Der Garantievertrag sieht aber keinen "Mittelsmann" vor. Dein Garantieanspruch besteht gegen Hyundai, nicht gegen den Händler - im Gegensatz zur Gewährleistung. Der Händler mag "freier Unternehmer" sein, als Hyundai Vertragshändler ist er (zum Beispiel) in Bezug auf die Abwicklung von Garantieschäden durch den Vertrag weisungsgebunden.
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Kaufmännisch macht das "Verschieben" von Wartungen nur einen kleinen Betrag aus. Selbst wenn ich den Wagen verkaufe und die "große" Wartung auf den Käufer "verschiebe", wird der das eventuell merken und vom Kaufpreis abziehen wollen.
In Deutschland geht auch kaum jemand zum Infostand im Supermarkt, wenn ihm an der Kasse für den Joghurt 10ct zu viel berechnet wurden. Für den Einzelnen rechnet sich der Aufwand nicht.
Weil das keiner macht, die Supermärkte also daran verdienen, machen Sie das weiter.
Mir geht es in diesem Fall darum, wann formalrechtlich der richtige Zeitpunkt ist. Im Zweifel befürchte ich, dass sich Unternehmen um Garantieleistungen drücken wollen. (Nicht der Händler, der "verdient" an der Garantieleistung. Wenn die Leistung nach seiner Erfahrung von Hyundai abgelehnt wird, dann ist für ihn der Antrag aber ein "Aufwand".)
So sollte sich jeder mal nach meiner Erfahrung SEINEN Wartungsplan von seiner Werkstatt ausdrucken lassen und in die Bedienungsanleitung stecken. In case.
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ab einem gewissen Fahrzeugalter kann man immer überlegen, ob man den Service überhaupt macht und hofft, dass Werkstätten wie die EV Clinic mehr werden...Genau meine Philosophie!
Ich lasse im März die Inspektion inkl. aller Arbeiten der Garantiebedingungen machen - das KOSTET - aber sicher weniger, als ggf. ein teurer Garantiefall!
Ich sehe die 1.000 Euro auch als INVESTITION in die Zukunft meines Kona. Ich hatte noch keine so GROSSE Inspektion mit meinem "Koni". Ist mein zweiter Service überhaupt mit Koni, zuvor wurde er perfekt SCHECKHEFTGEPFLEGT vom vorigen Leasingnehmer ... also alles GRÜN.
2028 geht er aus der Hyundai-Anschlussgarantie und ab dann wird meine Freie Werkstatt (bei mir umme Ecke) alles machen, damit Koni gut fährt und immer geschmeidig durch den TÜV kommt - aber eben auch nicht mehr!!!
Es ist ein E-Auto. Was bis 100.000km bzw. 8 Jahren nicht an Schäden an kritischen und teuren Bauteilen aufgetreten ist, wird evtl. gar nicht mehr kommen (Akku, Motor, Getriebe,...) oder es macht ab 2028 und ff. Jahre, meine Freie Werkstatt oder ggf. die EV-Klinik.
Die jetzige Inspektion für ca. 1.000 Euro (+/-) mit eCall Batterie und Akku-Kühlflüssigkeit wird definitiv das Letzte Mal für mich an meinem Koni erfolgen. Ab dann nur noch keiner Service & TÜV.
Mein Koni hat einen "Restwert" derzeit zwischen 21.000 und 23.000 Euro.
Großer Akku mit 100% SOH-Zertifikat in Premium-Vollausstattung und "wenige" KM sind aktuell, inkl. Garantie, kaum auf dem Markt.
Bezahlt hatte ich vor knapp 20.000km in 03/2024 schlappe 20.000 Euro - direkt bei einem Hyundai-Händler.
Da INVESTIERE ich gern in den
Werterhalt/-zuwachs...

Und der Kaffee schmeckt bei der Werkstatt auch nicht schlecht & gratis WLAN gibt es auch in der Sofaecke

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Heute 6. Inspektion (90.000 km) für 235€. Bin positiv überrascht das es doch so günstig war.
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Man hat mir 500 Euro für die 60k (groß) angeboten (ohne Luftfilter). Bei Wiesbaden. Findet Ihr das fair?
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Für mich steht da nur, dass die Bedienungsanleitung Bestandteil des Fahrzeugs ist und unbedingt dabei bleiben muss, nicht aber, dass es verbindlich für die Gewährung von Garantieleistungen ist. Sind für mich 2 Paar Schuhe.
