Regel Nr. 1 im Vertragsrecht: Unklare Bestimmungen gehen zu Lasten des Verwenders. 🙂 Also: Man sucht sich das Günstigere raus und ist entspannt.
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Zum Verständnis: (Ich hoffe man versteht das.)
1. Inspektion: nach 6 Monaten und 15.000 km (wegen 15.000 km)
2. Inspektion: nach 17 Monaten und 15.100 km (wegen fast 12 Monaten)
3. Inspektion: nach 23 Monaten und 30.100 km (wegen 15.000 km)
4. Inspektion: nach 34 Monaten und 30.200 km (wegen fast 12 Monaten)
5. Inspektion: nach 40 Monaten und 45.200 km (wegen 15.000 km)
6. Inspektion: nach 51 Monaten und 45.300 km (wegen fast 12 Monaten)
7. Inspektion: nach 56 Monaten und 60.300 km (wegen 15.000 km)
8. Inspektion: nach 67 Monaten und 60.400 km (wegen fast 12 Monaten)
Die Mischung von Zeit- km- und Toleranzabhängigkeit und Einzelfristen (alle 15.000 km oder 1 Jahr) der Wartungen ist für mich nicht hinreichend beschrieben. Deshalb Nachfrage bei Hyundai.
Wenn man sich an die Wechselempfehlungspflicht von Hyundai hält, dann sollte die eCall-backup-Batterie bei oder 2 Monate nach der 4. Inspektion ersetzt werden. Nur Zeitalterung.
Die Kühlflüssigkeit wegen Zeit- und km-Alterung bei der 5. oder bis 8 Monate nach der 5..
So wäre es für mich logisch. (nicht sinnvoll!)
Ein HV-Mechaniker soll sich Gedanken über so eine Tabelle machen? Völlig unsinnige Fehlerquelle.
Hyundai - da müsst ihr ran.
Lösungsvorschlag:
Wechsel der eCall und des Kühlmittels bei der auf die nach dem Erreichen der vorgegebenen Wechselwerte (36 Monate/ 48 Monate-60.000km) folgende Standard-Wartung (Garantiewarend).
Hier also eCall spätestens bei der 5. und Kühlflüssigkeit spätestens bei der 6..
uff
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Schau in Dein Service- und Garantieheft. Darin stehen die für Dich gültigen Intervalle direkt vor den Servicenachweisen. Davor sind die Garantiebedingungen und das Garantiezertifikat für Dein Fahrzeug. Bei mir steht da für den Kühlmitteltausch "Alle 60000km oder 4 Jahre".
hab ich gemacht. da steht sogar, allgemein nur eine Serviceintervall von 24 Monaten. Beim Kühlmittel steht 48Monate/60.000km
aber im Service-Heft für die Garantie stehen 15.000km/Intervalle.
ich nehme an, die Tabelle mit 24 Montagen ist schlicht ein Druckfehler.
@silky-bro schreibt, dass das für eine rechtliche Auseinandersetzung vorteilhaft wäre.
Wie immer, stellt sich die Frage: was kostet mich es, mein vermeintliches Recht einzuklagen, im Vergleich zu den unnötigen Wartungen... -
Alles anzeigen
In deinem Foto steht allerdings 3 Jahre.
Tatsächlich ist es bei mir auch so wie von konj beschrieben. Es wurde etwas falsches in die Bedienungsanleitung gedruckt.
Da die Bedienungsanleitung, wie man auf der ersten Seite nachlesen kann, Teil des Fahrzeuges ist und die Angaben in so weit Verbindlich sind, muss hier nachgebessert werden.
Zu diesem Zweck werde ich Hyundai direkt anschreiben um eine fehlerfreie Bedienungsanleitung zu erhalten.
Man hat also tatsächlich bei den drei Inspektionen nicht nach meiner Bedienungsanleitung (Wartungsplan) gearbeitet, sondern nach eigenen Vorgaben.
Bei meinem gestrigen Besuch in meiner Werkstatt hat man mir die Vorgehensweise dort gezeigt. Ob das alle Werkstätten so machen oder alle in einer Region oder in einem Land kann ich nicht sagen.
Man rief auf der "Hyundai-Seite" unter Angabe der FIN den für das Fahrzeug verbindlichen Wartungsplan auf.
Der Vermutung, dass sich die 60.000 km Angabe von den anderen Wartungsintervallen absetzt hat man dort widersprochen. Der Wechsel der Kühlflüssigkeit wird im Rahmen der 4. Inspektion durchgeführt.
Selbst wenn diese 4. Inspektion wie bei mir wegen genutzten Toleranzen erst bei 65.000 km stattfindet. Die grafische Darstellung sei Missverständlich. Bei der tabellarischen Auflistung war der Flüssigkeitswechsel ein Punkt in einer Liste und hob sich nicht von anderen Punkten ab.
