Beiträge von silky-bro

    Willkommen im Kona-Medizin-Forum.

    Wenn der Audi A3 ein Verbrenner mit Schaltgetriebe war, dann ist ein weiterer Unterschied "Schaltgetriebe" und "kein Schaltgetriebe".

    Bei den EVs stehen die Beine angewinkelt ggf. bei Tempomat über lange Zeit unbewegt im Fußraum.

    Ähnlich wie auch bei langen Flügen kann es zu Thrombosen kommen. Wenn dann viele kleine Thromben aus den tiefen Beinvenen in die Lunge gespült werden, dann verstopfen oder behindern diese den Blutstrom. Folge ist dann eine geringere Sauerstoffsättigung des Blutes.

    Erste Folge ist dann, dass das Herz stärker pumpt. Hier die rechte Hälfte. Wenn das über einen längeren Zeitraum so ist, dann kommt es zur Rechtsherzerweiterung.

    Eine reduzierte Sauerstoffsättigung führt auch zu Müdigkeit bis hin zur Ohnmacht. Aber auch zu schwachen Muskeln.


    Lt Google-KI:

    In Deutschland sterben jährlich etwa 40.000 Menschen an den Folgen einer Lungenembolie, die durch Blutgerinnsel (Thrombosen) ausgelöst wird.


    Das wäre also nicht so überraschend/unwahrscheinlich. (Die Zahl von leichten nicht zum Tod führenden Embolien liegt also noch weit höher.)

    Symptome:

    Herzrasen, ggf. Anlasslos

    Schwellungen an Extremitäten, vor allem Beine/Knöchel. ggf. Blau (Sauerstoffmangel)

    Auch ein blasses oder sogar blaues Gesicht kann auftreten.

    Außerdem steht der Wagen jetzt nicht bei dem Händler, wo ich ihn gekauft habe.

    Wenn das was peter5544 schreibt stimmt, dass die Garantie an eine "Meldefrist" gebunden ist, dann stellt sich die Frage, hast du Formal schon gemeldet?

    Wenn auf mails keine Antwort gekommen und die Werkstatt für Gewährleistung und Garantie gar nicht der richtige Ansprechpartner ist (oder einfach noch nichts unternommen hat), dann nachholen.

    Bisherigen Schriftverkehr ausdrucken und zum Händler. Empfang der Unterlagen schriftl. bestätigen lassen. Wenn man keine Frist setzt, dann brauch sich auch keiner daran halten.

    Ob dass juristisch überhaupt möglich/durchsetzbar ist, ...

    Warum machst du dir die Arbeit? Wenn man keine Frist setzen kann, dann soll doch derjenige schriftl erklären, warum nicht!


    Alle hier erhaltenen Tipps und sinnvollen Prüfungen schriftl. anfragen. (Haben Sie alle 68 Sicherungen geprüft, usw.)

    Auch aus diesem Forum wissen wir, dass ein defekter Sensor das ganze System lahm legen kann.

    Wenn die feststellen, dass die Verwaltung dieses Vorgangs 5h dauert, die Reparatur aber nur 2h - Das motiviert zur Reparatur.


    Der Händler wäre für mich IMMER meine Ansprechperson. Sowohl mit Hyundai als auch mit der ggf. als Erfüllungsgehilfe agierenden anderen Hyundai-Werkstatt.

    Alles per Fax (gesicherte Zustellung). Wenn der Händler dann Fristen versäumt, wird es ggf. einfacher.


    Zum Fehler kann ich nichts sagen, da kein SX2, wenn Bluelink funktioniert, funktionieren auch die Funktionen? Laden starten/stoppen, Klimatisierung, usw.?


    Selbst würde ich nicht fummeln. Dann kann man jede Haftung vergessen.

    Mit dem Verkäufer kann man vielleicht gleich einen "bezahlbaren" Mietwagen für die Reparaturzeit vereinbaren.

    Ein Transport zwischen zwei Hyundai-Werkstätten sollte bezahlbar sein. Nicht selber organisieren!

    Schon lustig, wie einfach es ist sehr einfache Personen über ein Stöckchen springen zu lassen.


    Zurück zur Frage von DAB auch wenn sie hier OT ist (Vielleicht als prinzipielle Frage neu aufmachen.):

    DAB

    medizinisch diagnostiziert?

    Nur im Kona?

    Bei allen Hyundai?

    Bei allen EV?

    Bei Hybrid? (Wichtig!)

    Bei Verbrennern keine oder leichte Symptome?

    Als Fahrer und als Beifahrer?


    Schwach und blass wird auch von vielen als Übelkeit beschrieben.

