Beiträge von rubberduck

    Noch eine Ergänzung:

    Wallboxen über 11KW müssen beim Versorger angemeldet und genehmigt werden. Bis 11kw reich eine Meldung, die meistens der Elektriker übernimmt.


    Ist das wirklich noch so?


    Seit 01.01.2024 gelten mit EnWG §14a neue Vorschriften für die Inbetriebnahme von Verbrauchern über 4,2 kW. Diese müssen über eine Regeleinrichtung verfügen, so dass die Leistung durch den Netzbetreiber reduziert werden kann. Der Netzbetreiber darf den Anschluss nicht mehr ablehnen (und man zahlt ein reduziertes Netzentgelt).


    Zitat aus u.g. Quelle: "Der Netzbetreiber darf den Anschluss von neuen Wärmepumpen oder privaten Ladeeinrichtungen für E-Autos zukünftig nicht mehr mit Verweis auf mögliche lokale Überlastung seines Netzes ablehnen oder verzögern."


    Hab ich was übersehen?

    Hat schon jemand Erfahrung mit einer regelbaren Wallbox?


    Ganz allgemein muss man mit der Gültigkeit der Informationen bei der BNetzA sehr aufpassen. Ich hatte wegen den Kosten für intelligente Messysteme nachgefragt, da verschiedene Seiten der BNetzA sich widersprachen.

    Ergebnis war: Das Gesetz ist im Mai 23 in Kraft getreten, aber noch nicht umgesetzt. Die Messstellenbetreiber dürfen bis zur Umsetzung noch die alten Entgelte verlangen. Eine Frist wurde nicht genannt bzw 12 Monate vermutet. Paradox, da die Umsetzung ja die Anpassung der Entgelte und somit die Rechnung ist.


    Die Seiten der BNetzA zu Wallboxen haben nach meiner Einschätzung einen veralteten Stand. Leider steht da kein Datum drauf.

    Bundesnetzagentur - E-Mobilität


    Quelle:

    Bundesnetzagentur - §14a EnWG Steuerbare Verbrauchseinrichtungen - Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen

    Ergänzend zu cloph : es gibt keine Verlängerungskabel.

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    Eigentlich zum Festeinbau und nicht als Verlängerung gedacht.

    So Kabel gibt es. Sicherheitstechnisch nicht unbedingt zu empfehlen.

    Du kannst 1P mit 7kW laden. Also auf jeden Fall ein Kabel kaufen, das dies unterstützt.

    Also 22kW 3P oder 7kW 1P. So wie cloph beschrieben hat.


    Über Schieflast braucht man sich an öffentlichen Ladepunkten gar keine Gedanken zu machen. Das regelt der Betreiber.

    Insgesamt sind gut 7kW auf einer Phase für öffentliche Netze kein Ding. Im Eigenheim üblicherweise auch problemlos. Im Zweifel den netzbetreiber fragen. Die Leitungen müssen selbstverständlich entsprechendnausgelegt sein.

    Danke, interessanter Link.


    Zum Kona ist Deiner Ausführungen hinzu zu fügen: Ein Lagerschaden ist im Kona typisch bei einer Laufleistung zwischen 50000 und 100000 km. Das zeigen auch die Rückmeldungen zum Kona. Steht im Kona-spezifischen Teil. Die Rückmeldungen seien sehr positiv (wie Du schreibst). Schäden beziehen sich auf den Motor. Tausch bei HY dann 10000€.


    Der Grund für den Fehler wird auch direkt genannt. Zitat aus o.g. Webseite "This is extremely important as cooling also helps maintain the bearings, which could otherwise be damaged after 50,000 km without adequate cooling (as seen in vehicles such as Kia, Hyundai, Zoe, Twingo, Smart, etc.)."


    Die Motorkühlung ist also für eine lange Lebensdauer der Lager erforderlich und Hyundai hat das im Motor vernachlässigt.


    Passt zu unserer Erfahrung. Heute will die Werkstatt mit dem neuen Motor fertig werden :)

    Für mich hört sich das nach einem Defekt im Mobilfunkmodul, am Antennenkabel oder an Steckverbindern an.


    Vor allem, wenn du direkt neben dem Fahrzeug mit einem normalen Telefon in verschiedenen Netzen gut telefonieren kannst ist das ein Indiz.


    Bei unserem kona ist der Empfang viel besser als mit einem Telefon. In der Tiefgarage auffe Arbeit ist gar nix mit telefonieren. Weder d1, d2 noch o2 (Telefonica). Den Kona kann ich jedoch problemlos abfragen, der hat Verbindung. Nutze ich regelmäßig wegen des Ladevorgangs.


    Allgemein sollte die Verbindung des Kona auch viel besser sein, weil 2G und spezielle IoT Funkstandards genutzt werden, die eine viel bessere netzabdeckung haben. Zudem werden alle Netze dafür verwendet, nicht nur eines (Roaming).


