populistischen Weg.

    Es mag ja sinnvoll sein auf die Umweltplakette zu verzichten, wenn ein „E“ auf dem Nummernschild steht. Also Herr Hermann, Ärmel aufkrempeln und eine bundesweite Lösung erarbeiten.

    Es ist schon schlimm genug, das es keine EU-weiten einheitlichen Verkehrsregeln gibt, jetzt auch noch mit Kleinstaaterei anzufangen ist keine Lösung. Ich höre schon das Geschrei wenn ein in Bayern zugelassenes Fahrzeug mit eine „E“ auf dem Kennzeichen, z.B. in Bremen einen Bon bekommt, weil die Umweltplakette fehlt.

    Die Bayern machen nur das, was sie der Bundesregierung letztes Jahr vorgeschlagen haben (Anpassung der Rechtslage).

    … und weil sie sich nicht durchsetzen konnten, ignorieren sie jetzt das Recht.

    … verlangen aber von der letzten Generation, sich an Recht und Gesetz zu halten.


    Damit ich nicht falsch verstanden werde. Sich auf einer Straße festzukleben, kann man nicht dulden.

    wer ein E-Kennzeichen hat, erfüllt immer die Voraussetzungen für eine grüne Plakette. Damit wird also nichts verkompliziert. Ein Blick aufs Kennzeichen reicht und erklärt ggf. das Fehlen der grünen Plakette.

    Inwiefern???

    Es gibt genügend Beispiele (zuletzt während der Pandemie), bei denen unterschiedliche Länderregelungen gelten und kein Verstoß gegen das GG vorliegt.


    Ich denke, wir sind uns aber alle darin einig, dass es grundsätzlich Blödsinn ist für ein E-Fahrzeug (egal ob BEV oder PHEV oder Brennstoffzelle), eine grüne Plakette zu verlangen und das Fehlen mit Ordnungsgeldern zu belegen, wenn auf dem Kennzeichen ein "E" ist.


    Mit welcher Plakette man in welche Umweltzone fahren darf, kann jede Gemeinde regeln.


    Im Infektionsschutzgesetz wird die Regelbefugnis ausdrücklich auf die Länder übertragen

    Und haben da nicht immer alle nach bundeseinheitliche Regelungen geschrieen und über den Flickenteppich geschimpft?


    Ja, wir sind ein föderaler Staat, das ändert aber nichts daran das Bundesrecht Landesrecht bricht (Art 33 GG) und Verkehrsrecht ist Bundesrecht.


    47429D95-753D-4FD5-89D6-7DF58D2FFACC.jpeg


    Wenn jetzt auch Fahrzeuge mit „E“ auf dem Kennzeichen dort fahren dürfen, dann müssen mindestens die Zusatzschilder geändert werden.


    Wenn Bayern das unbedingt will, dann haben sie die Möglichkeit eine entsprechende Gesetzesänderung z.B. über den Bundesrat zu erwirken.

    Der Staat hat sich verdammt noch mal an das Gesetzt zu halten.

    Hier ist doch genau geregelt, welche Fahrzeuge ein E-Kennzeichen bekommen:


    https://www.gesetze-im-internet.de/emog/

    Die Bayern können sich im Bund nicht durchsetzen, also ignorieren sie einfach Bundesrecht. Das ist doch kindlicher Trotz. Was haben die denn für ein Demokratieverstädnis.

    Es gibt eine klare und einfache Regel, wer in Umweltzonen fahren will, muss am Fahrzeug die entsprechende Umweltplakette haben. Diese Regel soll in Bayern für bestimmte Fahrzeuge nicht mehr gelten, die einfache Regel soll also verkompliziert werden.

    Das Kostenargument zieht nicht, denn schließlich müssen dafür an allen Umweltzonen die Schilder geändert werden.

    Meiner ist letzte Woche Mittwoch beim Händler ohne Vorwarnung angekommen.

    Unverbindlicher Liefertermin war 30.07.22

    Trend mit Glasdach zur Info.

    Heute zugelassen,Morgen darf ich den Wagen abholen.

    Habe auch einen Trand mit Glasdach bestellt, bisher kann mein Händler nicht sagen, wann das Auto kommt.

    Wann hast du das Auto bestellt.

    Ich bin immer noch der Ansicht, das die Pressemitteilung keine rechtsverbindliche Zusage, sondern einfach nur eine Werbemaßnahme ist.

    Deshalb steht diese Zusage auch ausdrücklich in meinem Kaufvertrag und ist vom Händler und mir unterschrieben.

    Die Zusage hat aber der Händler und nicht Hyundai gemacht. Wie der Händler Hyundai daran beteiligt, weiß ich nicht, ist mir aber auch völlig egal.

    Hyundai hat auch per Pressemitteilung zugesichert, das elektro Konas die vor dem 30.06.22 bestellt wurden bis zum 31.12.22 ausgeliefert werden.

    Daraus kann man auch keinen verbindlichen Liefertermin konstruieren und den Händler in Verzug setzen.