    Übelkeit beim Autofahren ist nichts neues. Tritt häufig bei Kindern auf. Eltern geben den Kindern dann gern eine Tablette, deren Nebenwirkung die Übelkeit reduziert.


    Vor kurzem habe ich über eine Studie gelesen, dass der gleiche Effekt erreicht werden kann, wenn man vor der Fahrt am besten mit over-ear-Kopfhörern einen 100HZ Dauerton hört. Mehr Infos im Netz.

    Die Überlegung: Möglicherweise hat die fehlende Ablenkung des Gehirns durch das Verbrennergeräusch einen Einfluss auf so eine Übelkeit.?!


    Beim Hybrid könnte man das mal testen. Die Symptome sollte ja sowohl bei elektrischen, als auch beim Verbrennerbetrieb auftreten, wenn es denn die magnetischen Felder sind. Placebo kann hier aber natürlich das Ergebnis verfälschen.

    Ator

    Was verstehst du unter "Originalfelgen"?

    Da ich kein Wissender, sondern nur ein Überlegender bin, wäre eine verlässliche Aussage eines Wissenden schön.


    Meine Überlegung:

    In Zulassung I und II und COC steht bei mir kein Felgenmodellname oder Hersteller. Nur die technischen Daten/Maße. Wie auch bei den Reifen.


    Wenn Felgen und Reifen den Angaben der COC entsprechen, brauche ich keine ABE.

    Schneeketten sind erlaubt.

    Natürlich müssen diese für diese Felgen-/Reifengröße ausgelegt sein.

    Jetzt gelten die Angaben der Bedienungsanleitung. Bei mir z.B.:

    "Verwenden Sie Ketten der Kategorie SAE "S" oder Seilketten." und auch "Empfehlungen". Von A12 steht da nichts.


    COC bei mir:

    215/55R17 94V 7.0JX17/ET50 / A/C1


    Hier stellt sich die Frage, was ist eine Originalfelge?

    Nur das Felgenmodell, mit dem der Wagen ausgeliefert wurde? Oder auch jede andere Felge, die den Maßen der COC entspricht?


    Gelten für Reifen und Felgen unterschiedliche Bestimmungen?


    Motorrad habe ich Umbereift. Also immer ABE dabei.


    Beim Kona habe ich bei allen vier Felgensätzen darauf geachtet, dass sie der COC entsprechen. Warum? Man darf nicht mit ET50 vorne und ET47 hinten fahren. Auf einer Achse ohnehin nicht.

    So kann ich z.B. hinten 2 Sommerreifen (Kompletträder) rauf stecken und vorne die alten Winterreifen runter fahren. Dann auch vorne die beiden anderen Sommerreifen rauf. Die beiden Felgen mit den runter gefahrenen Winterreifen zum Reifenservice und neue Winterreifen aufziehen lassen. Egal wie ich "mische", ich brauche so auch keine ABE mitführen.

    btw: Oft wird nicht daran gedacht, dass in verschiedenen Ländern oder Regionen Winterreifen eine Mindest-Profiltiefe haben müssen (ggf. auf der Antriebsachse). 5mm o. 8mm sind mir bekannt.


    Also, wäre nett, wenn ein Wissender mal erklärt, ob bei Verwendung der in der COC angegebenen Felgen-Reifen Kombination prinzipiell Schneeketten erlaubt sind, solange die Bedienungsanleitung nichts gegenteiliges enthält.


    Für viele, die Felgen wegen der Optik kaufen, kommen Schneeketten ohnehin wohl nicht in Frage. Schrammen lassen sich nur schwer vermeiden.

    Mal lang, mal kurz.

    Hab ich es richtig verstanden?

    Auf den in der COC gelisteten Felgen und Reifen können Schneeketten entsprechend der Bedienungsanleitung (Ja/Nein 7mm,9mm,11mm, usw.) verwendet werden.

    Bei Felgen und Reifen, für die man eine ABE braucht (Sonderräder) muss in der ABE eine Schneekettenfreigabe erfolgen.


    Für die ABE der "Reifen Gundlach GmbH" für "Sonderräder für Pkw 7 J x 17 H2" sind Schneeketten für den "Kona Electric inkl. Facelift - 2021" nicht zulässig (A12).

    Auch in der ABE von Borbet steht bei allen Kona -> A12. Also keine Freigabe für Schneeketten. Allerdings nicht für alle Reifen/Reifenkombinationen.


    Die Logik erschließt sich mir allerdings noch nicht ganz.


