Beiträge von Olli42781

    Ja genau - gerade diese Kurvenfunktion hat mich beim Tuc auch genervt weil man da von 130 auf 100 runtergebremst wird auf der Bahn.

    Im Tuc Forum könnte ich aber schwören wurde auch erklärt wie man genau das auch abschalten kann. Ich war aber so genervt, dass ich es nicht mehr probiert habe.

    Also stimmt es - hat schon immer nur bei Eingabe der Richtgeschwindigkeit funktioniert :thumbup:

    Bei mir ist es so wenn ich USB Kabel mit dem Auto verbinde wegen Android Auto Daten dann lädt auch mein Handy über das Kabel. und das so gar schneller

    Ja, die serienmäßige induktive Ladefunktion schafft es gerade mal eben so den Akkustand zu halten, über USB geht mehr

    Ich meine mich auch daran zu erinnern, dass die automatische Anpassung nur funktioniert, wenn man bei Autobahnen ohne Limit die Richtgeschwindigkeit vorher eingeschaltet hat und bei Limitierten exakt die erlaubte Geschwindigkeit.

    Nutze HDA aber nicht weil ich es nicht sonderlich toll finde - nur letztes Mal im Urlaub ab und an. Vielleicht kann ein heavy User das bestätigen oder verneinen?

    Ach bei 49 € Leasingrate verschmerze ich das. Den Regensensor an sich vermisse ich auch überhaupt nicht, weil ich mir einrede der arbeitet genauso schlecht wie im Tuc und im Santa. Mit dem Licht ist allerdings ein Argument

    das wollte ich machen, aber dann muß ich das in der Mitte irgendwie ausbauen um hinten ein Loch zu machen um da nach unten zu kommen. Aber da weiß ich leider nicht wie ich es auseinander bekomme

    aber meinst Du nicht, dass das nachrüsten der Originalablage mindestens genauso aufwändig ist

    Ich bin immer noch der Ansicht, das die Pressemitteilung keine rechtsverbindliche Zusage, sondern einfach nur eine Werbemaßnahme ist.

    Nein, das ist so nicht richtig - und das ist auch Gebiet auf dem ich beruflich mehr oder weniger regelmäßig unterwegs bin. Zumal es sich ja hier nicht nur um einen Satz in einer Pressemitteilung handelte, sondern um eine aktiv auf allen Kanälen beworbene Aktion. Werbung DARF nicht irreführend sein, sonst sind deren Inhalte bindend. Ich persönlich FINDE (und hier bin ich wieder nicht so bewandert, daher schreibe ich explizit finde und nicht „weiß“ … aber meinem laienhaften Rechtsempfinden kommt das ziemlich eindeutig vor) das ist hier eindeutig der Fall! Den Schritt kann man schon wagen! Wenn ich sehe wie jeder Werbespruch von zig Anwälten durchgekaut wird bevor er benutzt werden darf und hier sowas rausgehauen wird, da bin ich mir ziemlich sicher, dass den Anwälten die hier mal eingeschaltet wurden vorher nicht mitgeteilt wurde, dass Hyundai nach gutdünken aus Privatkunden Geschäftskunden macht.

    Wie gesagt, ich bin selbst nicht betroffen und habe mich bisher deshalb zurückgehalten weil ich gedacht habe … macht mal nicht so nen Aufriss - noch ist nicht der 31.12. … aber genau das ist ja jetzt eingetreten … ich bin gespannt wie Hyundai bzw. der Händler reagiert wenn die ersten „Gewerbekunden“ ihre Aufstockung einfordern. Wenn sie sich so verhalten wie ich befürchte und wie erste Aussagen hier bestätigen, DANN finde ich es tatsächlich gerechtfertigt ein Faß aufzumachen

    Auf welches Gesetz beziehst du dich da jetzt genau?

    Zum Beispiel auf das Verbraucherschutzgesetz. Ein Verbraucher wird nicht zum Gewerbekunden, nur weil er einen Gruppen- oder Behindertenrabatt annimmt. Ich kann keine Werbeversprechen anpreisen und dann, ohne Hinweis, außer Kraft setzen - da helfen auch keine AGB‘s, darüber muss ein Endverbraucher explizit aufgeklärt werden, wenn er dadurch finanziellen Schaden nimmt.

    Autsch! Das wäre Harakiri mit Anlauf.

    Diese BAFA-Dingens gibt es für den BEV-Kauf und offenbar (?) nur für Privatpersonen (?). Wenn sich ein Händer schriftlich bestätigen ließe, aufgrund Behinderung die BAFA-Prämie nicht gewähren zu können, kann er sich auch gleich selber wegen Diskriminierung anzeigen.

    Daher: wirklich wirklich wirklich eine gaaanz schlechte Idee von dir - meiner Meinung nach ;)

    Und Du findest die bessere Vorgehensweise ist den Rabattempfänger komplett im Unklaren zu lassen und dann erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist zu sagen, dass man jetzt Pech gehabt hat?

    Es geht ja auch nicht explizit um die Behinderung an sich. Es geht darum den Käufer darüber aufzuklären, dass er bei Inanspruchnahme eines zusätzlichen Rabatts aufgrund der beruflichen Tätigkeit oder aber der körperlichen Behinderung für Hyundai in die gleiche Abteilung wie ein Gewerbekunde eingestuft wird und die Aussage des Ausgleichs der Differenz bei der BAFA Prämie bei Lieferverzug nicht gilt, oder aber in die diversen Werbeversprechen nicht nur einzubinden, dass diese nur für Privatkunden gilt, sondern auch jegliche andere Rabattierung damit ausgeschlossen ist.