Das habe ich auch überlegt. Im Garantie- und Serviceheft steht aber nur Text. Kein Wartungsplan.
Bin jetzt im Informationsaustausch mit Hyundai.
Was die Toleranz angeht, ist die erste Darstellung des Hyundai-Beschäftigten, dass die Toleranz von 2.000 km oder 2 Monaten sich auf EIN Intervall bezieht.
Lt. meiner Werkstatt hätte man den Kühlmittelwechsel bisher immer im Rahmen der 4. Inspektion mitgemacht.
Das könnte kaum zu früh, aber sehr wohl zu spät gewesen sein.
Für den ein oder anderen, der die Toleranzen ausgenutzt hat, könnte das ein böses Erwachen geben.
Insbesondere sollte man sein Garantie- und Serviceheft prüfen, ob diese Zusatzarbeiten auch im Heft unter "Zusatzarbeiten" bestätigt wurden oder nur über die Rechnung erkennbar sind.
Ich warte noch auf Antwort und berichte weiter.
Man könnte hier auch so argumentieren, dass es sich um zusätzliche Arbeiten handelt, also gar nicht um Wartung. Dann hätte das evtl. gar keinen Einfluss auf die Garantie, sondern ist nur als Empfehlung zu verstehen. (Die Formulierungen sind ausbaufähig.)
"zusätzlich" zu einer Wartung könnte meinen, dass sie zusätzlich berechnet wird. Kann aber eben auch heißen, dass sie unabhängig von der Wartung durchgeführt werden kann/muss.
Mal die nächste mail abwarten.
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Ich ergänze schon mal:
Die erste Antwort war sehr KI-lastig. Ich habe um Antwort von Fachkraft gebeten. Hier aber ein Auszug;
"Bitte beachten Sie, dass wir Abweichungen von 2.000 km beziehungsweise 2 Monaten, je nachdem, was zuerst eintritt tolerieren. Die Toleranz für die 60.000 km oder 4 Jahres Wartung ist ebenfalls 2.000 km oder 2 Monate, je nach dem was zuerst eintritt."
In der zweiten mail wurde dies präziser ausgeführt:
"Der Wechsel des Kühlmittels ist laut Hyundai Wartungsplan alle 60.000 km oder alle 4 Jahre vorgesehen - unabhängig vom regulären Wartungsintervall."
"...sollte spätestens bei 60.000 km oder nach 4 Jahren erfolgen, ..."
sollte ???
spätestens bei 60.000 km - also < 60.000 km
oder nach 4 Jahren - also > 4 Jahre ???
Wenn Leute aus dem Bauch heraus schreiben.
und dann:
"„Kühlmittel für Antriebseinheit wechseln“ hat somit eine eigene Frist - hier gilt die Toleranz nicht."
Alle Autos, bei denen die 4. Inspektion inkl. Kühlmittel wechseln bei >60.000 km oder mehr als 4 Jahren gemacht wurde, haben also keine Garantie mehr.
Das würde allerdings eine Welle schlagen.
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Eben kam die Bestätigung.
Kühlmittelwechsel spätestens bei 60.000 km oder 4 Jahren. Jeweils was zuerst eintritt. Keine Toleranz.
Wenn man den Wechsel also bei der 4. Inspektion mitmachen lässt und hat nur einen km mehr als 60.000 km oder einen Tag mehr als 4 Jahre, hat man keine Garantie mehr.
Zur Info: Datum und km wurden von mir angegeben. Erstzulassung (14.12.2022) + 2 Monate und 60.000 km + 2.000 km (Toleranzen)
Es gibt Wartungspläne mit abweichenden Fristen, z.B. 36 Monate
Das Wartungsintervall für Ihr Fahrzeug von 15.000 km oder einem Jahr hat keinen Einfluss auf den Punkt „Kühlmittel für Antriebseinheit wechseln“. Dieser unterliegt einem eigenen Wechselintervall – dies sind verschiedene Punkte. Daher ist in Ihrem Hyundai Original Garantie- und Serviceheft auch nicht, wie bei den anderen Wartungsarbeiten, welche erledigt werden müssen, ein I oder R zu sehen, sondern es wird explizit eine Kilometer- und Zeitgrenze genannt, welche eingehalten werden muss. Somit ist es zwingend erforderlich, dass dieser Wechsel alle 60.000 km oder alle 4 Jahre durchgeführt wird – unabhängig von der Fahrzeugwartung. Eine Toleranzgrenze ist für diesen Wechsel nicht gegeben. Sollte dieser, wie Sie geschrieben haben, erst am 14.02.2027 oder bei 62.000 km stattfinden, ist dies zu spät und hat Einfluss auf das Erhalten der Fahrzeuggarantie.