    Kona electric - inkl. Facelift 2021:

    215/50R17 - Schneeketten möglich (aber nicht beim Hybrid)

    215/55R17 - Schneeketten nicht möglich (weil Standard ET50 und die Borbet "nur" ET47 ? )

    aber:

    Kona SX2:

    Freigabe nur 215/60R17 (rubberducks Beispiel)

    (meine Vermutung: auch wegen der 19 und 20'' in der Höhe Platz im Radkasten. In der Breite aber nur für den 215ner.)


    Brauch man für die "J9F40AK200" eine ABE? Wenn ja, dann muss da die Schneekettenfreigabe ersichtlich sein.

    Thomas Losert

    Das Problem liegt an Kontaktproblemen bei ausgeleierten Steckern und ist sehr weit verbreitet.

    Einfach den CCS-Stecker etwas von unten hochhalten und so lange festhalten bis die Kommunikation aufgebaut ist.

    Wenn das Kabel nicht zu schwer ist, dann reicht meist schon den Stecker bündig in die Dose am Auto zu drücken. Sonst gern Kabel anheben um den Stecker zu entlasten.

    Bei den ca. 10x die das bei mir vorgekommen ist, hat es immer gereicht zu warten und zu drücken bis die grüne Lichtleiste an der Dose leuchtet.

    Länger festhalten schadet nicht. Wenn erst abgebrochen wird, nachdem die Leuchte grün wurde und der Stecker noch festgehalten wird, dann kann man Kontaktfehler wohl ausschließen.


    Da kommt bei 50km Reichweite schon mal leicht Panik auf.

    Bei Panik schaltet unser Gehirn viele Sachen aus und geht auf Fluchtmodus.

    Also ruhig bleiben und rational vorgehen.

    Sind alle 6 Säulen vom gleichen Anbieter? Hardware, Software, Abrechnung, ...

    Sind die AC-Säulen von einem anderen Anbieter? z.B. Discounter?

    Sind die 6 Säulen im selben Ladepark?

    Können andere Laden? Auch andere Kona?


    Mit Probieren findet man oft den Fehler oder kann zumindest Hinweise geben.


    Mal sehen was die Werkstatt als nächstes tauscht.

    Die Werkstatt suchen lassen ist nicht sinnvoll. Entweder die schreiben dir eine Rechnung oder verteilen die Kosten auf uns alle.

    Doku ganz wichtig. Wann hat es wo funktioniert und wann und wo nicht. Oft erkennt man eine Serie.


    Daumen Drück.

    bei meiner Arbeitsstelle ums Eck

    Das ist keine schlechte Idee. Auch wenn man mal etwas mehr bezahlt, man hat es im Auge und kommt ggf. schnell hin und weg.

    Die km Rechnung des anderen Händlers (16.334 km + 195km) riecht ein bisschen nach 15.000km plus 10%. (oder kam die Meldung vom Auto?)

    Der gut ausgebildete Händler fragt dich, was in deinem Serviceheft steht, da das das Entscheidende ist.

    Wobei Inspektion zu früh besser ist als zu spät!

    In DE war es leider nicht möglich ein SmartMeter zu bekommen.

    So war der Tibbertarif dann für ein Jahr sogar ca. 200 Euro teurer als der Konventionelle.


    Dafür aber heute Mittag in FIN in 4h ca. 40kwh geladen. Preis war -2ct/kwh. Bekomme für das Laden also 80ct gutgeschrieben.

    Allerdings berechnet der Netzbetreiber 6ct Durchleitung und 2ct Stromsteuer. In Summe habe ich also doch 6ct/kwh bezahlt.


    Macht also so 1€ auf 100km.


    Allerdings hat der Netzbetreiber dieses Jahr seine Grundgebühr erhöht. Mtl. 7 Euro mehr, Jetzt also 580 Euro Grundgebühr im Jahr. In DE zahl ich nur 60 Euro.


    Es gibt ja nicht nur Werbung von Herstellern, sondern sogar Autos, die V2X können, weil es für die Zulassung in ihrem Land/Region vorgeschrieben ist. Bei diesen muss es für DE extra deaktiviert werden.

    Man stelle sich einmal vor, dass alle EV nachts, am WE oder Mittags geladen werden.

    1. weniger Verbrauch zu Spitzenzeiten.

    2. bei bidirektionalem Laden könnte man Spitzen mit der Energie aus den Akkus drücken. Vielleicht braucht das Gaskraftwerk nicht hochlaufen.


    Nach dem Merit-Order-Modell würden alle Stromproduzenten weniger für ihren Strom bekommen. (Es würde für alle Stromkunden billiger werden.)


    Warum werden Börsentarife und das bidirektionale Laden in DE nicht gefördert?