Regel Nr. 1 im Vertragsrecht: Unklare Bestimmungen gehen zu Lasten des Verwenders. 🙂 Also: Man sucht sich das Günstigere raus und ist entspannt.
-
-
Zum Verständnis: (Ich hoffe man versteht das.)
1. Inspektion: nach 6 Monaten und 15.000 km (wegen 15.000 km)
2. Inspektion: nach 17 Monaten und 15.100 km (wegen fast 12 Monaten)
3. Inspektion: nach 23 Monaten und 30.100 km (wegen 15.000 km)
4. Inspektion: nach 34 Monaten und 30.200 km (wegen fast 12 Monaten)
5. Inspektion: nach 40 Monaten und 45.200 km (wegen 15.000 km)
6. Inspektion: nach 51 Monaten und 45.300 km (wegen fast 12 Monaten)
7. Inspektion: nach 56 Monaten und 60.300 km (wegen 15.000 km)
8. Inspektion: nach 67 Monaten und 60.400 km (wegen fast 12 Monaten)
Die Mischung von Zeit- km- und Toleranzabhängigkeit und Einzelfristen (alle 15.000 km oder 1 Jahr) der Wartungen ist für mich nicht hinreichend beschrieben. Deshalb Nachfrage bei Hyundai.
Wenn man sich an die Wechselempfehlungspflicht von Hyundai hält, dann sollte die eCall-backup-Batterie bei oder 2 Monate nach der 4. Inspektion ersetzt werden. Nur Zeitalterung.
Die Kühlflüssigkeit wegen Zeit- und km-Alterung bei der 5. oder bis 8 Monate nach der 5..
So wäre es für mich logisch. (nicht sinnvoll!)
Ein HV-Mechaniker soll sich Gedanken über so eine Tabelle machen? Völlig unsinnige Fehlerquelle.
Hyundai - da müsst ihr ran.
Lösungsvorschlag:
Wechsel der eCall und des Kühlmittels bei der auf die nach dem Erreichen der vorgegebenen Wechselwerte (36 Monate/ 48 Monate-60.000km) folgende Standard-Wartung (Garantiewarend).
Hier also eCall spätestens bei der 5. und Kühlflüssigkeit spätestens bei der 6..
uff