Beiträge von silky-bro

    Auch bei mir kommen die Meldungen "Ladevorgang wurde gestartet." und "Ladevorgang gestartet." schon immer. Ob jedes mal, kann ich nicht sagen.

    Im Gedächtnis bleiben die Meldungen "Ladevorgang kann nicht gestartet werden."

    Das ist ganz sicher kein Hyundai-Problem.

    Wir leben in einem kapitalistischen Land und in DE gern nach dem Motto, wenn alle bescheissen, dann gleicht sich das wieder aus.

    Pferdehändler, Autohändler, ... Der erfahrene Käufer schaut dem Gaul ins Maul.


    Wenn der Fehler am 29.08.2025 durch eine Werkstatt festgestellt und zeitnah an Hyundai gemeldet wurde (Nachweis), dann sollte die Herstellergarantie greifen.

    Wenn diese, z.B. wegen eigener Versäumnisse nicht mehr greift, sollte hier die Händlergewährleistung greifen.


    Dein Anwalt sollte das klären und erklären können. Also Ruhig und ohne Panik bleiben und die Sache regeln, bzw. regeln lassen.


    Zeit beim Anwalt nicht mit Kaffee trinken und Golfanekdoten verschwenden. Der kalkuliert auch kaufmännisch. Gut vorbereiten spart Zeit.


    Als Nichtjurist überlege ich, ob der damalige Hyundai-Händler nicht eigentlich ein Interesse daran haben müsste, dass es sich um einen Herstellergarantieanspruch handelt und die Mangelmeldung vor dem 07.09.2025 gern bestätigen? Selbst wenn er zugeben müsste, dass seine erste Einschätzung wohl falsch war.

    Auch die Werkstatt, die am 29.08.2025 den Mangel festgestellt hat, würde das Datum mit Aussicht auf zukünftige Aufträge sicher gern wahrheitsgemäß bestätigen.

    Beim Kauf über Privat bleibt es erhalten, bei Kauf über einen Zwischenhändler (nicht Hyundai) erlischt es!

    So habe ich die bisherigen Aussagen hier im Forum auch verstanden.


    Formulierungen sind aber zu beachten. Bei Verkauf von Privat, kann/muss ggf. der Versicherungsnehmer bei der Garant gewechselt werden. Also kein Automatismus. Wenn der neue wegen Versicherungsbetrug sieben mal Vorbestraft ist, kann Garant vielleicht auch ablehnen.


    Wie Eicher202 schreibt, Hyundai und Versicherung befragen.

    Moin,

    hau mal noch ein paar Infos rein. Kona 2020. Wann Erstzulassung.

    Im Juli bei dem Händler gekauft. Datum. War der Händler da noch Hyundai-Händler oder schon "Frei"? War er für dich erkennbar kein Hyundai-Händler? Täuschung müsstest du belegen.

    Hatte der Kona bei Erstzulassung 5 Jahre Garantie? Dann Garant 3 Jahre?

    Alles mdl.? Belegen, wann der Händler nachweislich über das Geräusch informiert wurde. Wenn du den Fehler (Mangel) gemeldet hast als die Werksgarantie noch aktuell war, sollte diese auch greifen. So wie ich das hier im Forum verstanden habe, erlischt aber auch die Werksgarantie, wenn man bei einem freien Händler kauft.

    Fristen! Auch du hast Fristen zu beachten. Informieren. Schreiben und Aussagen der Garant lesen und beachten.


    Wenn du im Juli 2025 gekauft hast, dann sollte die "normale" Sachmängelhaftung (1 oder 2 Jahre, meist vom Händler auf 1 Jahr verkürzt) auf jeden Fall greifen. (Keine Rechtsberatung!)

    Wenn du Nachbesserung verlangt hast, er dich dann an eine andere Werkstatt verwiesen hat, hat das Vor- und Nachteile.

    Vorteil, die andere Werkstatt wird wohl vertrauensvoll reparieren, weil sie auf ihre Reparatur eine Garantie geben muss.

    Nachteil, du muss ggf. in Vorkasse gehen. Die Erstattung durch deinen Händler kann sich dann ziehen.


    Da du dich 7 Monate nicht um das Geräusch "gekümmert" hast, würde ich erst eine Rechtsberatung in Erwägung ziehen bevor ich mit Schreiben loslege. Ob eine rein mdl. Meldung eines Mangels vor 7 Monaten eine Haftung auslöst halte ich zumindest für Nachfragenswürdig. Durchgehender Schriftverkehr während der 7 Monate wären sicher hilfreich.


    Und ja, wenn er sich schon quer gestellt hat, direkt zur Beratung.

    Kaufmännisch macht das "Verschieben" von Wartungen nur einen kleinen Betrag aus. Selbst wenn ich den Wagen verkaufe und die "große" Wartung auf den Käufer "verschiebe", wird der das eventuell merken und vom Kaufpreis abziehen wollen.

    In Deutschland geht auch kaum jemand zum Infostand im Supermarkt, wenn ihm an der Kasse für den Joghurt 10ct zu viel berechnet wurden. Für den Einzelnen rechnet sich der Aufwand nicht.

    Weil das keiner macht, die Supermärkte also daran verdienen, machen Sie das weiter.

