fast genau wie Rottaler schreibt. Man schließt einen Vertrag mit einem Dienstleister für ein Jahr ab. Aber eben nicht für ein Kalenderjahr, sondern für alle Kalenderjahre, die in den Vertragszeitraum (z.B. 1 Jahr) fallen.
Wenn man also im Februar 22 abgeschlossen hat, dann hat man die Ansprüche für 22 und 23 abgetreten.
Genau so hatte ich es mit Geld für E-Auto. Weil man mir aber den Betrag für 2023 nicht sagen konnte oder wollte, habe ich vor Ablauf der Frist wieder gekündigt.
Da ich davon ausgehe, dass Händler das nicht selbst machen, sondern ein Dienstleister haben, läuft es dort wohl genauso.
Wenn also jetzt jemand im 04.2023 ein Auto kauft und die Prämie für 2023 beantragt, dann kann die schon weg sein.
Das könnte sogar so laufen: 02.2023 Vertrag für ein Jahr. Rückwirkend die Prämie für 2022 beantragt, dann für 2023 und dann auch noch für 2024!!! Weil 2024 noch im Vertragsjahr liegt.
Mein Bauch sagt mir, dass sich ein Richter finden wird, der sagen wird, es liegt in der Sache einer Prämie, dass diese Zeitnah beantragt wird. Ich hätte also wissen müssen, dass diese Prämie schon vom Vorbesitzer im Frühjahr beantragt worden war. Auch wenn er mich darüber nicht informiert.
Also mal genau anschauen. Es gibt verschiedene Konstellationen!
Im Zweifel muss der Vorbesitzer Bescheid wissen. So weit ich weiß, braucht man zum Zeitpunkt der Beantragung einen gültigen Fahrzeugschein.
Zur eigentlichen Frage:
Der Händler weiß das vielleicht gar nicht. Sein Dienstleister hat einfach mit dem 2022-Schein die 2023-Prämie beantragt.
Das heißt aber auch, dass der Händler die 2023-Prämie bekommen haben muss. (Aber auch da arbeiten Napfsülzen!) Vielleicht hat der Händler gar nicht mehr daran gedacht, dass er die Prämie für 2023 abgetreten hatte. Dienstleister Pleite, oder gewechselt, oder zahlt nur auf nachfrage, oder ...
Der Händler(Vorbesitzer) hat die Info!