Beiträge von silky-bro

    taurui

    Kannst du deine Zahlen noch mal prüfen? Oder den Fehler bei mir finden?

    Ich habe mal deine SOC-Werte genommen und in kwh umgerechnet.

    100% => 65,4kwh

    38% => 65,4kwh/100*38=24,85kwh (Start)

    51% => 65,4kwh/100*51=33,36kwh (1. Unterbrechung)

    90% => 65,4kwh/100*90=58,86kwh (Ladeende)


    13% => 65,4kwh/100*13=8,50kwh (1/2 Ladung) 124 Minuten mit 10,9kw - tatsächlich pro h > 4,11kw (124 Minuten x 10,9kwh = 22,53kwh)

    39% => 65,4kwh/100*39=25,51kwh (2/2 Ladung) 222 Minuten mit 6,4kw - tatsächlich pro h > 6,89kw (222 Minuten x 6,4kwh = 23,68kwh)


    Wie kommst du auf 15,2kwh und auf 18,8kwh?

    Beim 2. Teil der Ladung schreibst du 18,8kwh, das Akku hat aber real 25.51kwh mehr. Das kann ja nicht sein.


    Ergänzung:

    Habe das gestern Abend nicht mehr reingestellt.

    Wenn es nicht 51% sondern 61% heißen soll, dann kommt es mit deinen 15,2 und 18,8 ungefähr hin.


    Bei einphasigem Laden, also mit 3,6kw, gehe ich von 30% Verlust aus (über den Daumen). Wenn du also mit 6,4kw geladen hast, dann ist das nur wenig mehr.

    Da würde ich die von dir berechneten 26% Verlust als hoch, aber in einem möglichen Rahmen sehen.


    Wenn man bei Laden mit 10,9kw von 15% Verlust ausgeht, dann sind ~5kwh nicht im Akku angekommen. Ob nun 1h lang 5kw oder 2h lang jeweils 2,5kw, dass müssten weitere "Tests" zeigen.

    Ohne jegliches Wissen, könnte ich mir gut vorstellen, dass da eine Akkuheizung "im Spiel" ist.


    Es wäre für mich auch nachvollziehbar. Wenn ein kalter Akku bei langsamen Laden (<10kw) keinen Schaden nimmt, bei "schnellem" Laden (>10kw) aber Schäden möglich sind, dann ist das eine von Hyundai gewollte "Eigenschaft".

    Ineffizienz ist kein Garantiefall. Akkuschaden schon.


    Man kann das aber doch schnell testen.

    a) 3h mit 10,9kw laden.

    b) 3x 1h mit 10,9kw laden und dazwischen den Akku immer wieder auskühlen lassen.

    Wenn man Lust hat, dann das Ganze noch mal mit 6,4kw.


    Ich erwarte genau das was elsbett geschrieben hat. Bei b) wird der "Verlust" viel höher sein.


    Man würde dann den Verlust dadurch gering halten, dass man immer nach der Fahrt das noch warme Akku lädt, dann auch immer bis zum maximal gewolltem Stand (z.B. 80%).

    Wegen besserer Konditionen/Preise Nachts laden oder Überschussladen führen wegen des kalten Akku dann zu höheren Verlusten.

    rubberduck

    ja, wenn ich in deinem link richtig lese, dann darf man heute PKW gar nicht mehr schleppen. Zumindest sind die nötigen Genehmigungen wohl schwer zu bekommen. (Was heute wohl auch richtig ist.)

    Das hab ich früher oft gemacht. Später auch immer ne Stange im Auto gehabt, weil man nicht sicher sein konnte, dass der Hintermann das mit dem Bremsen hinbekommt.

    Auch schon mal ein Auto vom Schrottplatz 100km nach Hause zum Schlachten.


    Das macht aber auch den Unterschied. Hat man tatsächlich einen Notfall oder will man das Schleppen nicht bezahlen.

    Genau wie du schreibst, das macht heute keiner mehr. Und im Zweifel ist "geeignet" echt dehnbar. Ist der unbewachte, unbeleuchtete Parkplatz für das Fahrzeug, dass sich nicht verriegeln lässt geeignet?


    Wenn dann jemand der Meinung ist, es hätte eine geeignete Stelle gegeben, dann muss man die 25 Euro zahlen. Ärgerlich, aber akzeptabel.

    Das ist auch missverständlich

    Finde ich nicht.

