keine 90 Euro ohne Innenraumfilter.
Welchen Stundensatz nimmt die werkstatt?
keine 90 Euro ohne Innenraumfilter.
Welchen Stundensatz nimmt die werkstatt?
Beobachtung heute:
- Ladevorgang bei 29% gestartet, Ziel 100%
- Das evcc beobachtet den SoC. Die Anzeige kommt per BlueLink-API.
- Ladevorgang bei 80% Anzeige im evcc unterbrochen.
- evcc zeigt nach dem Ende 29% Akkustand an. Zum Ladeende wird der Akkustand erneut abgerufen.
- Auto zeigt 80% SoC.
Leider war ich nicht schnell genug. Mein Frau ist los gefahren bevor ich Bluelink aktualisieren konnte. Da waren es dann auch 79%.
Also wohl kein Problem der Smartphone-App. Eher ein Problem vom Auto oder der Server. Muss ich mal gezielt testen.
[Pollenfilter und Bremsflüssig]
Das wäre zu klären. In meinem Wartungsplan sind beide separat aufgeführt, aber beide mit R für erneuern. Haben wir unterschiedliche Wartungspläne? Ich finde keinen Hinweis darüber ob man das von einer Werkstatt und/oder zwingend im Rahmen einer Inspektion tauschen muss.
Hatte ich schlecht formuliert. Mein FHH besteht auf die Bremsflüssigkeit wegen Herstellergarantie und die wird immer extra berechnet. Die "Grundkosten" sind als Zeiteinheit bisher immer identisch, bei allen Inspektionen. Nur der Stundensatz ist gestiegen. Den Pollenfilter lässt er anstandslos weg und sagt auch: nicht relevant.
Ein Vergleich zu einer Verbrenner-Inspektion macht keinen direkten Sinn. Es geht ja darum warum eine Werkstatt für die Leistung 80 Euro und eine andere für die selbe Leistung 300 Euro nimmt.
Wenn die Zeiteinheit gleich ist liegt es am Stundensatz. Im letzten Beispiel ist die Zeiteinheit mit 1,3h passend. In manchen Regionen ist der Stundensatz nun mal überall 3-stellig und da gibt es nix für 80 € im angemessenen Umkreis.
Der Vergleich zum Verbrenner ist nur dafür gut, um sich (nicht) über die Kosten der EV-Inspektion zu ärgern. Verbrenner sind noch teurer als EV und so können wir uns über geringere Kosten freuen.
Anmerkung noch dazu.
Die Stundensätze sind in den letzten drei Jahren deutlich gestiegen und die EV-Wartung erscheint teuer. Für Verbrenner ist es aber ebenso und die normale Wartung bei VW kostet eher um 600€ mit Öl und Wechsel und so weiter.
Vielleicht kann man mal einen Vergleich zum kona 1.6 ziehen?
2. Service nach Herstellervorgabe 0,7 Std.
Bremsflüssigkeitswechsel 0,5 Std.
Wechseln des Pollenfilters 0,2 Std.
Fehlerspeicher auslesen und löschen 0,5 Std.
Batterie überprüfen 0,01 Std.
Wie wir hier aus dem Thread ermittelt haben liegt der Zeitaufwand bei rund 1,3 h. Eine tatsächliche Vorgabe gibt es anscheinend nicht.
Pollenfilter und Bremsflüssigkeitswechsel sind korrekt einzeln aufgeführt. Das erste ist optional und das zweite zählt extra. Bleiben 0,7h + 0,5h = 1,2h, was ungefähr unseren Erfahrungen entspricht. Mit Pollenfilter halt 1,4h. Zusätzlich der Bremsflüssigkeitswechsel.
Also in Ordnung! Bisher kann ich nichts Negatives finden.
Der Bremsflüssigkeitswechsel ist laut meinem FHH Pflicht für die Garantie. In 3 Jahren mit gut 70000km haben wir bereits zwei Wechsel. Ist aber von den Kosten her überschaubar. Mein FHH berechnet 20 Minuten, wenn ich das richtig im Kopf habe, und 12€ Material.
Klimawartung anzubieten ist nicht verwerflich. Aufschwatzen wäre doof. Wurde ja auch raus genommen.
Kommen wir zum Stundensatz. Wie ist der Preis für eine AW oder Stunde?
Wir haben bereits einen Bereich von 80 bis 250 € hier lesen können. Rund 150€ ist durchaus üblich. Bei Werkstätten in guter Lage (teures Umfeld) auch mehr. Und zuletzt die Materialpreise.
Rechnen wir teuer 50€ für Pollenfilter und Flüssigkeit bleiben 280€ arbeitslohn für knapp 2h Arbeit laut der Aufstellung. Macht rund 150€/h.
