Beiträge von rubberduck

    Fand ich auch sehr verwirrend. Das kommt davon, wenn man Anleitungen ohne Sprache gestalten will. ^^


    Die Seiten 9-12 beschreiben die erste Installation mit Zuschneiden der Abdeckung usw. Seite 13 sind die Sicherheitshinweise. Die Seiten 14 - 16 zeigen den normalen Gebrauch.

    Der Erwägungsgrund 18 erläutert doch nur die im Art 2 Abs. 2 c getroffene Bestimmung.


    Oh welcher Irrglauben?

    Etwa das rubberduck die Erwägungsgründe für einen Bestandteil der DSVGO hält.

    Erwägungsgründe und ihre Bedeutung siehe hier.

    Ok, die Erwägungsgründe sind nicht Bestandteil des Gesetzes. Stimmt. Eine Bedeutung ist an der o.g. Stelle nicht aufgeschrieben. Da finde ich https://de.wikipedia.org/wiki/Erw%C3%A4gungsgrund besser. Laut unserer Rechtsabteilung werden von Juristen Erwägungsgründe für die Beurteilung von Gesetzestexten herangezogen. Da ich aber nun mal kein Jurist bin verlasse ich ich mich auf die Aussagen von den Fachleuten unserer Firma.

    Die Auswertung der privat gespeicherten Kontakte durch z.B. einem sozialen Netzwerk ist nun mal nicht „ausschließlich privat“ und damit ist die Freigabe der Kontakte eindeutig ein Verstoß gegen die DSGVO.

    Wer das macht, ohne die Einwilligung der betroffenen Personen zu haben, sollte schon wissen, das er damit gegen europäisches Recht verstößt.

    Oh, wenn das in der Rechtssprechung mal so schön einfach wäre, dann würde ich mich unglaublich freuen :) Es gibt so viele Ausnahmen, gegensätzliche Gesetzestexte (zB TKG, StPO, StGB), und schwammige Begründungen ("berechtigtes Interesse"), dass einem am Ende kein Jurist in allen Belangen sicher sagen kann, was man darf, solange es kein Gerichtsurteil gibt. Es ist immer eine Abwägung der Interessenlagen. Bei einigen dilettantische Umsetzungen (zB Gesundheitskarte, Gesundheitsapps) wird einem schlecht und man fragt sich, warum man selbst auf Datenschutz achtet. Das ist aber keine Entschuldigung, man fragt sich nur.


    Die DSGVO bezieht sich nicht nur auf die Weitergabe der Daten, das ist nur ein Aspekt. Sie bezieht sich auf die Verarbeitung und den Schutzbedarf von Daten. Das beträfe also jede (private) Adressliste, unabhängig wo und wie die geführt wird. Inklusive Schutz vor unberechtigtem Zugriff. Also auch das Notizbuch, das im Wohnzimmer liegt oder die Kopie, die ich von der Platte des Kopierers im Copyshop entfernen müsste. Definitiv bezieht sie sich auf das Bereitstellen von Diensten zur elektronischen Datenverarbeitung und indirekt auch auf die Nutzung solcher Dienste.


    Wir sind uns auch völlig einig, row-dy , dass die Sammelwut der üblichen Player unersättlich und nicht in Ordnung ist. Ich nutze bis heute kein WhatsApp, Facebook, Insta oder so. Wir sind uns auch einig, dass man Daten nicht ohne Erlaubnis weitergeben sollte. Über das "dürfen" können wir und bestimmt auch Juristen so lange Streiten, bis es von einem Gericht geklärt ist. So lange sind es eben nur Meinungen. Und ja, vielen Menschen geht der Datenschutz aA vorbei. Ebenso wie manche andere Gesetzeslagen, die dann als "Kavaliersdelikt" betitelt werden.


    Insofern gibt es auch nicht "den Irrglauben". (Oder vielleicht doch :/ Glauben heißt ja: Das für wahr zu halten, was man nicht beweisen kann. Ich kann hier nichts beweisen, ich glaube nur den mir bekannten Juristen. Vielleicht irren die sich auch)


    So, das war mein letzter Schrieb zu dem Thema. Allen eine schöne Woche und gute Fahrt ;)

    Es gibt sicherlich EV-spezifische Teile in dem Update, auch wenn es das gleiche Update ist.


    Selbst wenn es für unterschiedliche Modelle das selbe Update gibt, heißt das nicht, das dieses Update in allen Modellen gleich abläuft.

    Es ist durchaus möglich, das sich in dem Update Programme befinden, der nur im Elektro oder nur im Hyprid verwendet werden.

    Genau das meinte ich ;)

    Achja: Durch das "könnte" in dem Absatz lässt der Gestzgeber übrigens weiteren Spielraum zu, den erst Gerichte klären.


    Das Speichern von Kontakten auf dem Telefon (Gerätekontakte) fällt übrigens nicht unter eine Auftragsverarbeitung mit dem Hersteller. Nur as Speichern in der (Google-)Cloud.



    Und zurück zum Thema: Dem Kona ist egal, woher die Kontakte kommen. Hauptsache sie sind zugreifbar. Und dafällt mir gerade noch was ein: Man kann in der Kontakte-App festlegen, welche Kontakte "sichtbar" sind. Ist da vieleicht was verstellt?


    Ansonsten scheint das wirklich ein Probelem der BT-Verbindung zwischen den Beteiligten zu sein.

    Aber der Art 2 Abs. 2 c


    Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten


    c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,


    Aus dieser zitierten Stelle schließe ich, dass ihr nur die Ausgabe "In einfacher Schrift" nutzt. Der gesamte Satz des Gesetzestextes sieht anders aus, deshalb meine Quellenangabe:
    DSGVO Kapitel 1, Art. 2 (18)


    „(18) Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten. Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen.“


    Quelle tatsächlich auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung. Ich kenne die DSGVO ansonsten nur in vollständigem Text von unseren internen Rechtsverdrehern, mit denen ich die Änderungen von BDsG zu DSGVO in unserer IT und Produkten projektiert habe. Dabei wurde, nebenbei, auch eine Handreichung für Mitarbeiter formuliert um die klare Abgrenzung darzustellen.


    persönliche Nutzung: DSGVO gilt nicht

    Nutzung im Verein: DSGVO gilt

    Anbieten einer Datenverarbeitungsplattform für Dritte (auch unendgeltlich innerhalb der Familie): DSGVO gilt(!)


    Gerade aus dem letzten Grund (und oben zitierten Satz), habe ich meinen bis dahin für die Familie betriebenen Mail-, CalDAV-, CardDAV- und File-Cloudserver abgeschaltet. Machte mein Leben übrigens viel entspannter und komfortabler ;)