Ja ok - ist mir auch neu, aber dennoch sehen das einige Gerichte anders! Ich habe mal eines rausgesucht, was ich kannte (auch wenn das nicht ganz zur Situation passt:
Also in meiner genannten Straße steht unter dem 30er Schild "Sportanlagen"(hatte ich nich erwähnt), da ist ein Tennisplatzanlage) nach dem Gerichtsurteil, gilt 30 nicht mehr, wenn man an der Anlage vorbei ist, das ist nach der besagten Kreuzung.
Das passt zu der im Gesetzestext genannten Ausnahme. Das Zusatzschild "Sportanlage" oder "Bodenwelle" ist ja ein "Gefahrenhinweis", besonders bei der Bodenwelle. Also nicht anders.
Ebenfalls im Text steht, dass ortskundige Fahrer sich nach dem Einbiegen an eine Begrenzung halten müssen, auch wenn die nicht nochmal beschildert ist. Fremde nicht...
Macht bestimmt echt Sinn...
Sowas kann das Navi echt nicht beurteilen
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