Das OLG Frankfurt hat sich damit beschäftigt: Urteil vom 09.03.2021; Az.: 23 U 120/20
Der Hintermann trägt eine Mitschuld wegen zu geringem Sicherheitsabstand.
Die Fahrerin ist "zu einem Drittel Schuld".
Ich hatte auch einen Urteil aus 2018, da wurde dem Fahrer die komplette Schuld angelastet, auch wenn das Auto wegen eines defekt die Vollbremsung ohne Einfluss des Fahrers vornimmt. Das finde ich aber nicht wieder.
Meinung: ich denke, es geht dabei darum, wer den Schaden bezahlt. Es geht nicht darum, die Fahrerin mit Bußgelder oder Punkten zu belasten. In einer zweiten Klage kann die Versicherung oder der Fahrer zivilrechtlich den Schaden beim Hersteller geltend machen.