Für mich steht da nur, dass die Bedienungsanleitung Bestandteil des Fahrzeugs ist und unbedingt dabei bleiben muss, nicht aber, dass es verbindlich für die Gewährung von Garantieleistungen ist. Sind für mich 2 Paar Schuhe.
Das habe ich auch überlegt. Im Garantie- und Serviceheft steht aber nur Text. Kein Wartungsplan.
Bin jetzt im Informationsaustausch mit Hyundai.
Was die Toleranz angeht, ist die erste Darstellung des Hyundai-Beschäftigten, dass die Toleranz von 2.000 km oder 2 Monaten sich auf EIN Intervall bezieht.
Lt. meiner Werkstatt hätte man den Kühlmittelwechsel bisher immer im Rahmen der 4. Inspektion mitgemacht.
Das könnte kaum zu früh, aber sehr wohl zu spät gewesen sein.
Für den ein oder anderen, der die Toleranzen ausgenutzt hat, könnte das ein böses Erwachen geben.
Insbesondere sollte man sein Garantie- und Serviceheft prüfen, ob diese Zusatzarbeiten auch im Heft unter "Zusatzarbeiten" bestätigt wurden oder nur über die Rechnung erkennbar sind.
Ich warte noch auf Antwort und berichte weiter.
Man könnte hier auch so argumentieren, dass es sich um zusätzliche Arbeiten handelt, also gar nicht um Wartung. Dann hätte das evtl. gar keinen Einfluss auf die Garantie, sondern ist nur als Empfehlung zu verstehen. (Die Formulierungen sind ausbaufähig.)
"zusätzlich" zu einer Wartung könnte meinen, dass sie zusätzlich berechnet wird. Kann aber eben auch heißen, dass sie unabhängig von der Wartung durchgeführt werden kann/muss.
Mal die nächste mail abwarten.