Wenn dieser mit den 19 Zöllern konfiguriert wurde, dann schon.
Hängt wahrscheinlich mit der dann vorgenommenen Tachoangleichung zusammen, denn von 17 Zoll auf 19 Zoll - mit der jeweils entsprechenden Bereifung - erhöht sich der Abrollumfang um 1,4 cm, was zu einer unzulässigen Tachoabweichung führt.
Danke natürlich auch Dir für Deinen Beitrag, aber ich glaube eher nicht, dass diese Begründung trägt. Es gibt im Zubehörhandel für den Kona wie für nahezu alle modernen Fahrzeuge ein umfangreiches Angebot an Rad-Reifenkombinationen, so auch ( siehe den Post von Steve O.) 19" Räder mit 235er Bereifung. Sofern die für den Kona zugelassen sind, darf man die (in der Regel mit ABE ) auch fahren und von einer "Tachoangleichung" steht da nichts. 17" auf 19" dürfte sich in dieser Hinsicht regelmäßig im Toleranzbereich bewegen, sonst würde - wegen des Aufwands - wohl kaum jemand solche Räder kaufen. Wie auch immer Deine Tabelle zu interpretieren ist (ich zweifel die garnicht an), es gibt auf Deutschlands Straßen hunderttausende Autos, die im Sommer/ Winterwechselbetrieb mit 2" unterschiedlich großen Rädern unterwegs sind.
Aber wie auch immer, lt. CoC des (meines) Hyundai Kona SX2E sind 235/45 zugelassen und damit sind meine Fragen geklärt.
Sollte ich irgendwo einen Denkfehler haben (bin ja schon etwas älter), gerne her damit.