Beiträge von konj

    beim Getriebe gab es das früher doch auch (bei manchen Herstellern), dass ein erster früher Wechsel vorgesehen war, damit Abrieb raus kommt und dann waren die Intervalle länger.
    Frisches Öl schadet bestimmt nicht.

    Bei der Klima ist es schwierig einen Garantiefall zu reklamieren, wenn sie noch läuft, aber ein nicht unwesentliche Menge Kühlmittel fehlt.
    mit dem Klimagerät wird ja nur mit Unterdruck geprüft, ob dieser gehalten wird. wenn es nur eine kleine Undichtigkeit ist, dann findet man die oft nur unter Druck. also mit Stickstoff-Prüfung. Kostet auch wieder.


    eine Suche ergab, dass der Kona zumindest einen Druckschalter hat :)
    https://www.autodoc.de/autotei…ai/kona/kona-os/136149-ev

    steht aber nicht im Wartungsplan.
    Klimaanlagen haben doch eine Schutzschaltung, die verhindert, dass bei zu wenig Druck/Kühlmittel der Kompressor startet.
    Die Kühlleistung wird nur langsam schlechter und der Kompressor arbeitet mehr, wenn das Kühlmittel weniger wird.
    alle zwei Jahre einen Check machen lassen, finde ich nicht unbedingt nötig.
    Den Druck kann man evtl. sogar einfach mit OBD auslesen, dann braucht es das Klimagerät gar nicht...

    Die "Garantie" ist eine Reparaturkostenversicherung. Versicherungsnehmer und Vertragspartner für die Garantie bist du, nicht die Werkstatt. Es ist also nicht in deren Belieben gestellt, ob ein Garantieantrag gestellt wird.

    der Mittelsmann ist aber ein Händler. der ist "freier" Unternehmer. der muss dich nichtmal als Kunde annehmen.
    ab einem gewissen Fahrzeugalter kann man immer überlegen, ob man den Service überhaupt macht und hofft, dass Werkstätten wie die EV Clinic mehr werden...

    Einklagen oder erstreiten müsstest du es ja nur im Garantiefall, wenn dir die Leistung verweigert wird. Wichtig ist womöglich, dass du die Authentizität des Wartungsheftes und Wartungsplans nachweisen kannst. Nicht, dass einer auf die Idee kommt zu sagen: Das hier gehört nicht zu dem Auto, damals war ein anderes dabei. Aber wenn die schon darin herumgestempelt haben...

    da die Werkstätten anscheinend anhand der VIN den Wartungsplan bei Hyundai beziehen, wird wohl die wohl schon einen schriftlichen Hinweis machen, dass du vom "empfohlenen Plan" auf Wunsch abweichst.
    ob die dann überhaupt einen Garantie-Antrag stellen ist schon fraglich.
    evtl. sehe ich das aber auch zu pessimistisch...

    Schau in Dein Service- und Garantieheft. Darin stehen die für Dich gültigen Intervalle direkt vor den Servicenachweisen. Davor sind die Garantiebedingungen und das Garantiezertifikat für Dein Fahrzeug. Bei mir steht da für den Kühlmitteltausch "Alle 60000km oder 4 Jahre".

    hab ich gemacht. da steht sogar, allgemein nur eine Serviceintervall von 24 Monaten. Beim Kühlmittel steht 48Monate/60.000km
    aber im Service-Heft für die Garantie stehen 15.000km/Intervalle.
    ich nehme an, die Tabelle mit 24 Montagen ist schlicht ein Druckfehler.
    @silky-bro schreibt, dass das für eine rechtliche Auseinandersetzung vorteilhaft wäre.
    Wie immer, stellt sich die Frage: was kostet mich es, mein vermeintliches Recht einzuklagen, im Vergleich zu den unnötigen Wartungen...

    Zwischenfrage:
    gibt es unterschiedliche Wartungspläne für den Flüssigkeitswechsel?
    manchmal heißt es nach 3 Jahren und manchmal erst nach 4 Jahren.
    Wo findet man die jeweils aktuell gültigen?

    es gab auch schon Antworten von Hyundai, bei denen einen "Einzelfallprüfung" vorbehalten wurde, wenn ein Teil des Services nicht gemacht wurde.
    das wäre auch halbwegs fair. Wenn du ewig die Bremsflüssigkeit nicht wechselst und dann ein Fehler am Bremssystem auftritt, kannst schlecht auf Garantie pochen.
    Wenn natürlich der Akku kaputt geht und die Garantie wegen fehlelendem Bremsflüssigkeitswechsel verweigert wird, will sich der Hersteller offensichtlich drücken, was er rechtlich aber höchstwahrscheinlich kann...