Der Garantievertrag sieht aber keinen "Mittelsmann" vor. Dein Garantieanspruch besteht gegen Hyundai, nicht gegen den Händler - im Gegensatz zur Gewährleistung. Der Händler mag "freier Unternehmer" sein, als Hyundai Vertragshändler ist er (zum Beispiel) in Bezug auf die Abwicklung von Garantieschäden durch den Vertrag weisungsgebunden.