Neues zur Elektroförderung

  • Im Schreiben der BAFA steht das aus meiner Sicht aber etwas anders. Mit anderen Worten heißt es für mein Verständnis, förderfähig sind Geräte/Einrichtungen, wenn die Einbauten bereits erfolgten bevor sie zur allgemeinen Zulassung des bestimmten Farzeuges noch nicht zwingend erforderlich waren. Vor einem bestimmten Tag waren sie noch nicht zwingend erforderlich. Wenn sie bis dahin eingebaut wurden, waren sie dann auch als einzelnes Extra oder Ausstattungspaket zu bezahlen. Es müssen demnach zwei Dinge zutreffen, die förderfähigen Teile müssen tatsächlich vorhanden sein und zweitens dürfen sie zum Zeitpunkt des Einbaus für die allgemeine Zulassung des Fahrzeuges nicht zwingend erforderlich gewesen sein.

    Das ist meine Sicht der Dinge. Ich hoffe, mich verständlich ausgedrückt zu haben. Und im übrigen, die Dame vom Amt wird sich kaum vorwerfen lassen wollen, einen kostenpflichtigen Bescheid anzudrohen, wenn ein Widerspruch nicht zurück gezogen wird.

    Dies ist nun wirklich mein letzter Beitrag zu dem Thema:!:

    All unser Tun und Erleben hat zwei Seiten

    Grüße aus Langenhagen

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  • So, die Ablehnung der 100 € für das AVAS ist da.

    Jetzt kann ich auch nachvollziehen, was wohl dahinter steht.

    Erwerb Mai 2020: AVAS war drin.
    Es war auch nicht verpflichtend als 2018 die Fahrzeughomologation erfolgte.
    Soweit wäre ja alles gut, aber das AVAS wurde nach Angaben von Hyundai leider erst im Herbst 2020 EG-typgenehmigt.

    Dies erklärt nun auch, weshalb in letzter Zeit vermehrt die vollen 6100 € bezahlt wurden.
    Pech für alle, die das Fahrzeug vorher erworben haben.

    Ganz überzeugt, dass hier immer gleich verfahren wurde, bin ich nicht.
    Das BAFA war wohl versehentlich schon vorher vereinzelt zu großzügig, was für Verwirrung gesorgt hat.
    Daraus kann man aber keinen Rechtsanspruch ableiten. ;)

    Bafa 10001.jpg

    Kona EV 64 kW Premium - Tschechien EZ Mai 2020 - Software 231102

  • Aber das ist doch das gleiche Schreiben, welches ich auch erhalten habe.


    Aber laut Hyundai ist doch ein förderfähiges AVAS verbaut? Also wer hat nun Recht Hyundai oder die Bafa?

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    Das Leben ist nur ein schlechtes Adventurespiel... ?(


    ...aber die Grafik ist sehr gut. :D

  • Ok, bei mir gibt es noch Schreibfehler und das Modell wird nicht erwähnt... Dafür wird die EU-Verordnung angegeben.


    Will sich die Bafa nun darauf stützen, dass wir zu einem Zeitpunkt gekauft haben, wo die Homologation durch eine andere angeschlossene Behörde noch nicht abgearbeitet war?

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    ...aber die Grafik ist sehr gut. :D

  • Ich glaube, dass Hyundai die EG Typgenehmigung für das AVAS erst im Herbst 2020 erhalten hat. Diese lag bei meiner Antragstellung im Mai noch nicht vor und daher gibt es kein Geld dafür.

    So ist es eben.

    Wer da Schuld ist?

    Keine Ahnung, ich kann nichts mehr dran ändern.

    Kona EV 64 kW Premium - Tschechien EZ Mai 2020 - Software 231102

  • Hallo tippex,


    ich kann mir nicht vorstellen, daß Hyundai irgendwas in ein in Europa zulassungsfähiges Auto einbaut, was nicht eine EG Typgenehmigung hat - zu keinem Zeitpunkt. (meine persönliche Meinung).


    Ich bleibe mit meinem Einspruch weiter dran, oder falls abgelehnt, werde ich diese blöde Gepiepse eigenhändig deaktivieren.

  • Mit der ECE-Homologation (Typzulassung) des Autos 2018 hat das nur indirekt zu tun.
    Ein AVAS durfte jeder Hersteller damals natürlich freiwillig einbauen. Es durfte auch abschaltbar sein.


    Es geht um die nachträgliche EG Typgenehmigung für das modifizierte (nicht abschaltbare) AVAS.

    Hyundai selbst schrieb mir dazu: "Die entsprechenden Unterlagen zur Typgenehmigung liegen dem BAFA seit dem 26. Oktober 2020 vor."

    Und daher gab es vom BAFA für vorher gestellte Anträge die 100 € nicht.
    Ärgerlich, aber ich kann damit leben.

    Kona EV 64 kW Premium - Tschechien EZ Mai 2020 - Software 231102

  • Hallo tippex

    Ich hänge mal meinen Bewilligungsbescheid an, da ich meinen Antrag auch vor dem 20 Okt. 2020 gestellt hatte, bei mir aber die 100€ bewilligt wurden.

    Gruß

    ralle

  • Ja, da hat gab es beim BAFA wohl unterschiedliche Verfahrensweisen.

    Ich werde den Widerspruch nun nicht sofort zurücknehmen und die Frist abwarten.
    Offenbar gibt es andere Auffassungen beim Hersteller und damit noch eine ganz geringe Chance. :/

    Kona EV 64 kW Premium - Tschechien EZ Mai 2020 - Software 231102