Ich hatte nun Kontakt zu Hyundai, denke da das Allgemeininteresse ist, fasse ich das hier einmal zusammen.
Werkstattwahl als Kunde, um Garantieansprüche nicht zu verlieren:
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Sie wenden sich an uns mit der Frage, ob die bevorstehende Wartung auch in einer freien Werkstatt durchgeführt werden kann.
Sie haben die Möglichkeit, markenfremde Fachwerkstätten mit der Wartung Ihres Fahrzeugs zu beauftragen. Ihr Garantieanspruch bleibt vollständig erhalten, wenn dabei Hyundai Originalteile verwendet werden und Umfang, Zeitpunkt sowie die Dokumentation der Wartung im Original Hyundai Garantie- und Serviceheft den Herstellervorgaben entsprechen.
Die freie Werkstatt benötigt hierfür keine offiziellen Zugangsdaten, jedoch ist darauf zu achten, dass ausschließlich Hyundai-Originalteile verwendet werden. Zudem muss die Wartung gemäß den Herstellervorgaben vollständig und korrekt im Hyundai-Garantie- und Serviceheft dokumentiert werden.
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-> sollte man natürlich alles schriftlich festhalten, aber man ist nicht zwingend an eine Hyundai Vertragswerkstatt gebunden.
Zeiträume für Inspektionsintervalle, bzw. das zeitlich verpflichtende Einhalten:
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Wenn die Inspektion einmal nicht punktgenau erfolgen kann: Hyundai Motor Deutschland gewährt eine Toleranz von zwei Monaten beziehungsweise 2 000 Kilometern (je nachdem, was zuerst eintritt).
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Mag manchen möglicherweise bekannt sein, aber ich finde eine Zusammenfassung manchmal nicht verkehrt.