Meine Überlegung, dass 5.000 km weit über den angegebenen 60.000 km liegt, also erheblich über der gewährten Toleranz von 2.000km war vielleicht nicht ganz falsch, muss ich aber in soweit berichtigen, wenn man sich nicht die absoluten Zahlen sondern die Prozentwerte ansieht - dann macht alles wieder Sinn. Bei einem 15.000 km Intervall ist die Toleranz von 2.000 km mehr als 10%. Bei einem jährlichen Intervall sind 2 Monate mehr als 10%. Bei 60.000 km sind 5.000 km weniger als 10%.
Mit schmunzeln wurde mdl. mitgeteilt, dass immer mehr Kunden dazu übergehen die eCall-backup-Batterie nicht regelmäßig zu ersetzen, sondern wenn das System dies optisch anzeigt. Man hätte bisher keinen Grund, den Kunden davon abzuraten. Man würde aber auch nicht explizit dazu raten.
Da ich selbst noch Hyundai anschreibe wird dieser Punkt für mich geregelt sein. Ich gehe nicht davon aus, dass Hyundai mir schriftlich etwas mitteilt, dass juristisch für andere Halter nutzbar sein wird. Wenn doch, teile ich das gern hier.
Fazit:
600 Seiten Bedienungsanleitung korrekturlesen!
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Einklagen oder erstreiten müsstest du es ja nur im Garantiefall, wenn dir die Leistung verweigert wird. Wichtig ist womöglich, dass du die Authentizität des Wartungsheftes und Wartungsplans nachweisen kannst. Nicht, dass einer auf die Idee kommt zu sagen: Das hier gehört nicht zu dem Auto, damals war ein anderes dabei. Aber wenn die schon darin herumgestempelt haben...
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Einklagen oder erstreiten müsstest du es ja nur im Garantiefall, wenn dir die Leistung verweigert wird. Wichtig ist womöglich, dass du die Authentizität des Wartungsheftes und Wartungsplans nachweisen kannst. Nicht, dass einer auf die Idee kommt zu sagen: Das hier gehört nicht zu dem Auto, damals war ein anderes dabei. Aber wenn die schon darin herumgestempelt haben...
da die Werkstätten anscheinend anhand der VIN den Wartungsplan bei Hyundai beziehen, wird wohl die wohl schon einen schriftlichen Hinweis machen, dass du vom "empfohlenen Plan" auf Wunsch abweichst.
ob die dann überhaupt einen Garantie-Antrag stellen ist schon fraglich.
evtl. sehe ich das aber auch zu pessimistisch... -
Den allerersten Satz in der Bedienungsanleitung verstehe ich so, dass das was in der Bedienungsanleitung steht entscheidend ist. Das sich hier Bedienungsanleitung und Serviceheft widersprechen ist das Problem. Was bei eine juristische Auseinandersetzung aber eher von Vorteil sein sollte, denn der Fehler wurde von Hyundai gemacht.
Für mich steht da nur, dass die Bedienungsanleitung Bestandteil des Fahrzeugs ist und unbedingt dabei bleiben muss, nicht aber, dass es verbindlich für die Gewährung von Garantieleistungen ist. Sind für mich 2 Paar Schuhe. Und die Einhaltung der Voraussetzungen für die Gewährung der Garantie wird ja im Serviceheft dokumentiert, nicht im Bordbuch.
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da die Werkstätten anscheinend anhand der VIN den Wartungsplan bei Hyundai beziehen, wird wohl die wohl schon einen schriftlichen Hinweis machen, dass du vom "empfohlenen Plan" auf Wunsch abweichst.
ob die dann überhaupt einen Garantie-Antrag stellen ist schon fraglich.
evtl. sehe ich das aber auch zu pessimistisch...Die "Garantie" ist eine Reparaturkostenversicherung. Versicherungsnehmer und Vertragspartner für die Garantie bist du, nicht die Werkstatt. Es ist also nicht in deren Belieben gestellt, ob ein Garantieantrag gestellt wird.
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Die "Garantie" ist eine Reparaturkostenversicherung. Versicherungsnehmer und Vertragspartner für die Garantie bist du, nicht die Werkstatt. Es ist also nicht in deren Belieben gestellt, ob ein Garantieantrag gestellt wird.
der Mittelsmann ist aber ein Händler. der ist "freier" Unternehmer. der muss dich nichtmal als Kunde annehmen.
ab einem gewissen Fahrzeugalter kann man immer überlegen, ob man den Service überhaupt macht und hofft, dass Werkstätten wie die EV Clinic mehr werden...