Interessant wäre zu wissen, welches der AC-Ladelimits (die man im Fahrzeug einstellen kann) eine Aktivierung der Akkuheizung verhindern, bzw. ob das dann nicht nur zwischen 0-10° gilt, sondern auch bei Minusgraden. Bzw. ob es einen Unterschied macht, wenn die Box eine Begrenzung auferlegt/keine 11kW Anbietet oder das Auto weniger aushandelt.
Das war meine Überlegung auch. Habe bewusst darauf verzichtet das zu diskutieren.
In dem anderen Forum werden im übrigen zur Aktivierung der Akkuheizung nicht nur Temperatur, sondern auch SOC bei Ladebeginn genannt.
Theoretisches Beispiel:
5°C 20%SOC - Akkuheizung an.
5°C 75%SOC - Akkuheizung nicht an.
Dort geht es speziell um die Akkutemperatur in Verbindung mit der Ladeleistung.
Dann kommt ggf. auch noch die Aquise ins Spiel. Werbeaussagen wie in 10 Minuten von 30 auf 80% schafft man evtl. nur, wenn bei Ladebeginn der Akku auf 30°C erwärmt ist. Das kann also bedeuten, dass die Akkuheizung nicht nur zur Schonung des Akkus da ist, sondern die Vorkonditionierung notwendig ist um Werbeaussagen einzuhalten. D.h., es könnte sogar so sein, dass Sie gar nicht den Akku schont, sondern ihn nur für ein max. an Ladeleistung vorbereitet.
Hypothese: ein Akku, der immer mit 3kw geladen wird hält ohne Akkuheizung länger als ein Akku mit Akkuheizung, der aber immer mit >50kw geladen wird.
So ja auch die Aussage im VW-Doc. Wenn man ein "Kurzstrecken"-Akku mit DC auf 100% lädt, ist das nicht gut. Bei einem "Langstrecken"-Akku macht es nichts.
Herstellerangaben per Fahrzeug, wann und warum solche Schaltungen erfolgen wären schon nett.