Ist preislich zwar kein Schnäppchen aber ok. Billiger wird es durch geringere Stundensätze und da helfen die angesprochenen Angebote.
sollte/könnte das einem 'unwissendem Kunden' doch eigentlich egal sein?! Man muss ja als normaler WB-Nutzer darauf vertrauen können, dass der Eli alles 'richtig' macht...
Nein. das Gesetz spricht eindeutig vom Betreiber, nicht vom Installateur.
Analog zu PV Anlagen. Für die Anmeldung und Anträge ist der Betreiber verantwortlich.
So ist zumindest meine Auffassung des o.g. §14.
Ob man wirklich spart werden wir sehen, wenn diese verbaut sind und welche jährliche Kosten dann dafür zu zahlen sind.
Die Kosten für aus Pflicht eingebauter smart Meter sind vom Gesetzgeber gedeckelt. Bis 10000 kWh/Jahr 20€ p.a.
Damit ist das billiger als der alte, schwarze Zähler in der Wohnung meiner Tochter.
Problem dabei sind intransparente kosten für den Messstellenbetrieb, wenn das im Strompreis inbegriffen ist.
Ich hab bereits ein smart Meter, das aber offline ist. Im Keller kein Mobilnetz-Empfang.
Eigentlich könnte ich eine Steuerung nachrüsten und somit weniger Netzentgelte bezahlen. Wenn der Netzbetreiber nicht steuern kann ist es per Gesetz sein Problem.
Mal schauen...
Das kann man ausrechnen und ist hier Nebensache. Es geht um die Genehmigung.
Die Elektriker haben alle keine Steuereinrichtung vorgesehen. Das ist bemerkenswert, denn die ist inzwischen Vorschrift.
Unabhängig von Zähler(n) bekommt man allein dadurch reduzierte Netzentgelte. Spart also beim Verbrauch.
Ob die Aussage bezüglich der Anmeldung oder Genehmigung verlässlich ist...
Ator Seit 1.1.2024 müssen alle Wallboxen steuerbar sein. Genau genommen alle Verbraucher mit einer dauerhaften Last über 4,2 kW. Der Fall "nicht steuerbar" kommt nicht mehr vor. Steht in der Quelle oben zum EnGW. Zumindest verstehe ich das so.
Die Frage ist dabei tatsächlich, ob es noch eine "Genehmigung" gibt. Anmeldung in jedem Fall. Laut dem §14a darf der netzbetreiber gerade wegen der Steuermöglichkeit keinen Antrag mehr ablehnen. Steht auch da drin.
Und die Frage ist, ob das Gesetz bereits umgesetzt ist.
Theoretisch gibt es keinen Unterschied mehr zwischen 11kW und 22kW. Der Fachbetrieb von RuhrpottChaot hat das jedoch anders gesehen.
Noch eine Ergänzung:
Wallboxen über 11KW müssen beim Versorger angemeldet und genehmigt werden. Bis 11kw reich eine Meldung, die meistens der Elektriker übernimmt.
Ist das wirklich noch so?
Seit 01.01.2024 gelten mit EnWG §14a neue Vorschriften für die Inbetriebnahme von Verbrauchern über 4,2 kW. Diese müssen über eine Regeleinrichtung verfügen, so dass die Leistung durch den Netzbetreiber reduziert werden kann. Der Netzbetreiber darf den Anschluss nicht mehr ablehnen (und man zahlt ein reduziertes Netzentgelt).
Zitat aus u.g. Quelle: "Der Netzbetreiber darf den Anschluss von neuen Wärmepumpen oder privaten Ladeeinrichtungen für E-Autos zukünftig nicht mehr mit Verweis auf mögliche lokale Überlastung seines Netzes ablehnen oder verzögern."
Hab ich was übersehen?
Hat schon jemand Erfahrung mit einer regelbaren Wallbox?
Ganz allgemein muss man mit der Gültigkeit der Informationen bei der BNetzA sehr aufpassen. Ich hatte wegen den Kosten für intelligente Messysteme nachgefragt, da verschiedene Seiten der BNetzA sich widersprachen.
Ergebnis war: Das Gesetz ist im Mai 23 in Kraft getreten, aber noch nicht umgesetzt. Die Messstellenbetreiber dürfen bis zur Umsetzung noch die alten Entgelte verlangen. Eine Frist wurde nicht genannt bzw 12 Monate vermutet. Paradox, da die Umsetzung ja die Anpassung der Entgelte und somit die Rechnung ist.
Die Seiten der BNetzA zu Wallboxen haben nach meiner Einschätzung einen veralteten Stand. Leider steht da kein Datum drauf.
Bundesnetzagentur - E-Mobilität
Quelle: