Beiträge von rubberduck

    Zu den Garantiebedingungen gibt es hier einen recht langen Thread. Zur Übernahme der Garantie bei einem Gebrauchten ebenfalls, da muss der neue Besitzer der Real Garant gemeldet werden. Die prüfen dann die Bedingungen für die 3j Anschlussgarantie.

    Die Regelungen finden sich auf der Hyundai Webseite. Lesen sich aber sehr zäh. Für die Interpretation hilft das Forum.


    In verschiedenen Foren zu Wallboxen und Steuersoftware habe ich gelesen, dass die Umschaltung 1p und 3p während des Ladens mit meinem Kona mj21 nicht funktioniert, ebenso bei vielen anderen EV Modellen. Das ist im Protokoll zwischen Wallbox und Auto nicht vorgesehen. Es gibt dafür also keinen Standard. Selbst probiert habe ich das nicht.


    Das komplette stoppen und erneute starten des Ladevorgangs klappt mit sehr großer Wahrscheinlichkeit. Das hat jemand versucht mit Homeassistant und evcc umzusetzen, da die meisten Wallboxen diese Art der Umschaltung nicht beherrschen. Das Thema ist für mich inzwischen völlig uninteressant.



    Garantiebedingungen: https://www.hyundai.com/de/de/…leistungen/garantien.html


    Beispiel Forum: Anschlussgarantie übertragen Kona E Es gibt noch weitere Diskussionen dazu.

    Laut meiner CoC ist der Verbrauch mit 215/55r17 ermittelt worden. Die Eintragung zu Nummer 50 fehlt, also keine Beschränkungen (oder Freigabe) in den Papieren.


    Das bedeutet, es steht nur in Herstellertabellen, die TÜV und Reifenhändler abrufen können.

    Also beim Händler beraten lassen.

    Schlüssel fällt nicht aus: Der Fernstart gehr aber nur aus kurzer Entfernung. Maximal 10m. Vielleicht dadurch nicht geeignet.


    Die Funktion nur mit angeschlossenem Ladekabel ist echt dämlich.

    Man kann eigentlich die gesamte Planung ein und ausschalten. Aufheizen und Ladeplanung werden zusammen geschaltet. Schau mal im oben verlinkten Webmanual.

    Kenne ich selbst nicht, es gibt aber einen sehr ausführlichen Thread hier. Es soll wohl meist an den Domlagern liegen.


    silky-bro damit sind wir wieder beim Elektro-Kona: Der soll ja laut BDA nur im Notfall (Kona 1) oder gar nicht (Kona 2) mit rollenden Antriebsrädern abgeschleppt werden, um weitere Schäden zu vermeiden. Also wenn, dann wirklich nur sehr kurze Strecken.


    Oder wir brauchen zusätzlich so Nachläufer, wie ralle01 es beschreibt :)


    Klasse, das gibt doch einen schönen Überblick über "Abschleppen mit Elektromotor". Danke an alle Mitwirkenden.

    Getriebe-Parkstellung P ist eine Verriegelung im Getriebe mit geringer Haltekraft, vermutlich ein Bolzen. Bei zu viel Last schert der Bolzen ab, im besten Fall gibt es eine Überlastsicherung. Das Fz wird jedenfalls nicht gehalten.


    Die (elektronische) Parkbremse oder Feststellbremse wirkt auf mindestens zwei Räder und hat eine hohe Haltekraft. Die muss ohne Stromversorgung halten. Beim Kone ist die typische elektronische Parkbremse (EPB) mit Elektromotor und Spindel verbaut.


    Das ist auch ein Problem bei allen EPB: Ohne 12v und Zündung an bekommt man die nicht gelöst. In Notfällen schleppt man mit blockierten Rädern ab, für kurze Strecken egal.


    Zum Abschleppen braucht jede Privatperson eine Genehmigung und natürlich die entsprechende Führerscheinklasse.

    Die StVO spricht auch bei Privatpersonen von Abschleppen mit ganz klaren Regeln: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__15a.html