    Mir geht es in diesem Fall darum, wann formalrechtlich der richtige Zeitpunkt ist. Im Zweifel befürchte ich, dass sich Unternehmen um Garantieleistungen drücken wollen. (Nicht der Händler, der "verdient" an der Garantieleistung. Wenn die Leistung nach seiner Erfahrung von Hyundai abgelehnt wird, dann ist für ihn der Antrag aber ein "Aufwand".)

    So sollte sich jeder mal nach meiner Erfahrung SEINEN Wartungsplan von seiner Werkstatt ausdrucken lassen und in die Bedienungsanleitung stecken. In case.

    Normal schaltet man im Winter die Heizung ja nicht aus. Da ich aber beim Laden mal im Auto saß und das Auto 43kw Ladeleistung angezeigt hat, habe ich mal meinen Car-Scanner gekoppelt und gesehen, dass nur 38kw am Akku ankommen. 5kw die für die Akkuheizung verbraucht werden? Deshalb mal die Heizung ausgeschaltet um das zu verstehen.

    Das Heizungverbräuche sich sofort auf die angezeigte Reichweite auswirken, während die Verbrauchswerte der Vergangenheit sich erst langsam "ausschleifen" war mir auch bisher nicht so auffällig.

    Ich sehe natürlich, dass nach Anhängerbetrieb bei Regen (30kwh/100km) es immer ein bisschen dauert, bis die Anzeige den aktuellen Verbrauch (15kwh/100km) zur Reichweitenermittlung heranzieht.


    Wenn die Verbräuche stark variieren, dann hilft Kopfrechen. (64/100*SOC)/Aktueller Verbrauch *100 = Reichweite oder so. (Einheiten kann jeder selbst ergänzen.)

    Würde mich mal interessieren wie es aussieht wenn der Inneraum seine 20-21° erreicht hat.

    Wenn die Innenraumtemperatur erreicht ist, dann geht der angezeigte Verbrauch von ca. 30-40 langsam auf ca. 20 runter. Die Aggregate laufen dann ja nicht mehr auf Volllast.

    Die Reichweitenanzeige wird nicht sofort wieder hochgesetzt, sinkt aber langsamer. Tatsächlich schafft man dann 280km.

    Die Reichweitenanzeige kann am Anfang nicht wissen das und wann die Aggregate runterregeln. Bei solchen Temperaturen ist aber das Schaubild im Menü unter EV ganz Interessant. Man kann tatsächlich sehen das der Heizungsanteil 20-30% des Verbrauchs ausmachen.

    Ich werde die nächsten Tage mal beim Fahren die Heizung ein- und ausschalten. Mal sehen, vielleicht kann ich ein Video machen. Mmmmh, müsste eigentlich auch im Stand funktionieren. Mal sehen.

    Zum Verständnis: (Ich hoffe man versteht das.)

    1. Inspektion: nach 6 Monaten und 15.000 km (wegen 15.000 km)

    2. Inspektion: nach 17 Monaten und 15.100 km (wegen fast 12 Monaten)

    3. Inspektion: nach 23 Monaten und 30.100 km (wegen 15.000 km)

    4. Inspektion: nach 34 Monaten und 30.200 km (wegen fast 12 Monaten)

    5. Inspektion: nach 40 Monaten und 45.200 km (wegen 15.000 km)

    6. Inspektion: nach 51 Monaten und 45.300 km (wegen fast 12 Monaten)

    7. Inspektion: nach 56 Monaten und 60.300 km (wegen 15.000 km)

    8. Inspektion: nach 67 Monaten und 60.400 km (wegen fast 12 Monaten)


    Die Mischung von Zeit- km- und Toleranzabhängigkeit und Einzelfristen (alle 15.000 km oder 1 Jahr) der Wartungen ist für mich nicht hinreichend beschrieben. Deshalb Nachfrage bei Hyundai.


    Wenn man sich an die Wechselempfehlungspflicht von Hyundai hält, dann sollte die eCall-backup-Batterie bei oder 2 Monate nach der 4. Inspektion ersetzt werden. Nur Zeitalterung.

    Die Kühlflüssigkeit wegen Zeit- und km-Alterung bei der 5. oder bis 8 Monate nach der 5..

    So wäre es für mich logisch. (nicht sinnvoll!)

    Ein HV-Mechaniker soll sich Gedanken über so eine Tabelle machen? Völlig unsinnige Fehlerquelle.

    Hyundai - da müsst ihr ran.


    Lösungsvorschlag:

    Wechsel der eCall und des Kühlmittels bei der auf die nach dem Erreichen der vorgegebenen Wechselwerte (36 Monate/ 48 Monate-60.000km) folgende Standard-Wartung (Garantiewarend).

    Hier also eCall spätestens bei der 5. und Kühlflüssigkeit spätestens bei der 6..

    uff

    Im Serviceheft steht bei mir "Jährlich oder nach 15000km Inspektion nach Wartungsplan" und getrennt davon Flüssigkeit und e-call. Also nur drei Sätze. Dadurch kann tatsächlich der Wartungsplan auch angepasst werden. Natürlich könnte man in dem Rahmen die Flüssigkeit fest in den Wartungsplan aufnehmen.

    Ja, das habe ich eben auch als das Problem gesehen. Da muss von Hyundai die Formulierung/Darstellung nachgebessert werden. Aktuell denke ich, dass man das so formuliert hat, damit der Halter weiß, dass diese beiden Positionen nicht mit einem pauschalem Wartungsbetrag abgegolten sind, sondern extra berechnet werden. Aber das ist das was ich bei Hyundai anfragen werde.