Bei der Garantie muss ich wohl korrigieren: Acht Jahre Garantie nur auf den Kona Elektro und das mit Einschränkungen. Überhaupt gibt es im Kleingedruckten div. Einschränkungen. Nun ist der Kona, in den meine Frau sich verguckt hat, kein Neuwagen im eigendlichen Sinn. Der war einen Tag in Sowenien auf einen slowenischen Händler zugelassen, wurde dann nach Deutschland exportiert und mein Händler hat einen Schwung abbekommen. Auch wenn das Auto nicht gefahren wurde und daher praktisch ein Neuwagen ist, wäre es nach deutschem Recht trotzdem ein Gebrauchtwagen. Eine Gebrauchtwagengarantie(+) bekomme ich aber natürlich
Ich muss mich jetzt selbst korrigieren: Mein Händler sagt mir die deutsche Werksgarantie ab dem Tag der ersten Zulassung in Slowenien zu. Der Verkaufleiter hat sich meiner angenommen, zumal er mir schon den Tucson verkauft hat... ![]()