Harald1 : Das ist doch auch völlig in Ordnung, wenn es für Euch passt. Ich sehe bei 20'000€ für ein eAuto die unterste Preisgrenze für den Einstieg. Etwas mehr Kapital und ruhig etwas Zeit für die Entscheidung sehe ich nicht als Nachteil.
Beiträge von Martin_123
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MyBlueEV : Mir ist noch nicht ganz klar, über welches Gesamtkapital wir sprechen. Sind die erwähnten 20'000€ absolutes Limit, kommt der Golf noch dazu, wo liegt die Gesamtgrenze? In meinen Augen würde ich mit 20'000€ insgesamt den Golf erst mal weiterfahren und abwarten. Bald ist der aktuelle eKona ein "Auslaufmodell" und bestimmt in einem Jahr günstiger. Und dein Sohn kann noch etwas sparen

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Für mich liest sich das so, als ob zwei völlig unterschiedliche Philosophien aufeinandertreffen: Der eine macht sich im Netz schlau und fragt das Ergebnis bei mehreren Händlern an. Der zweite fährt zum Händler des Vertrauens und fragt dessen Erfahrung ab.
Ich persönlich tendiere auch klar zur persönlichen Erfahrung, finde es klasse, beraten zu werden und Alternativen aufgezeigt zu bekommen. Ich finde es zunehmend immer schwerer, im Netz wirklich Spreu von Weizen zu trennen.
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Nee, BlueLink macht das schon, nur läd es alle x 1/2 Stunden selbsttätig nach. Deshalb der Hinweis zum 'Refresh'-Knopf.
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Es läd in gewissen Zeitabständen den Akkustand nach. Aktuell, wenn man händisch aktuallisiert.
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Man kann ja einfach, ggf. bei mehreren Händlern (ich würde örtliche Nähe bevorzugen) eine unverbindliche Kaufabsicht hinterlegen. Da passiert dann vermutlich was...
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Das ist fast OT aber bei meinem PHEV war das schon immer so.
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Aber ja, das ist der Weg imho. Man macht immer dann ein gutes Geschäft, wenn sich alle Seiten anschließend in die Augen gucken können.
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Lieber Olli, Du hast auch mehrere Fahrzeuge am Start und teilst Dinge auf. Das macht im Privatleben nicht jeder so (wirklich).
Ich wohne ja quasi auf dem Land, mich interessiert die Verfügbarkeit unter der Prämisse "support your local dealer". Ich mag meinen kleinen Reifenhändler mit Tankstelle und Reifenlager grad nebenan.
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Ich sag mal so, vor vielen Jahren haben wir z.B. Headsets oder aber Freisprecheinrichtungen verwendet, um beim Fahren ungestraft telefonieren zu können. Ich denke, die Einschränkung rechtlich ist, trotzdem alles mitbekommen zu können/müssen. Das gilt mögl. nicht für Hörgeschädigte.