    "Wenn sich gar kein Rad dreht, dann ist alles möglich. Pritsche/Nachläufer"

    Was kann man anders als ,wenn alle Räder auf Pritsche oder Nachläufer sind, verstehen?


    Das war lediglich der Hinweis, dass wir uns um die drei linken Bildern gar nicht kümmern brauchen.


    Bitte ausführen. Lerne gern.

    Bisschen Info findest du auch hier:


    E-Kona-Fan

    Oder meint silky-bro sowas wie ein Gespann aus Wohnwagen und normalem Auto

    Also, bin kein Anwalt. Lerne also gern .

    Früher haben wir alle an-. ab- oder geschleppt. Hat uns alles nicht so interessiert.

    Was man dann "gewusst" hat war, dass es für das Abschleppen aus einer Gefahrensituation keinen LKW-Führerschein und der "Geschleppte" gar keinen Führerschein brauchte.

    Für das "geplante Schleppen" ob nun Wohnmobil mit PKW dahinter oder nur den Wagen des Kumpels zur Werkstatt vorne LKW- hinten PKW-Führerschein nötig war.

    Heute ist es anders.

    Da hat und ändert sich vieles. Und vieles hat man nicht gewusst.

    Ich hab schon öfter fahruntaugliche Fz zur Werkstatt geschleppt.

    Das habe ich auch. Dann vor 2-3 Jahren sollte der Wagen einer Bekannten zur Werkstatt. Dann mal etwas gelesen und bei der Polizei gefragt. War mir dann alles zu viel. Hab das dann von einem Bekannten, der das beruflich macht machen lassen.

    In §33 und §70 StVZO steht glaube ich was dazu.


    Unterscheidung von Schleppen und Abschleppen
    Das Abschleppen dient dazu, ein betriebsunfähig gewordenes Fahrzeugs von der Straße zu einem anderen Ort zu verbringen. Schleppen hingegen ist das Fortbewegen…
    daubner-verkehrsrecht.info

    Die StVO spricht auch bei Privatpersonen von Abschleppen mit ganz klaren Regeln

    Ja, man kann ein Fahrzeug von der Autobahn Schleppen oder Abschleppen. Ich hatte da glaube ich die Begriffe getauscht. Sorry!

    Das eine ist raus aus der Gefahrensituation. (ohne besondere Genehmigung und Anforderungen). Also Abschleppen.

    Das andere z.B. zur gewünschten Werkstatt oder bis nach Hause. Also Schleppen.


    Ich versuche zu Ändern.

    So hatte ich das mit den Bremsen auch im Hinterkopf. War mir aber nicht sicher. Beim Vorgänger ist die Feststellbremse separat.


    Das private Schleppen und Abschleppen ist mittlerweile wohl eine Seltenheit. Privat hat keiner das Equipment zum Abschleppen und die Formulare für die private Schleppgenehmigung sind mir zu viel Arbeit.


    Wenn ich also nicht sicher weiß, ob ich meine hintere Achse frei rollbar bekomme, immer den Abschlepper beim Anruf darauf hinweisen.

    Das ist doch ein Spindelmotor, wenn die Parkbremse aktiviert ist, dann bleibt die auch ohne 12V, muss ja so sein.

    Ein Spindelmotor wäre vom Effekt vergleichbar zum Federspeicher. Hält die Bremse ohne Strom/Druckluft.

    Darf also nicht aktiviert sein.

    So weit ich weiß, funktionieren P und Feststellbremse unterschiedlich. Hab gerade keine Lust nachzulesen. Insbesondere am Berg, soll man immer die Feststellbremse nutzen.


    entscheidend ist:

    "... rollenden Hinterrädern ..."

    Wie auch immer man das bei den unterschiedlichen Modellen hinbekommt.

    Wichtig ist auch, für selbst abschleppen MUSS der warnblinker aktiv sein. Ohne 12v also kein schleppen.

    Früher hat man das nicht so ernst genommen. Schleppen, abschleppen war das gleiche. Das ist es nicht. Abschleppen ist das entfernen aus einer Gefahrensituation. Z.B. runter von der Autobahn. Zum Schleppen braucht jede Privatperson eine Genehmigung und natürlich die entsprechende Führerscheinklasse.

    Mein Booster (zur Starthilfe) hinter dem Fahrersitz hat eine Warnblinkfunktion. Zum Schleppen sollte das reichen.