Die rechtliche Frage wurde vor ein paar Jahren mal in einer Artikelserie der c't diskutiert (IT-Magazin) und ich habe das in den verschiedenen Foren verfolgt. Alles hier aus meiner Erinnerung! Ich kann derzeit keine Quellen dazu nennen und es könnte sich inzwischen auch was geändert haben! Wer es genau wissen will, sollte selbst recherchieren.
Der anlasslosen und permanenten Video-Aufzeichnung von Personen und Kennzeichen im öffentlichen Raum widerspricht der Datenschutz. Kennzeichen, Gesichter und auch andere Merkmale zählen als personenbezogene Daten. Vor Gericht stritt man sich zu dieser Zeit um die zeitliche Länge eine Aufnahme vor dem Löschen oder überschreiben derselben. Meiner Erinnerung nach wurde im Minutenbereich für den Ringspeicher diskutiert. Eine komplette SD-Card als "Vorrat" zu haben und nur zu überschreiben, wenn voll, war für Deutschland nicht als ausreichend angesehen.
Das Zauberwort ist aber "anlasslos". Wenn ich ab und zu meinen Arbeitsweg aufzeichne und die schöne Wochenendausfahrt, um beides meiner Mama zu zeigen, ist es grundsätzlich erstmal in Ordnung. Wenn ich das permanent mache jedoch nicht, dann ist es wieder anlasslos. Somit sind die ganzen Action-Cams an diversen Fahr- und Flugzeugen (auch ohne "Kraft-" davor) und Helmen oder Jacken erstmal legal. Auch als Fußgänger darf ich aber nicht anlasslos o.g. Bereiche filmen. Mit einem konkreten Zweck darf ich Filmen.
Der Anlass "falls ein Unfall passiert" zählt nicht. Dafür gibt es o.g. technische Lösungen, die das dauerhafte Aufzeichnen überflüssig machen.
Ob und wie man erwischt werden kann und was man dann macht muss jeder selbst beurteilen.
Zurück zum Topic: Nicht jede im Handel erhältliche Dashcam entspricht unbedingt der deutschen Rechtslage. Der Nutzer ist dafür verantwortlich. Denn der Loop (Ringspeicher) muss in geeignet kleinen Zeitabschnitten konfigurierbar sein und die Dashcam muss die entsprechende Konfiguration im Betrieb aufweisen. Ich finde es sehr schade, dass die Hersteller keine Dashcam-Funktion über die enthaltenen Kameras anbieten. Da ist Tesla voraus, man kann eine Dashcam-Funktion mit der eigenen SD-Card nutzen.
Anmerkung: Die Aufnahmen einer Dashcam (auch die Illegalen) können nach einem Unfall auch gegen den Besitzer verwendet werden. Die Polizei konfisziert dazu die Kamera.
PS: Ja, Tesla ist datenschutztechnisch extrem bedenklich. Sowohl bei der Fahrt als auch im Stand (Sentinel-Mode) werden dauerhaft Aufnahmen angefertigt und bei Tesla gespeichert. Der Fahrer hat selbst regulär keinen Zugriff auf die dauerhafte Aufzeichnung. (vgl https://www.heise.de/select/ct/2020/21/2025809331876429460) Tesla argumentiert mit der Verantwortung des Fahrers, dieses Feature rechtskonform einzusetzen... Unmöglich. Das Feature "DashCam" finde ich unabhängig davon gut.