    Siehe auch: https://www.vodafone.de/business/loesungen/iot-easy-connect/

    Aber wenn man im 4. Jahr nur 10.000 km fährt, ist die Inspektion nach 52.787 km.

    Fährt man im 4. Jahr 24.000 km, ist die Inspektion bereits nach etwa 8 Monaten bei einem Stand von 60.000 km.

    Da liegt der Fehler: Die Inspektion ist bei 24000 km/Jahr nach etwa 8 Monaten bei 57787 km fällig. Das Intervall ist auf 15000km ab der letzten Inspektion festgelegt, nicht auf die Gesamtkilometerleistung. 60000km ist zu spät für die Garantie.


    Extrembeispiel:

    Ein Auto fährt 5 Jahre 1000 km/Jahr. Ergibt jährlich eine Inspektion, also 5 Stück nach 5000km.

    Im 6. Jahr fährt es 30000 km. Macht zwei Inspektionen nach je 6 Monaten bei 20000km und bei 35000km. Laut Wartungsplan sind das die "90000er" und "105000er".


    Die 15000km Intervall stehen auch in der BDA.

    Genau. Ich bekomme das auch kilometergenau eingetragen und muss als nächstes theoretisch zur "78000er"+2000, weil die 60000er entsprechend spät war.

    Das Auto meldet sich im Allgemeinen pünktlich und dann hat man die 2000km Zeit.


    Würde bei uns etwas knapp, deshalb besorge ich immer 1000km vorher den Termin. An dem Überschuss seht ihr in etwa, wie viel km ich dann noch fahre. Manchmal bin ich auch früher dran, wenn es für mich gerade gut passt wegen Urlaub oder sowas.

    Kofferraum mit Ladekabel, Ladeziegel, Warndreieck, 1. Hilfe Set, Anhängerkupplung - ja, es nimmt Überhand. Kann ich aber (noch) in der unteren Ebene versenken.

    Ich empfehle Dir einen Frunk für die Notfalllausrüstung und das Ladekabel. Lohnt sich. Spätestens wenn Du hektisch im Kofferraum wühlst um an das Warndreieck zu kommen.


    Ps: Hyundai bietet im Kona keine schöne Lösung für die Notfallausrüstung. Warndreieck in der Heckklappe ist heute üblich.

    Für die Assistenzsysteme sind meist mehrere Kameras aktiv. Mehrere Softwaremodule für Bilderkennung werten die Bilder für verschiedene Anwendungen aus. Beispiele sind LFA, Regensensor, Klimaanlage, Notbremsassistent, Vogelperspektive und noch einige mehr. Typ, Richtung und Anzahl der Kameras sind je nach Hersteller unterschiedlich. Die Videoaufnahmen nebenbei zu speichern oder auch auf zentrale Server zu übertragen ist gar kein Problem.


    Leider lassen die Hersteller eben keinen Zugriff auf die Daten der eingebauten Kameras zu (bis auf Tesla). Deshalb fragte ich nach einer Quellen, sowohl für möglichen Zugriff als auch für das Gegenteil. Das Thema finde ich sehr interessant.


    Komprimierte Infos über Tesla: https://www.watson.ch/digital/…uge-was-man-wissen-sollte



    Das Ganze ist nicht zu verwechseln mit der "Black-Box-Funktion". Moderne Fahrzeuge schreiben eh bereits allen möglichen Mist mit: Geschwindigkeit, Lenkeinschlag, Pedalstellungen, Bedienoperationen, Temperatur, Regensensor uvm. Videoaufzeichnungen können natürlich ebenfalls dazugehören, was bei Tesla so ist.

    Die Juristen streiten sich darüber, wem diese Daten "gehören". Autohersteller wollen die nur für sich "zur Verbesserung des Fahrerlebnisses" nutzen. Und natürlich zur Beurteilung von Garantieansprüchen... (Meine Meinung). Versicherungen und Polizei möchte die Daten nach Unfällen verwenden. Fahrer haben wieder andere Interessen an den Daten.


    Siehe zB: https://www.adac.de/rund-ums-f…teme/daten-modernes-auto/



    Für diesen Thread also: Die Frontkamera wird für die Assistenzsysteme im Kona genutzt.

    Für Aufzeichnungs- oder Dashcam-Funktion gibt es keine gesicherten Quellen, hat der Kona aber höchstwahrscheinlich beides nicht.



    PS: Für die Müdigkeitserkennung werden bei VW laut BDA Fahrdaten und Fahrzeugbedienung ausgewertet und bei entsprechender Veränderung eine Warnung angezeigt. Dazu gehören auch die Daten der Frontkamera(s), es ist halt einfach ein weiteres Assistenzsystem. Es gibt allerdings zunehmend Hersteller und Systeme mit Innenkamera, die mit Bilderkennung zB geschlossene Augen erkennen oder auch den Blick aufs Telefon.