Beiträge von ManfredK

    Wo findet man für ein Fahrzeug die tatsächlich zugelassenen Kombinationen? Kann das jemand beantworten?

    In den aktuellen CoC sind tatsächlich nicht mehr alle vom Hersteller freigegebenen Rad/Reifenkombinationen angegeben. Prüforganisationen wie TÜV/Dekra und Co haben Zugriff auf die Daten des KBA und damit auch auf die möglichen bzw. erlaubten und vom Hersteller freigegebenen Kombinationen.

    Manchmal ist ein Prüfer so freundlich so gar kostenfrei einen Auszug zu erstellen, manchmal wollen sie ein paar Euro.


    Was der Prüfer nicht finden kann sind Rad/Reifenkombinationen eines externen Anbieters der für seine eigenen Produkte eine ABE hat erstellen lassen.

    Wir haben auch eine 30km/h Straße die von einer zur anderen Kreuzung geht natürlich ist an jeder Einmündung ein 30er Schild, an der Kreuzung, wo der 30er Limit aufhört, ist kein Schild zur Aufhebung, aber dennoch zeigt das System nach überqueren der Kreuzung immernoch 30 an, bis das nächste 50km/h Schild kommt. Entweder akzeptiert das System die STVO nicht ....

    Übrigens - das Navi hat hier recht.... durch eine innerörtliche Kreuzung wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit Zeichen 274 erst durch das Zeichen 278 oder durch eine andere Geschwindigkeitsbegrenzung mit Zeichen 274 und natürlich durch das Ortsende Schild aufgehoben.


    Sprich Tempo 30 mit Zeichen 274 gilt auch nach einer Kreuzung weiter.

    Öffentliche Verlautbarungen von denen ein Händler weiß oder wissen musste, sind Grundlagen für Gewährleistungsansprüche gegenüber dem verkaufenden Händler. Ich mache mir momentan aber keine Gedanken über das Wenn und Wie im Fall eines Falles - vielleicht sollte man erstmal davon ausgehen, dass die Fahrzeuge so geliefert werden, dass eine Zulassung in 2022 möglich ist und damit die regulären BAFA Ansprüche bestehen. Über den Fall des Falles mache ich mir erst Gedanken wenn es soweit sein sollte. Es gibt soviel negatives auf dieser Welt, dass ich hinsichtlich des Liefertermins erstmal positiv eingestellt bin.

    Hallo sitze ebenfalls im Wartesaal und freue mich über die bequemen Sessel hier. Eilig habe ich es nicht, denn gerade die Garantie auf die Lieferung in 2022 (bei Bestellung bis 30.06.2022) lässt mich entspannt warten. Ein funktionierendes und problemloses Fahrzeug von Mazda bringt uns sicher ans Ziel. Und wenn die Bestellquote des Kona EV so hoch ist, dass das Werk ausgelastet ist spricht ja für das Konzept. Sollte das Fahrzeug in 2022 nicht mehr zugelassen werden können, da es einen Lieferverzug gibt wird Hyundai keine Probleme damit haben die entstehenden Differenzen zwischen 2022er und 2023er BAFA zu erstatten.