§7 der Garantiebedingungen ist doch eindeutig:
Eigentumswechsel an Privatpersonen berühren die Garantie nicht. Die Garantie erlischt beim Verkauf an einen gewerblichen Wiederverkäufer. Ausgenommen davon sind Hyundai-Vertragshändler, diese gelten nicht als Wiederverkäufer.
Hierbei beziehe ich mich auf die "Hyundai Komplettgarantie Kona Elektro Neuwagenanschlussgarantie-Aktion 5+3"
Wenn du also bei ALD Carmarket gekauft hast, sind diese kein Vertragshändler, sondern eben ein "gewerblicher Wiederverkäufer"
Solltest du das nicht glauben ist übrigens nicht Hyundai, sondern die Real Garant by Zürich dein Ansprechpartner.
Die Kontaktdaten bzw. Rufnummer stehen auf der Garantievereinbarung des Erstkäufers die dir vorliegen.
Du kannst ja da fragen.