ne ne,
diese verkürzten Aussagen stimmen so nicht.
Das ist recht eindeutig und die Krux liegt hier: betriebsbereit mitführen
recht eindeutig ja, aber nicht wie Ator es versteht. Zumindest verstehe ich es anders.
Wenn dein Handy eine installiert ist, muss die nicht an sein um Betriebsbereit zu sein.
Ein Handy ist von StVO-Text nicht betroffen, da es gar nicht für die Radarwarnung bestimmt ist. Ein Gerät, das Radarwellen misst und einen dann warnt oder diese gar stört, das ist dafür bestimmt und verboten und kann eingezogen werden.
Wenn allerdings im Auto jemand eine Warnapp startet, die der Fahrer nutzt, dann ist ein Bußgeld fällig.
Zitat von StVO Auszug:
"... das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen ..."