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Eben kam die Bestätigung.
Kühlmittelwechsel spätestens bei 60.000 km oder 4 Jahren. Jeweils was zuerst eintritt. Keine Toleranz.
Wenn man den Wechsel also bei der 4. Inspektion mitmachen lässt und hat nur einen km mehr als 60.000 km oder einen Tag mehr als 4 Jahre, hat man keine Garantie mehr.
Zur Info: Datum und km wurden von mir angegeben. Erstzulassung (14.12.2022) + 2 Monate und 60.000 km + 2.000 km (Toleranzen)
Es gibt Wartungspläne mit abweichenden Fristen, z.B. 36 Monate
Das Wartungsintervall für Ihr Fahrzeug von 15.000 km oder einem Jahr hat keinen Einfluss auf den Punkt „Kühlmittel für Antriebseinheit wechseln“. Dieser unterliegt einem eigenen Wechselintervall – dies sind verschiedene Punkte. Daher ist in Ihrem Hyundai Original Garantie- und Serviceheft auch nicht, wie bei den anderen Wartungsarbeiten, welche erledigt werden müssen, ein I oder R zu sehen, sondern es wird explizit eine Kilometer- und Zeitgrenze genannt, welche eingehalten werden muss. Somit ist es zwingend erforderlich, dass dieser Wechsel alle 60.000 km oder alle 4 Jahre durchgeführt wird – unabhängig von der Fahrzeugwartung. Eine Toleranzgrenze ist für diesen Wechsel nicht gegeben. Sollte dieser, wie Sie geschrieben haben, erst am 14.02.2027 oder bei 62.000 km stattfinden, ist dies zu spät und hat Einfluss auf das Erhalten der Fahrzeuggarantie.
Das müsste dann ja theoretisch auch für die E-Callbatterie gelten. Nicht pünktlich nach 3 Jahren gewechselt und Zack komplette Garantie weg. Das wäre ja schon hart. Der mich betreuende Kundendienstmeister hat auch dafür von den 2 Monaten Toleranz gesprochen.
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Die selbe Logik gilt dann auch für die eCall. Wer also den backup-Akku des eCall-Systems bei der 3 Jahres-Inspektion wegen Garantieansprüchen hat ersetzen lassen, sollte kucken, ob die Inspektion mehr als 3 Jahre nach der Erstzulassung durchgeführt wurde. Also zwar unter Einhaltung der 2 monatigen Wartungs-Toleranz, doch für den Ersatz der eCall zu spät.
Die entsprechende Bestätigung findet man im Garantie- und Serviceheft.
Wenn die Werkstatt hier nichts eingetragen hat, da man evtl. dort davon ausgegangen ist, dass die Zusatzarbeiten ein Teil der Inspektion sind, dann sollte man prüfen, ob der jeweilige Ersatz elektronisch an Hyundai gemeldet wurde.
Haben denn alle auch die Zusätzlichen Wartungsnachweise bei starker Fahrbeanspruchung bestätigen lassen?
Wiederholte Fahrten über kurze Strecken von unter 8 km.
Wiederholte Fahrten bergauf, bergab oder über Bergstraßen.
Campen oder häufig hohe Geschwindigkeit.
Ohne hinreichende juristische Kenntnisse gehe ich aber davon aus, dass man bei einer juristischen Klärung einige der Hyundai "Bedingungen" nicht erfüllen muss.
Aber klar ist natürlich, dass die Schweizer den Kabinenluftfilter häufiger tauschen müssen, weil sie dauernd bergauf und bergab fahren. Vielleicht lohnt sich ein Umzug nach Friesland? Ach ne, das schnelle Fahren in DE macht euch nen Strich durch die Rechnung.
Ich muss zugeben, ich war nicht vorbereitet. Nicht genug gelesen.
Hoffentlich muss ich bei meinem Erdmöbel weniger beachten. Nicht das die mich von "schöne Aussicht" auf "Kläranlagennähe" umbetten.
Ich bin raus!