Beiträge von powerpaul

    Hallo in die Runde,

    ich hatte auch nur gehört von der Rückrufaktion, bin dann auf die Hyundai Seite gegangen und habe meine Fin eingegeben und bekam als Info zu meinem autorisierten Händler zu fahren.... Hab ich gemacht... der sagte mir aber, daß Sie von nix wüßten und hat mich wieder nach Hause geschickt.

    Ich bin mir nicht sicher ob der "Autorisierte " es mit seiner wahrheitsgetreuen Informationspflicht so genau nimmt, denn ich habe ein EU Fahrzeug und mein "Autorisierter" sträubt sich mich als gleichwertigen Kunde zu akzeptieren, wie der Teufel das Weihwasser.

    Fakt ist aber, das ich bisher überhaupt keine Probleme mit dem DCT gehabt habe. Der Kona läuft insgesamt rund wie ein Uhrwerk... bisher..:thumbup:;):thumbup:

    Gruß aus dem Pott

    Danke für die ausführliche Info..... das muss ich noch klären beim Händler, weil ich glaube, dass auch er nur zwischen Händler war und er das Auto aus Köln bezogen hat. Aber ich frage nach


    Was kann ich denn, schlimmster Fall vorausgesetzt, mit der Gewährleistung anfangen?

    Hallo Kona Freunde


    Es geht um folgendes:

    Ich habe im Mai den Kona als EU Fahrzeug beim Händler um die Ecke gekauft als Neufahrzeug. Der sagte mir das er nur Händler ist und die Garantie würde die normalen offiziellen Hyundai Händler übernehmen. Erste Generalprobe war dann zwei Monate später ein Austausch meiner defekten Batterie. Der Offizielle zierte sich, übernahm dann aber kulanter weise die entsprechenden Kosten und den Austausch der Batterie. Gleichzeitig sollte ich sowas wie ein Antrag auf Garantieübernahme für Deutschland stellen, was ich auch gemacht habe, aber bis heute noch kein Feedback bekommen habe. Heute war ich wegen der Rückrufaktion wieder beim Offiziellen der nicht viel von der Aktion wusste und mich aber darauf aufmerksam machte, das ich mit meinem EU Fahrzeug bei Ihm doch mehr oder weniger an falscher Stelle sei. Mein Ansprechpartner sei das Land wo das Fahrzeug hergestellt worden sei... Jetzt meine Frage gibt es gesetzliche Vorgaben, die das mit dem EU Fahrzeuge regeln, oder habe ich ne fünf Jahres Garantie die mir überhaupt nicht weiterhilft,

    weil ich sie hier in Deutschland nicht einfordern kann....????

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder bin ich der Einzige mit einem Kona EU-Fahrzeug?


    Gruß aus dem Pott...

    Hi Afralu... Danke für den Tip... Vielleicht kannst du mir weiterhelfen, denn ich wollte einen neuen Punkt aufmachen und weiß nicht in welcher Rubrik es passt. Es geht um folgendes:

    Ich habe im Mai den Kona als EU Fahrzeug beim Händler um die Ecke gekauft als Neufahrzeug. Der sagte mir das er nur Händler ist und die Garantie würde die normalen offiziellen Hyundai Händler übernehmen. Erste Generalprobe war dann zwei Monate später ein Austausch meiner defekten Batterie. Der Offizielle zierte sich, übernahm dann aber kulanterweise die entsprechenden Kosten und den Austausch der Batterie. Gleichzeitig sollte ich sowas wie ein Antrag auf Garantieübernahme für Deutschland stellen, was ich auch gemacht habe, aber bis heute noch kein Feedback bekommen habe. Heute war ich wegen der Rückrufaktion wieder beim Offiziellen der nicht viel von der Aktion wußte und mich aber darauf aufmerksam machte, das ich mit meinem EU Fahrzeug bei Ihm doch mehr oder weniger an falscher Stelle sei. Mein Ansprechpartner sei das Land wo das Fahrzeug hergestellt worden sei... Jetzt meine Frage gibt es gesezliche Vorgaben, die das mit dem EU Fahrzeuge regeln, oder habe ich ne fünf Jahres Garantie die mir überhaupt nicht weiterhilft,

    weil ich sie hier in Deutschland nicht einfordern kann....????


    Gruß aus dem Pott...