Beiträge von rubberduck

    Reifen montieren können alle. Ob "gut" montiert wird und ob die mit dem spezifischen Fahrzeug umgehen können weiß man nicht so genau.


    Der hauptsächliche Unterschied zwischen Vertragswerkstatt und freiem Händler ist meines Erachtens die Produktauswahl. Die Vertragswerkstatt hat zwei oder drei Marken in der benötigten Größe da und montiert diese auf die gut bekannten Fahrzeuge und Felgen. Der Reifenhändler hat (fast) alle Reifenhersteller und Größen im Angebot und montiert die auf beliebige Fahrzeuge und Felgen. Die Kompetenz des einen oder des anderen liegt da weniger am System "Vertragswerkstatt" oder "Reifenhändler" als an persönlichem Engagement. Einfluss nehmen noch Verdienstspannen bei bestimmten Reifenherstellern, Lagerbestand usw.


    Für die Auswahl der Pelle stimme ich voll Martin_123 zu. Mit dem Händler des Vertrauens hat man es einfacher.

    dreimal "aktuell" im Text und eine Vorauswahl ca. 15 Monate vor der Beschaffung

    Ist doch ein vernünftiger Zeitplan. Mit den bisherigen Erfahrungen zur Lieferzeit muss man in den nächsten paar Monaten bestellen, wenn man Q3 2024 was braucht. 8o


    Man fragt sich, ob man mit 15 Monaten Vorlauf auf Termin bestellen kann. Soll es so lange beim Händler rumstehen...

    Frage: Gibt es oder gab es ein Webportal, bei dem man sich mit den BlueLink-Accountdaten anmelden kann?


    Hyundai spricht vom "Hyundai-Account", hat aber keine Loginseite angegeben: https://www.hyundai.com/de/de/…ink-telematikdienste.html


    Ich dachte, ich hätte 2021 ein Webportal genutzt und auch irgendwelche Einstellungen vorgenommen. Jetzt finde ich aber mit Google nur Login-Seiten für Kanada und USA. (https://mybluelink.ca/login und https://owners.hyundaiusa.com/us/en/login.html). Im Forum finde ich auch keinen Link. Die Features für das Account-Management in der App sind ja sehr sparsam.

    Ob man darf oder nicht war nicht die Frage. Mir fallen einige, auch legale Gründe ein, im Auto ein Headset oder BT-Lautsprecher als Ausgabe zu nutzen.


    Im Kona stehen neben der Telefonie für Audio die Profile A2DP, AVRCP und, falls kein Bluelink an Bord, AndroidAuto/CarPlay per BT zur Verfügung. Alles ist nur auf die Nutzung des Telefons mit Audioausgabe im Auto ausgelegt. Es gib bisher meines Wissens kein Headset-Profil, also auch keine Audio-Ausgabe.


    Siehe auch: https://www.hyundaibluetooth.c…en/FrequentQuestions.html

    Wobei wie gesagt würde es vom Fahrzeug ausgehen wäre ein Fehler vermerkt.

    Klares Jein. Leider merkt sich der Fehlerspeicher des Fahrzeugs nur Fehler, die ein Programmierer für merkenswert hält.

    Ganz am Anfang unserer EV-Karriere sind sämtliche Front-Assistenten (Radar und Kamera) ausgefallen. Die Fehlermeldungen standen auch nach dem Einkauf noch an. Bei der nächsten Fahrt Abends war der Spuk vorbei. Drei Tage später wurde der Fehlerspeicher ausgelesen. Ich hab zugeschaut, kein Fehler im Speicher.

    (Seitdem nie wieder aufgetreten, der FHH konnte aber auch nichts tun)


    Ob fehgeschlagene Ladevorgänge protokolliert werden, keine Ahnung. Ich würde aber von der Abwesenheit des Eintrags nie darauf schließen, dass kein Fehler vorliegt.

    Das heißt dann Kulanz...vermutlich des verbauenden Händlers.

    Fraglich. Kulanz ist eine freiwillige Leistung, die auf keiner vertraglichen oder gesetzlichen Vereinbarung basiert. (Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Kulanz)


    Die Hersteller- und Anschlussgarantien sind zugesicherte Leistungen mit Bedingungen und kosten teils Geld. Was in diesem Rahmen erledigt wird ist keine Kulanz, darauf hat man einen Anspruch. (Aber VW hat auch bei allen meinen Garantiereparaturen von "Kulanz" gesprochen. Meine Ansprechpartner haben nicht mal kapiert, was der Unterscheid ist.)


    Der verbauende Händler muss Gewährleistung auf seine verkauften Teile und Arbeitsleistung berücksichtigen. Der hat aber nix mit der Beule in der Heckklappe zu tun, falls da eine entsteht. Das kann eventuell unter die Produkthaftung des Herstellers fallen. Eine durch Autohersteller ausgeschlagene Garantieanfrage wird aber niemals irgendjemand im Zubehörbereich abfangen.

    Die AGB sind wenig relevant. Die freiwillige Garantie ist im Rahmen der Garantiebedingungen zugesichert. Einzig das muss man prüfen und das lässt nun mal Interpretationsspielraum offen. Vermutlich sehen die Antworten auf Garantieanfragen je nach wirtschaftlicher Lage im Rahmen des Risiko-Management unterschiedlich aus.


    Wie schon erwähnt kenne ich im IT-Bereich Hersteller, die bei dem kleinsten Anzeichen eines Kunden-Eingriffs jede Garantie ablehnen. So wurde die defekte Display-Beleuchtung von meinem Nachbarn nicht auf Garantie repariert (außerhalb der Gewährleistung), da ein "nicht zugelassenes" Betriebssystem auf dem Notebook installiert war. Er hatte schon Windows 11 drauf statt Windows 10.

    Achso, das war eine erneute Nachfrage beim Kundenservice.

    Mit dieser Antwort vom Kundenservice ist jede Diskussion darüber eigentlich hinfällig und man braucht sich gar keine Gedanken zu machen. Fremde Scheibenwischer, Anhängerkupplung aus dem Zubehör, anderer Pollenfilter, andere Zündkerzen, Zubehör-Bremsbeläge, fremde Felgen, andere Reifen. Alles kann zum Erlöschen der Garantie führen.


    Ich lasse die Interpretation dieser Antwort vom Kundenservice offen. Das würde endlos...

    Woher stammt dieses Zitat? Ich finde es nicht hier im Thread und auch nicht im o.g. PDF zu den Garantiebedingungen.
    Im Gegenteil, im PDF werden unter Punkt 5 explizit Fremdeinbauten genannt und geregelt.