Das sind doch völlig normale Garantiebedingungen.
Wenn der im Rahmen der Garantie eingereichte Schaden auf die Montage eines nachträglich eingebauten und nicht offiziellen Teiles beruht, wird eine Garantieleistung abgelehnt.
Das muss natürlich im Einzelfall geklärt werden - logisch! Das ist nicht schwammig sondern gar nicht anders machbar.